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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Ulla123 am 10. März 2022, 15:03:22

Titel: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 10. März 2022, 15:03:22
Hallo,
ich beziehe Grundsicherung im Alter und habe vor ein paar Wochen den Gebührenbescheid bekommen, darin ist für das Jahr 2021 eine Nachzahlung in Höhe von 33,15 EUR enthalten, die das Sozialamt nicht übernehmen möchte.
Begründung, ich soll darlegen, warum ich die Tonne so oft leeren ließ.
Es geht um Restmüll, hier habe ich eine 120 Liter Tonne, diese habe ich 2021 7-mal leeren lassen.
Ist das für einen ein Personenhaushalt zu viel?
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2022, 15:58:57
Zitat von: Ulla123 am 10. März 2022, 15:03:22
Es geht um Restmüll, hier habe ich eine 120 Liter Tonne, diese habe ich 2021 7-mal leeren lassen.
Ist das für einen ein Personenhaushalt zu viel?

Das sollte in der Gebührenverordnung deines Landkreises bzw. des Abfallwirtschaftsbereichs nachzulesen sein.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 10. März 2022, 16:16:41
Hallo,
dazu konnte ich leider in der Satzung nichts finden.
Die Mindestentleerungsgebühr beträgt 7,80 EUR.
Die Leerung einer 120 Liter Restmülltonne kostet aktuell 5,85 EUR.
Das würde heißen, dass ich in einem Jahr nur einmal die Tonne leeren lassen darf?
Das kann doch irgendwie nicht sein, ich verstehe es nicht.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: BO177 am 11. März 2022, 14:13:05
Was es alles gibt!

Nachzahlung 33,15 € heißt: Es sind 33,15 € plus X?

Mindestentleerungsgebühr 7,80 € bedeutet wie viel Leerungen?

Der Gebührenbescheid listet doch wahrschl. klar auf, wofür wie viel Gebühren verlangt werden. (Neben Restmüll gibts ja auch noch Papiermüll und den gelben Sack.)

Überprüfe also den Bescheid, ruf ggfs. beim Entsorger an und lass Dir die Einzelbeträge nennen, wenn diese nicht aus der Gebührenrechnung hervorgehen und nenne diese ggfs. in Deiner Stellungnahme dem Sozialamt; schreibe ihm jedenfalls, dass nur 7 anstatt 12 Leerungen im Jahr keine unangemessen hohen Restmüllleerungen sind, dass Du im Gegenteil sehr bewusst aus Gründen der Kostenminimierung die Tonne nicht jeden Monat hast leeren lassen!

Wenn es die Gebühren nicht übernimmt, legst Du Widerspruch ein und klagst, wenn die Kostenübernahme auch nach Widerspruch abgelehnt wird.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 11. März 2022, 15:04:11
Ich habe eben dort angerufen und mir das erklären lassen.
Die Leerung einer 120 Liter Restmülltonne kostet 5,85 EUR.
Jeder Haushalt muss hier eine Mindestenleerungsgebühr in Höhe von 7,80 EUR bezahlen, diesen Betrag erkennt auch das Sozialamt an.
Ich könnte meine Tonne also nur einmal leeren lassen.
Für die anderen 6 Leerungen möchte das Sozialamt nicht aufkommen.
Hier muss ich dann 6x5,85 EUR=35,10 EUR. Davon zieht am dann die Differenz zwischen der Mindestentleerungebehühr (7,80 EUR) und den Kosten für die Leerung der Tonne (5,85 EUR)
das sind 1,95 EUR und kommt so auf die Nachzahlung in Höhe von 33,15 EUR.

Mann kann die Tonne also nur einmal im Jahr leeren, das ist in meinen Augen viel zu wenig.
Wie läuft denn das bei euch so?
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Reiner1970 am 11. März 2022, 21:55:19
Hier bei uns kostet die 120 Liter Tonne 101,40 Euro pro Jahr. Die wird alle zwei Wochen geleert. Wie oft die geleert wird kann man sich nicht aussuchen

"Jeder Haushalt muss hier eine Mindestenleerungsgebühr in Höhe von 7,80 EUR bezahlen" Pro Leerung, Monat oder Jahr?
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: jordon am 12. März 2022, 15:03:09
EDIT
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 12. März 2022, 17:40:15
Zitat von: Reiner1970 am 11. März 2022, 21:55:19
"Jeder Haushalt muss hier eine Mindestenleerungsgebühr in Höhe von 7,80 EUR bezahlen" Pro Leerung, Monat oder Jahr?

Pro Jahr, jemand der eine 80 Liter Tonne hat, dann diese zweimal leeren lassen, da hier eine Leerung 3,90 EUR kostet.
Ich wie schon geschrieben, mit meiner 120 Liter Tonne kann diese nur einmal im Jahr leeren lassen.
Einmal in Jahr, das reicht doch in keinen Fall.
Was aber dagegen unternehmen?

Die Grundgebühr kommt da noch obendrauf, aber die übernimmt das Sozialamt immer, es geht nur um die Anzahl der Leerungen.

Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Sheherazade am 13. März 2022, 08:03:43
Und warum hast du eine 120 Liter-Tonne anstatt einer 80 Liter Tonne?
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 14. März 2022, 16:40:00
Die stammt noch aus der Zeit, als ich noch mit meinen Lebensgefährten zusammen gelebt habe, er ist verstorben.
Das Tauschen kostet auch Gebühren und selbst wenn ich die 80 Liter Tonne zweimal im Jahr leeren lassen kann, ich komme damit nicht aus.
Bin etwas Inkontinent, daher der ganze Abfall, ein Attest dafür möchte mir aber mein Hausarzt nicht ausstellen.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ottokar am 15. März 2022, 12:54:21
Solange die Unterkunftskosten insgesamt angemessen sind, ist das Amt zur Übernahme der Nachzahlung gesetzlich verpflichtet. Es gibt indes keine gesetzlich geregelte Begründungspflicht. Einer gesonderten Begründung, wie sie das Amt hier fordert, bedarf es nur, wenn die Unterkunftskosten insgesamt unangemessen wären und deshalb ein Ausnahmefall geprüft werden müsste.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 17. März 2022, 15:57:12
Danke @ Ottokar
Meinst du, wenn ich das als Widerspruch schreibe, das Sozialamt dann die vollen Gebühren bezahlt?
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Sheherazade am 17. März 2022, 16:23:54
Zitat von: Ulla123 am 17. März 2022, 15:57:12
Meinst du, wenn ich das als Widerspruch schreibe, das Sozialamt dann die vollen Gebühren bezahlt?

Auch, wenn ich nicht gemeint bin: Warum einen Widerspruch? Ich habe das
Zitat von: Ulla123 am 10. März 2022, 15:03:22Begründung, ich soll darlegen, warum ich die Tonne so oft leeren ließ.
noch nicht als abschließenden Bescheid aufgefasst.

Du hast aber auch nichts zu verlieren, wenn du einem Bescheid mit Begründung widersprichst, solange du noch in der Widerspruchsfrist drin bist.

Ansonsten mal ein wenig rechnen, vielleicht kannst du ja deine Leerungen von ca. 840 Liter im Jahr plausibel begründen.
ZitatRestmülltonne

Restmüll fällt ebenfalls recht viel im Haushalt an. Anstelle von 15 Liter pro Person werden je nach Gemeinde sogar 20 Liter pro Person pro Woche ermöglicht.
Quelle (https://www.hausjournal.net/muelltonne-wieviel-liter-pro-person)
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ottokar am 17. März 2022, 19:28:59
Zitat von: Ulla123 am 17. März 2022, 15:57:12
Danke @ Ottokar
Meinst du, wenn ich das als Widerspruch schreibe, das Sozialamt dann die vollen Gebühren bezahlt?
Gegen einen Ablehnungsbescheid würde ich Widerspruch einlegen.
Sofern es sich nur um eine Anfrage handelt, würde ich diese entsprechend beantworten.
Ob das Amt dann die Nachzahlung übernimmt, kann aber keine beantworten, gegebenenfalls muss man dann halt klagen.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 18. März 2022, 14:19:50
Okay, besten Dank.
Ich habe es auf dem Konto gesehen, dass das Amt nur die Vorauszahlung für das Jahr 2022 überwiesen hat, der Bescheid dazu wird bestimmt in den nächsten Tagen kommen.
Dann versuche ich dann mein Glück mit einem Widerspruch.
Titel: Re: Ablehnung Nachzahlung Abfallgebühren SGB XII
Beitrag von: Ulla123 am 20. März 2022, 22:56:33
Gestern kam der Bescheid, begründet wird die Ablehnung:
ZitatDie Nachzahlung für 2021 in Höhe von 33,15 EUR wird nicht übernommen. Bei Ihnen liegt kein Anhaltspunkt vor, wonach zusätzliche Entleerungen über den Mindestentleerungen hinaus notwendig sind.