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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gismo68 am 08. März 2022, 14:41:15

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gismo68 am 08. März 2022, 14:41:15
Hallo zusammen.....
Das Jobcenter verlangt im rahmen der Mitwirkungspflicht eine
Nebenkostenabrechnung ( keine Heizkostenabrechnung die bekommt das Jobcenter jedes Jahr von mein Vermieter )
Nun zu meinen Problem, der Vermieter weigert sich mir diese Nebenkostenabrechnung auszustellen mit der Begründung das diese noch nie von Jobcenter verlangt wurde.Habe jetzt 3 Wochen
zeit. Was soll ich jetzt tun ??? Kann ja mein Vermieter nicht zwingen
oder erschießen.
Danke schon mal im vorraus für eure Hilfe
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2022, 14:48:59
Hast du einen normalen Mietvertrag mit Abschlagszahlungen für die Betriebskosten oder eine Pauschalmiete? Wasser- und Abwaser wird ja meistens auch nach Verbrauch ermittelt und erfordert demnach eine jährliche Abrechnung mit dem Mieter. Auch andere Posten der Betriebskosten sind nicht zwingend statisch.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gismo68 am 08. März 2022, 14:56:24
Ich habe einen normalen Mietvertrag mit monatlichen Nebenkostenabschlagszahlungen.Ich werde jetzt auch nicht mehr zu meinen Vermieter gehen war in den letzten 3 Wochen 6 mal da
ohne erfolg es interessiert den garnicht und das ist mir jetzt zu blöd.
Aber wenn ich keine Nebenkostenabrechnung einreiche
werde ich bestimmt santioniert.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2022, 15:10:34
Hast du den Vermieter auch mal nachweislich schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert dir eine BK-Abrechnung zu erstellen? Nur mündlich kommt nicht gut an beim Jobcenter, zumal der Vermieter diese Gespräche abstreiten kann.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gismo68 am 08. März 2022, 15:19:08
Nee immer nur Persöhnlich mündlich, selbst wenn ich ihn Schriftlich
auffordere mir eine Abrechnung auszustellen dann wird er nicht
darauf reagieren.Aber der vorschlag ist gut  so könnte ich gegenüber
den Jobcenter nachweisen das ich ihn aufgefordert habe mir eine Abrechnung auszustellen.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. März 2022, 15:44:00
Gismo68

Naja sich mit seinem Vermieter anlegen bloß weil das JC etwas will würde ich in dem Fall BK nicht.
Zitat von: Gismo68 am 08. März 2022, 14:41:15Das Jobcenter verlangt im rahmen der Mitwirkungspflicht
Dann teile Ihnen mit dass- und wie oft - du den VM schon darum gebeten/aufgefordert hast und du damit an die Grenzen deiner Mitwirkungspflicht gekommen bist. (den § würde ich nicht angeben soll(t)en die selber wissen/suchen)

Das JC sollte dann selbstständig handeln da die wissen müssen das sie eine Amtsermittlungspflicht haben.

Würde eine Nachzahlung verlangt würdest du dich ja mit dem JC in Verbindung setzen, also gehen die eher davon aus das du etwas erstattest bekommst (was du genauso melden müsstest/evtl. würdest) und deswegen geben die keine Ruhe das liegt am Generalverdacht unter dem ALG 2 Bezieher stehen.

MfG FN
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gismo68 am 08. März 2022, 15:56:21
Genau so sehe ich das auch ,werde es auch so probieren.
Habe keine lust mir später noch eine neue Wohnung zu
suchen.
Vielen lieben Dank für eure Ratschläge ihr seit
echt spitze. Danke
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2022, 15:58:34
Inwiefern mit dem Vermieter anlegen? Die Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung gehört zu seinen Pflichten, für die Erinnerung derselben kann man nicht gekündigt werden.

ZitatDer Vermieter von Wohnraum muss einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn der Mieter zusammen mit der Miete monatliche Nebenkostenvorauszahlungen leistet. Das ergibt sich aus § 556 BGB. Welche Nebenkosten umlagefähig sind, ist in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Quelle und mehr Infos (https://www.haufe.de/thema/nebenkostenabrechnung/)

Wieso kann man eigentlich nur vor dem Jobcenter für seine Rechte eintreten und nicht in allen Bereichen des täglichen Lebens?
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: MAC517 am 08. März 2022, 16:15:11
Welche Nebenkostenabrechnung verlangt das JC?
Für 2021 hat der Vermieter noch Zeit bis Ende des Jahres. Hast du vorher schon da gewohnt?