Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07

Titel: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07
Hallo

Ich habe von meiner Mutter zu Weihnachten 200 € geschenkt bekommen.
Diese hat sie mir auf mein Konto überwiesen.

Zu der Zeit hatte ich sogar noch eine Kürzung von 133 € sodass ich kaum meine Lebensmitteleinkäufe bezahlen konnte.

Nun will das Jobcenter eine Erstattung von 170 €.

Ist das so gerechtfertigt?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Lina am 10. März 2022, 21:02:35
Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07
Hallo

Ich habe von meiner Mutter zu Weihnachten 200 € geschenkt bekommen.
Diese hat sie mir auf mein Konto überwiesen.

Zu der Zeit hatte ich sogar noch eine Kürzung von 133 € sodass ich kaum meine Lebensmitteleinkäufe bezahlen konnte.

Nun will das Jobcenter eine Erstattung von 170 €.

Ist das so gerechtfertigt?

Nein, die Erstattungsforderung des Jobcenters ist nicht gerechtfertigt. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen.

Zitat:

"Noch vor einigen Jahren hat das Jobcenter konsequent alle Geldgeschenke über 50 Euro auf den Regelsatz angerechnet. Heute werden einmalige Zuwendungen in einem ,,angemessenen Rahmen" nicht mehr angerechnet. Angemessen ist in diesem Zusammenhang allerdings ein sehr schwammiger Begriff.
Als Richtlinie dafür, was angemessen ist und was nicht, gilt: Wenn sich das Vermögen des Hartz-IV-Empfängers durch das Geldgeschenk so stark vermehrt, dass der Bedarf an der Grundsicherung entfällt, dann wird der Betrag in jedem Fall angerechnet. Einige Jobcenter ziehen aber auch heute noch bei 50 Euro die Grenze. In diesem Fall kann der Empfänger allerdings Widerspruch einlegen."

Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: BigMama am 10. März 2022, 21:03:55
Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07Ist das so gerechtfertigt?
Ja, ist es. Es ist sonstiges Einkommen, von dem 30 Euro pauschal abgesetzt wurden.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Lina am 10. März 2022, 21:13:19
Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: BigMama am 10. März 2022, 21:30:44
Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:13:19Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.
Das ändert für das JC und an der Rückforderung nichts.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Flip am 10. März 2022, 21:56:27
Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:02:35Zitat:

Du zitierst ohne Quellenangabe?

Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:13:19
Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.

Und das ändert am tatsächlichen Zufluss was?


Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 10. März 2022, 22:15:53
Ich hatte in dem Monat gerade mal 312 € vom Jobcenter erhalten und das zudem auch noch zu spät.

Aus deren Fehler wurde mir das Geld erst am 06.12. überwiesen so das bis hin etwa 19 € Rücklastgebühren erhoben worden sind.

Ich hatte somit nicht einmal genügend Geld für diesen Monat um meine Lebensmittel Einkaufe und Rechnungen zu bezahlen.

Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Flip am 10. März 2022, 22:38:29
Das wird nicht interessieren. So ganz erschließt sich auch der Zusammenhang nicht. Weihnachten ist ziemlich am Ende des Dezembers. Nicht am Anfang, wo dir das Geld gefehlt hat, weil es zu spät kam.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 10. März 2022, 22:44:04
Ich hatte am 28.12 noch 2 € auf dem Konto, einen Tag nichts mehr gegessen und keine meiner Rechnungen bezahlt.

Daher habe ich von meiner Mutter das Geld erhalten.

Wird das das Jobcenter auch nicht interessieren?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 10. März 2022, 23:07:23
Spielt die Kürzung von 133 € die ich in dem Monat erhalten hatte keine Rolle zu dem erhaltenen Geldgeschenk das ich für Lebensmitteleinkufe genutzt hatte?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: CCR am 10. März 2022, 23:17:12
Geldzuwendungen sind immer anzurechnen, schlauer wäre das Jobcenter um ein Darlehen zu bitten oder sich privates Darlehen Bar zu verschaffen, das sollte dir ja jetzt klar sein.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 11. März 2022, 00:19:25
Angenommen ich hätte meiner Mutter 100 € einen Monat später zurück überwiesen.

Wäre dies auch anzurechnen ?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Flip am 11. März 2022, 02:10:13
Was hilft dir denn jetzt ein "angenommen"? Entweder war es ein Weihnachtsgeschenk oder nicht. Oder ist das alles nur fiktiv?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 11. März 2022, 07:19:06
Mal angenommen es wäre ein fiktiver Fall.

Und angenommen das Geldgeschenk wäre für einen zweckgebunden Handykauf was in einem WhatsApp Verlauf und auch von der Mutter bestätigt werden kann.

Ist es dann immer noch anzurechnen?
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Birgit63 am 11. März 2022, 07:25:04
Wir haben jetzt Mitte März. Der Drops ist gelutscht. Du kannst nur für die Zukunft lernen.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 11. März 2022, 07:38:25
Zitat von: Birgit63 am 11. März 2022, 07:25:04
Wir haben jetzt Mitte März. Der Drops ist gelutscht. Du kannst nur für die Zukunft lernen.

Ich habe aktuell einen Anhörungsbogen dieszüglich vorliegen in dem ich mich dazu äußern soll
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: Lina am 11. März 2022, 08:03:35
Zitat von: vike28 am 11. März 2022, 07:38:25
Zitat von: Birgit63 am 11. März 2022, 07:25:04
Wir haben jetzt Mitte März. Der Drops ist gelutscht. Du kannst nur für die Zukunft lernen.

Ich habe aktuell einen Anhörungsbogen dieszüglich vorliegen in dem ich mich dazu äußern soll

Natürlich möchte das JC eine Erklärung für den Geldeingang von 200,-- Euro. Webn der Geldeingang nur einmalig war und nicht regelmäßig solche Überweisungen auf Deinem Konto eingehen, läßt sich das dich erklären. Wenn nicht und es kommt zu Schwierigkeiten, dann Widerspruch einlegen und wenn nötig Klage beim Sozialgericht einreichen. Ich zitiere noch einmal:

"Als Richtlinie dafür, was angemessen ist und was nicht, gilt: Wenn sich das Vermögen des Hartz-IV-Empfängers durch das Geldgeschenk so stark vermehrt, dass der Bedarf an der Grundsicherung entfällt, dann wird der Betrag in jedem Fall angerechnet."



Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: am 11. März 2022, 09:41:04
Zitat von: Lina am 11. März 2022, 08:03:35Ich zitiere noch einmal:
Zitiere doch bitte mit Quelle.

Da das Geldgeschenk ganz klar dem Lebensunterhalt diente (Sanktion/schlechter Kontostand) ist die Anrechnung korrekt.
https://www.baintranet.de/001/007/Documents/FW-SGB2/11-11b-SGB-II-Hinweise-Aktuell.pdf

Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: vike28 am 11. März 2022, 11:11:55
Zitat von: Nö am 11. März 2022, 09:41:04
Zitat von: Lina am 11. März 2022, 08:03:35Ich zitiere noch einmal:
Zitiere doch bitte mit Quelle.

Da das Geldgeschenk ganz klar dem Lebensunterhalt diente (Sanktion/schlechter Kontostand) ist die Anrechnung korrekt.
https://www.baintranet.de/001/007/Documents/FW-SGB2/11-11b-SGB-II-Hinweise-Aktuell.pdf

In einem Whatsapp Chat bat ich meine Mutter das sie mir Geld für neues Handy Kauf ausleiht und ich es ihr monatlich 50 € zurück zahle.

Sie schrieb daraufhin das Sie mir das Geld für ein neues Handy schenkt und mir überweißt.


Edit:
Der Link funktioniert nicht
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: justine1992 am 11. März 2022, 11:15:43
Es ist kurz nach Weihnachten. Du hast kein Geld für Lebensmittel. Und Du willst Schulden machen für ein neues Handy. Das kriegst Du dann (ein paar Tage, nachdem Du schon andere Geschenke gekriegt hast?) geschenkt. Da war Deine erste Geschichte glaubwürdiger.
Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07Ich habe von meiner Mutter zu Weihnachten 200 € geschenkt bekommen.
Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 22:15:53Ich hatte somit nicht einmal genügend Geld für diesen Monat um meine Lebensmittel Einkaufe und Rechnungen zu bezahlen.
Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 23:07:23erhaltenen Geldgeschenk das ich für Lebensmitteleinkufe genutzt hatte?
Zitat von: vike28 am 11. März 2022, 07:19:06Und angenommen das Geldgeschenk wäre für einen zweckgebunden Handykauf was in einem WhatsApp Verlauf und auch von der Mutter bestätigt werden kann.
Zitat von: Birgit63 am 11. März 2022, 07:25:04Wir haben jetzt Mitte März. Der Drops ist gelutscht. Du kannst nur für die Zukunft lernen.
Titel: Re: 200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung
Beitrag von: am 11. März 2022, 11:27:29
Zitat von: vike28 am 11. März 2022, 11:11:55Der Link funktioniert nicht
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf