Hallo eine kurze Frage, reichen Vorlage der Kontoauszüge aus? Oder kann das Sozialamt ohne mein Einverständnis meine Bank auffordern denen komplette Auszüge zuzusenden oder komplette Einsicht auf mein Konto zu geben?
Gruß
Was soll es denn noch zu sehen geben, was nicht auf den Auszügen drauf ist?
Nix einfach darf man ja bestimmte Dinge schwärzen und ob dann das Sozialamt einfach bei der Bank sich meine Auszüge holen kann oder alles abfragen?
Die Kontenabfrage unterliegt strengen Regeln. Außerdem erfährt die Behörde dann nur, welche Konten es gibt, nicht deren Inhalt und Verlauf.
Schwärzen darfst du das Übliche...
Also ich schwärze grundsätzlich nix. Ich lade mir die Kontoauszüge runter und bearbeite sie dann so das bestimmte Namen oder Bezeichnungen einfach rausgelöscht werden. Da gab es noch nie Nachfragen oder Probleme.
Ausgänge darf man generell schwärzen!
Wieviel und auch an wen!
Zitat von: Xellos am 08. März 2022, 21:33:21
Ausgänge darf man generell schwärzen!
Wieviel und auch an wen!
Falsch
https://openjur.de/u/170282.html
BSG: B 14 AS 45/07 R
Warum sollte man sonst Auszüge vorlegen, wenn sich das Sozialamt auch direkt an die Bank wenden könnte? :weisnich:
Das Einzige was die dann erfahren würden wäre, das ein Konto seit wann besteht und auf wen es läuft. Keine Kontobewegungen!