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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: HansD am 11. März 2022, 09:47:24

Titel: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 09:47:24
Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen WBS bekommen (München Modell Miete), obwohl er mehrere Erbschaften erhielt, inklusive zwei Eigentumswohnungen (die nicht in München sind).

Ich vermute seine jährlichen Einnahmen waren während des Antragszeitraums auch tatsächlich entsprechend gering, da er durch die Erbschaften nicht mehr wirklich arbeiten muss. Als Selbständiger nimmt er nur hin wieder einen Job an, wenn ihm die Decke auf den Kopf fällt.

Um das Argument mit den Eigentumswohnungen vorwegzunehmen, ob diese vor oder kurz nach dem Antrag geerbt wurden, kann ich nicht sicher sagen...

Aber unabhängig davon, kann das sein? Jemand, dessen Einkommen nur so gering ist, weil er nicht mehr regelmäßig arbeiten muss, weil er so vermögend ist, bekommt einen WBS? Muss wirklich nur das Einkommen und nicht das Vermögen offengelegt werden?



Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: justine1992 am 11. März 2022, 09:51:51
Hast Du schon mal nach Voraussetzungen für einen WBS gesucht?
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 10:14:34
Ja, habe ich. Daher auch meine Frage "Muss wirklich nur das Einkommen und nicht das Vermögen offengelegt werden?"

Finde es nur schwer nachvollziehbar. Gehen wir mal davon aus, dass jemand gut verdient und daher keinen Anspruch auf einen WBS hat. Dann erbt dieser Mensch 5 Millionen, kündigt seinen Job, weil er nicht mehr arbeiten muss und ausgerechnet diese Tatsache berechtigt ihn dann einen WBS zu erhalten?
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 10:26:52
Zitat von: HansD am 11. März 2022, 09:47:24
ein Bekannter von mir hat einen WBS bekommen (München Modell Miete), obwohl er mehrere Erbschaften erhielt, inklusive zwei Eigentumswohnungen (die nicht in München sind).

Damit bietet die Landeshauptstadt München Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit, Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden. Das ist wohl nicht mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und den dafür geltenden Einkommensgrenzen zu vergleichen.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 10:36:47
Richtig, es geht beim München Modell um Menschen mit "mittleren Einkommen". Das ist aber gar nicht mein Punkt.

Ich kann einfach nicht glauben, dass jeder, der so vermögend ist, dass er gar nicht oder nur noch wenig arbeiten muss, Anspruch auf diese Art der Unterstützung hat. In dem Beispiel meines Bekannten ja absurder Weise sogar nur WEIL er so vermögend ist. Vor den Erbschaften hätte er durch sein höheres Einkommen keinen Anspruch gehabt. Jetzt, obwohl er viel vermögender ist, hat er Anspruch.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 11:53:33
Du kannst dir sicher sein, dass auch die aus dem Immobilienvermögen generierten Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet werden. Ansonsten scheint das hier eher eine Neiddiskussion zu werden.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 12:15:51
Natürlich werden Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet. Mein Punkt ist viel mehr, dass die Stadt München Menschen, die durch ihr hohes Vermögen gar nicht oder nur wenig arbeiten müssen, Wohnungen zu einem vergünstigten Mietpreis zur Verfügung stellt.
Das kann man mir Neid unterstellen, aber ich finde es in erster Linie extrem ungerecht. Sogar so ungerecht, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es wirklich so funktioniert. Daher wollte ich mit dem Post hier nachfragen, ob ich da eventuell was falsch verstanden habe...
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 13:10:44
Zitat von: HansD am 11. März 2022, 12:15:51
Natürlich werden Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet. Mein Punkt ist viel mehr, dass die Stadt München Menschen, die durch ihr hohes Vermögen gar nicht oder nur wenig arbeiten müssen, Wohnungen zu einem vergünstigten Mietpreis zur Verfügung stellt.

1. Es soll auch Leute geben, die vermögend sind und nicht mehr arbeiten können.
2. Die Stadt München stellt diese Wohnungen nicht zur Verfügung, sie erleichtert damit nur den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
3. Dir mag sein Vermögen hoch erscheinen, ihm reicht es vielleicht einfach nur zum Leben.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 16:00:33
Der Punkt ist doch, dass der soziale Wohnungsbau (worunter auch das München Modell fällt) den Bedarf bei weitem nicht deckt und daher eher Menschen zu verfügung stehen sollte, die finanziell darauf angewiesen sind.

Vielleicht kommt ja auch noch eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 16:05:50
Zitat von: HansD am 11. März 2022, 16:00:33
Der Punkt ist doch, dass der soziale Wohnungsbau (worunter auch das München Modell fällt) den Bedarf bei weitem nicht deckt und daher eher Menschen zu verfügung stehen sollte, die finanziell darauf angewiesen sind.

Der Punkt ist doch, dass es in München 2 Modelle des WBS gibt.

ZitatIn München ist ein Antrag auf geförderten Wohnraum (Sozialwohnung) oder München Modell Miete notwendig.
Quelle (https://stadt.muenchen.de/infos/sowon-wohnberechtigungsschein.html)

Beschäftige dich einfach mal mit den unterschiedlichen Zugangsvorausetzungen.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 16:29:12
Auch wenn es 2 Modell für einen WBS gibt, finde ich es in höchstem Maße ungerecht, dass jemand, der, sagen wir 30.000 € jährlich verdient, den selben Anspruch auf das München Modell hat, wie jemand, der 5 Millionen auf der Bank liegen hat.
Aber das ist natürlich nur meine Meinung und vielleicht finde ja auch nur ich das ungerecht. Wollte hier eigentlich auch keine moralische Debatte lostreten, sondern hatte nur eine einfache Frage gestellt. Ich wiederhole sie gerne noch einmal:

"Muss wirklich nur das Einkommen und nicht das Vermögen offengelegt werden?"

Danke übrigens für die Quellenangabe, aber natürlich habe ich mich vorher informiert. Darum bin ich ja auch so überrascht, dass anscheint nur das Einkommen zählt. Meine Recherche wollte ich hier eigentlich von jemandem bestätigen lassen, der sich fachlich auskennt.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 16:35:25
Zitat von: HansD am 11. März 2022, 16:29:12
Meine Recherche wollte ich hier eigentlich von jemandem bestätigen lassen, der sich fachlich auskennt.

Dann wirst du dich an die entsprechende Stelle in München wenden müssen, hier bist du in einem Diskussionsforum ohne Rechtsberatung. Ich vermute auch mal, dass sich hier nicht allzuviele Mitarbeiter der Stadt München rumtreiben, die sich fachlich auskennen.

Zitat von: HansD am 11. März 2022, 16:29:12"Muss wirklich nur das Einkommen und nicht das Vermögen offengelegt werden?"
Ja.
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein München trotz Vermögen und Eigentumswohnung?
Beitrag von: HansD am 11. März 2022, 16:43:04
Ich ergänze meine letzte Antwort mit dem Satz:

"Oder selbst Erfahrung damit gesammelt hat."