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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: cardi33 am 11. März 2022, 10:43:06

Titel: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: cardi33 am 11. März 2022, 10:43:06
Hallo an alle,

Ich war seit Jahrzehnten nicht mehr beim Zahnarzt da ich durch meinen letzten Zahnarzt zu einem Angstpatienten wurde.
Ich habe deswegen im September eine Zusatzversicherung abgeschlossen die ich selbst von meinem Regelsatz bezahle. Seit Januar bin ich endlich in Behandlung, da die Krankenkasse das ein- oder andere nicht komplett bezahlt kann ich das auch bei der Zusatzversicherung einreichen und bekomme das auch bezahlt wenn ich in Vorleistung gehe. Die Zusatzversicherung überweist das Geld dann auf mein Konto.
Meine Frage ist kann das Amt bei der Weiterbewilligung das Geld als Einnahme anrechnen? 

Vielen Dank für Eure Hilfe

Cardi33
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: justine1992 am 11. März 2022, 10:47:20
Nein, ganz sicher nicht. Zur Sicherheit bewahrst Du aber natürlich alle Unterlagen darüber auf, falls das JC den Betreff der Überweisung falsch deuten möchte.
Nein, keine Sorge.
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: Penny am 11. März 2022, 10:56:47
Hast kein Härtefallantrag gemacht, bei mir hat die Krankenkasse ca 8500€ übernommen, ich musste nix zahlen
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: cardi33 am 11. März 2022, 11:24:28
@justine1992
Danke für deine schnelle Antwort. Ich werde die Unterlagen auf jeden Fall aufheben.

@derduisburger
Danke für deine Antwort. Nein hab ich nicht gemacht. Wusste nicht das es geht.
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: Penny am 11. März 2022, 11:51:44
Vielleicht gent das nachträglich noch  :weisnich: Hatte von Anfang an beim Zahndoc gesagt ich zahle nix bei und das alles was gemacht wird über dieses Härtefall gemacht werden soll, hab dann nen Provesorium bekommen ( ca 250€ ) und den Rest halt und 0€ bezahlt
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: cardi33 am 11. März 2022, 12:34:01
Ich werde es mal probieren bei der Krankenkasse.
Bis jetzt habe ich in 3 Sitzungen Zahnstein entfernt bekommen und die Krankenkasse bezahlt nur 1 mal im Jahr die Entfernung. Das andere habe ich jetzt selbst bezahlt die 40€ gingen gerade noch so.

Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 13:03:38
Das mit dem Härtefall gilt für größere Zahnsanierungen wie z. B. Zahnersatz.
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: cardi33 am 11. März 2022, 13:27:13
Ah okay. Wie gesagt ich war seit 20 Jahren nicht mehr beim Zahnarzt und vor lauter Zahnstein hat Er beim ersten Röntgenbild nicht alles richtig gesehen was noch gemacht werden muss. In 14 Tagen wird nochmal geröngt um genau zu schauen was alles gemacht werden muss.
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: BO177 am 11. März 2022, 13:41:09
Wie schon justine1992 geschrieben hat: Die Leistungen der Zusatzversicherung werden nicht auf SGB-Leistungen angerechnet.

Wenn Du vom ZA / der ZÄ einen Heil- und Kostenplan bekommst, den die Krankenkasse genehmigen muss, lässt Du Dir von der Krankenkasse das Formular für den Härtezuschlag schicken und reichst den H+K-Plan zusammen mit dem Härtefallantrag und den geforderten SGB-Bescheiden bei der Krankenversicherung ein! Darauf achten, dass die Praxis den H+K-Plan nicht direkt (ohne Härtefallantrag) zur Krankenkasse schickt!

Achte bei Deiner Kalkulation darauf, wie viel der Zusatzversicherer für welchen medizinischen Eingriff leistet. Bestimmte Leistungen werden oft gestaffelt nach Beitragsjahren gewährt.
Titel: Re: Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung
Beitrag von: cardi33 am 11. März 2022, 19:42:47
@derduisburger
Ich werde das mit der Krankenkasse mal noch Probieren.

@BO177
Vielen Dank für den Ausführlichen Tipp. Ich werde das Genauso jetzt mal Probieren.