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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Neurosis4u am 09. März 2022, 10:01:19

Titel: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Neurosis4u am 09. März 2022, 10:01:19
Hallo,
ich arbeite z.Zt. bei einer AGH-Maßnahme mit regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsarbeit im Schichtdienst.
Der Spätdienst geht bis 23 Uhr.
Meine Fragen dazu:
1. stehen mir für die Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen die üblichen Zuschläge zu?
2. stehen mir Zuschläge für die Zeit nach 22 Uhr zu ?
Wäre schön, wenn da jemand Antworten hat
Danke :-)
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Meph1977 am 09. März 2022, 10:08:23
Laut dieser Seite
https://www.hartziv.org/ein-euro-job.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20im%20Rahmen%20eines,nach%20dem%20Arbeitszeitgesetz%20zul%C3%A4ssig%20ist.

ZitatBei Sonn- und Feiertagsarbeit stehen die üblichen Zuschläge auch dem Ein-Euro Jobber zu, so dass die Mehraufwandsentschädigung unter diesen Voraussetzungen im Regelfall zu verdoppeln ist.

Darf ich fragen wie lange deine Arbeitszeit pro Woche ist und um welche Tätigkeiten es geht?
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Neurosis4u am 09. März 2022, 10:26:28
Danke erstmal für die Antwort.

Ich arbeite in einer Radstation, die von 6 bis 23 Uhr geöffnet hat...an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Es gibt 2 Schichten: von 6 bis 14:15 Uhr und von 14:15 bis 23 Uhr. An Wochenenden von 8 bis15.15 und von 15:15 bis 22 Uhr.
Wochenarbeitszeit ist 30 Stunden. Eine Schicht geht immer über 2 Wochen Beispiel Frühschicht: Montag/Dienstag: 06-14.15---Mi/Do/Fr frei. Sa/So:08-15:15. in der zweiten Woche dann Mo/Di frei, Mi/Do/Fr von 6 bis 14:15 und Wochenende frei. Montags dann Wechsel in die Spätschicht und an den gleichen Tagen wie beim Frühdienst jeweils von 6 bis 23 Uhr
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: a_good_heart am 09. März 2022, 10:32:40
Zitat von: Neurosis4u am 09. März 2022, 10:26:28Ich arbeite in einer Radstation, die von 6 bis 23 Uhr geöffnet hat...an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Es gibt 2 Schichten: von 6 bis 14:15 Uhr und von 14:15 bis 23 Uhr. An Wochenenden von 8 bis15.15 und von 15:15 bis 22 Uhr.

Inwieweit sind Arbeiten in so einer Radstation eigentlich "zusätzlich"? :scratch:
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Meph1977 am 09. März 2022, 10:33:11
Das frage ich mich auch gerade.
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Neurosis4u am 09. März 2022, 11:54:55
Zitat von: a_good_heart am 09. März 2022, 10:32:40
Zitat von: Neurosis4u am 09. März 2022, 10:26:28Ich arbeite in einer Radstation, die von 6 bis 23 Uhr geöffnet hat...an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Es gibt 2 Schichten: von 6 bis 14:15 Uhr und von 14:15 bis 23 Uhr. An Wochenenden von 8 bis15.15 und von 15:15 bis 22 Uhr.

Inwieweit sind Arbeiten in so einer Radstation eigentlich "zusätzlich"? :scratch:

sämtliche anfallenden Arbeiten sind durch Festangestellte oder durch 16i Kräfte abgedeckt, durch AGH-Kräfte  ist ein zusätzlicher Kundenservice möglich, der sonst einfach nicht stattfinden würde
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Meph1977 am 09. März 2022, 12:43:44
Ok und inwiefern ist der zusätzliche Kundenservice im öffentlichen Interesse?
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Neurosis4u am 09. März 2022, 13:18:49
Da ich selbst ja nicht nur AGH-Kraft sondern auch Kunde bin, kann ich nur sagen: ich freue mich bei Dienstleistungen i. d. Regel immer über zusätzlichen Service.
Meine ursprüngliche Frage zielt im Übrigen auch nicht darauf ab, die Maßnahme schlecht zu reden oder in Frage zu stellen... zumal ich diese AGH für mich als sinnvoll ansehe und damit ein bestimmtes Ziel verfolge.
Eine Diskussion um Sinnhaftigkeit etc. erübrigt sich daher...
Ich möchte halt nur wissen, ob mir Zuschläge zustehen oder nicht...leider finde ich nirgends konkrete und belegbare Aussagen darüber
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Flip am 09. März 2022, 14:12:49
Zitat von: Meph1977 am 09. März 2022, 10:08:23Laut dieser Seite
https://www.hartziv.org/ein-euro-job.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20im%20Rahmen%20eines,nach%20dem%20Arbeitszeitgesetz%20zul%C3%A4ssig%20ist.

Zitat
Bei Sonn- und Feiertagsarbeit stehen die üblichen Zuschläge auch dem Ein-Euro Jobber zu, so dass die Mehraufwandsentschädigung unter diesen Voraussetzungen im Regelfall zu verdoppeln ist.

Das halte ich, wie so vieles von dieser Seite, für ein Gerücht. Der Mehraufwand an Sonn- und Feiertagen ist aus welchem Grund bitte höher als an normalen Tagen?
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: CCR am 10. März 2022, 23:39:12
Die Sonn und Feiertage sind danach in Freizeit abzugelten laut Arbeitsschutzgesetz und warum sollte es bei so einer AGH anders sein.
Titel: Re: AGH- Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen
Beitrag von: Flip am 11. März 2022, 02:07:58
Darum ging es nicht, sondern um Zuschläge.