Hallo...kurz und bündig.
Wir haben für die abschließende Entscheidung, Kontoauszüge vorzulegen mit entsprechenden Nachweisen.
Nun ist bei einem Kontoauszug ein Geldeingang dabei,wo ich Geld von meinem ältesten Sohn überwiesen bekommen habe,was ich ihm 3 Wochen vorher geliehen hatte.Hab darüber auch einen Nachweis...hatte da im Verwendungszweck reingeschrieben...vorgestrecktes Geld ,was ich am 15.2.wieder zurückverwiesen bekomme.
Meint ihr das gibt jetzt Schwierigkeiten?
Eigentlich dürfte es nicht ...da es kein extra Einkommen ist...oder?Ein + - ...
einfach beides vorlegen. Kann mir da nicht vorstellen sie machen stress. Warum auch
Zitat von: Basshkopf am 04. März 2022, 21:37:22
einfach beides vorlegen. Kann mir da nicht vorstellen sie machen stress. Warum auch
Danke,werde ich machen. Lg
Zitat von: Basshkopf am 04. März 2022, 21:37:22
einfach beides vorlegen. Kann mir da nicht vorstellen sie machen stress. Warum auch
Man glaubt noch das gute in der Leistungsabteilung zu sehen.... :wand:
Zitat von: Kein Bittsteller am 04. März 2022, 21:59:12
Man glaubt noch das gute in der Leistungsabteilung zu sehen.... :wand:
denke das kommt enorm auf das jeweilige jobcenter an. im hohen norden hatte ich damals rueckfragen wegen 1,59 euro geld zurueck erstattungen von nem shampoo und sowas.
hier in stuttgart werden buchungen vom girokontoauszug durchgewunken wo ich mir denke das ist von meiner seite aus schon dreist nix dazu zu schreiben vorweg :grins:
vielleicht wird aber auch bei aufstockern ein sanfteres maß genommen als bei vollbeziehern.