Hallo Zusammen,
Ich habe eine kleine Verständnisfrage .... :scratch:
Unser letzter vorläufiger BWZ hat nun mit der Zahlung Ende Februar für März geendet. Im Oktober wurde ein Gewerbe angemeldet und dazu entsprechend eine vorläufige EKS (Schätzung) eingereicht. Jetzt, wo dieser 6monatige Zeitraum endet, muss ich ja eine abschließende EKS einreichen. Soweit so gut.
Aber muss ich damit nicht warten bis Ende März und die abschließende EKS dann erst einreichen, da März ja gerade erst begonnen hat. :scratch:
Also praktisch "nachreichen" ?!
Ich muss nun allerdings auch einen neuen Antrag auf ALG II einreichen, damit wir dann Ende März hoffentlich wieder Geld für April etc. bekommen.
Muss ich dann jetzt auch wieder eine vorläufige EKS (Schätzung) ausfüllen für die kommenden nächsten 6 Monate??
Dann wären es ja praktisch zwei EKS, die ich auszufüllen hätte, richtig?
Danke für eure Hilfe.
Ja es sind immer 2 EKS Anlagen, eine abschliessende der letzten X Monate
und
eine vorläufige der nächsten X Monate.
Beläuft sich eurer BWZ auf 6 oder auf 12 Monate?
Du sendest (schnellstmöglich) einen Weiterbewilligungsantrag mit einer vorläufigen EKS für die kommenden sechs Monat.
Nach Ablauf dieses Monats sendest du dem Jobcenter eine abschließende EKS für den vergangenen Bewilligungszeitraum (Oktober bis März). Dafür hast du dann etwas Zeit. Ich meine mal was von einer Zweimonatsfrist gelesen zu haben, aber nagel mich nicht drauf fest.
Danke für eure Antworten. :sehrgut:
@themuppet
Es sind immer 6 Monate.
@lecram
Werde mich jetzt sofort um die Weiterbewilligung kümmern.
In meinen AKGII-Bewilligungsbescheiden steht immer, wann und für welchen Zeitraum ich die abschließende EKS abgeben soll.