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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 03. März 2022, 21:18:20

Titel: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: PaulHilft am 03. März 2022, 21:18:20
Hallo,

ein junger Mann mit 26 verliert aufgrund von Krankheit sofort in Berlin die Wohnung. Einzige Lösung, er zieht zu der Mutter. Eigenheim mit offenen Kredit. Das Haus ist nicht separat. Beide teilen sich das Bad und die Küche.

Diese Person wird nun von ALG1 leben. Es kann sein, dass es bereits jetzt schon nicht reicht. Vermutlich wird ALG2 beantragt werden müssen. Wird das JobCenter einen Mietvertrag mit der Mutter akzeptieren?

Der Mann hat vorher einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehabt und wurde gekündigt. Zusätzlich wird er mindestens zwei jähre krankgeschrieben sein. Spezialisten Ärzte behandeln ihn. Mehrere neurologische Dinge und eine schlimme Wirbelsäulenverletzung.

Was denkt ihr?
Titel: Re: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: BigMama am 03. März 2022, 21:28:55
Wenn er dauerhaft krankgeschrieben ist und Alg I schon läuft, fällt er nach 6 Wochen ins Krankengeld. Das kann er 78 Wochen maximal beziehen.
Reicht das Geld nicht, kann er in beiden Fällen Alg II beantragen.
Titel: Re: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: PaulHilft am 03. März 2022, 22:26:30
Hallo BigMama,

alles richtig was du sagst. So wird es vermutlich auch sein.
Meine Frage richtet sich aber an den Mietvertrag. Muss die Mutter dann dem Jobcenter gegenüber ihr einkommen offen legen?

Oder können wir einfach einen Mietvertrag erstellen und dieser wird einfach akzeptiert?
Darum geht es mir.

Kann der junge Mann sagen, ich lebe selber von meinem Geld und werden die beiden dann erstmal ein Jahr nicht als Bedarfsgemeisnchaft gesehen? Obwohl die beide in einer Immobilere wohnen und verwandt sind?
Der Sohn kann ja auch einen eigenen Bereich im Kühlschrank haben und so weiter.
Titel: Re: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: BigMama am 03. März 2022, 22:35:11
Eine BG sind beide nicht. Jeder wirtschaftet für sich selbst. In Bezug auf einen Mietvertrag kann ich keine rechtssichere Hilfe leisten. Allerdings sollte die betroffene Person sofort bei Einzug mit der Mietzahlung beginnen und dies auch nachweisen können.
Titel: Re: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: PaulHilft am 03. März 2022, 22:41:23
Danke für deine Antwort.  :sehrgut:
Titel: Re: Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?
Beitrag von: Sheherazade am 04. März 2022, 08:44:34
Zitat von: PaulHilft am 03. März 2022, 21:18:20
Einzige Lösung, er zieht zu der Mutter. Eigenheim mit offenen Kredit. Das Haus ist nicht separat. Beide teilen sich das Bad und die Küche.

Dafür wird mit der Mutter dann eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (Muster findet man hier im Forum) gemacht - besser keinen Mietvertrag.