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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lilou am 11. März 2022, 12:23:29

Titel: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Lilou am 11. März 2022, 12:23:29
Hallo, ich würde gerne wissen, ob es rechtens ist, dass das Einkommen meines 15-jährigen Kindes (Lohn + Unterhaltsvorschuss) auf meinen ALGII Satz angerechnet wird. Da mein Kind über mehr Einkommen verfügt, als es seinem Gesamtbedarf entspricht, wird im  Bescheid das Kindergeld auf meinen Bedarf angerechnet. Darüber hinaus wurde mir auch die Hälfte der Miete und Neben- und Heizkosten entsprechend abgezogen. Ich würde auch gerne wissen, wie sich dieses Vorgehen mit dem Grundsatz vereinbaren lässt, dass Kinder nicht für ihre Eltern haften. Schließlich muss ich ja mein Kind nun bitten, mir die Hälfte der Miete von seinem Einkommen dazu zugeben. Und das Kindergeld steht ihm nun eigentlich ja auch nicht mehr zu. Danke im voraus für alle Antworten.
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: justine1992 am 11. März 2022, 12:30:16
Hallo Lilou.
Seine Einkommen werden nicht auf Dein ALG2 angerechnet. Aber wenn er kann, muss er natürlich seinen Anteil an der Miete selber tragen.
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Lilou am 11. März 2022, 12:44:33
Hallo Justine1992, danke für die schnelle Antwort. Also müssen die Kinder ja dann über die Miete eigentlich doch indirekt für die Eltern haften:-(
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Der Friese am 11. März 2022, 12:52:39
Herzlich Willkommen in der Hartz4 Realität. Mit gesundem Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn solltest du nicht argumentieren. Das belastet nur unnötig. Auf lange Sicht könnte verändertes Wahlverhalten was bringen. Aber bei dem deutschen Kurzzeitgedächtnis glaube ich da nicht wirklich dran.  :zwinker:
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Lilou am 11. März 2022, 13:03:39
Danke Der Friese! Auch wenn die Antwort natürlich sehr ernüchternd ist. Wenn mein Kind nun ja scheinbar aus der Bedarfsgemeinschaft heraus gefallen ist, kann ich wahrscheinlich nicht mal mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, oder?
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 13:06:03
Dein Kind ist in einer dualen Ausbildung? Welche Leistungen aus dem BuT möchtest du denn da beantragen?
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Lilou am 11. März 2022, 13:10:24
Nein, mein Kind verdient Geld mit Leistungssport und geht noch zur Schule. Insofern dachte ich an BuT Leistungen für z.B. Sport Ausstattung.
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Sheherazade am 11. März 2022, 13:12:40
Ah, ok. Du kannst für dein Kind noch Kinderwohngeld beantragen, über das Wohngeld können dann wiederum Leistungen aus dem BuT beantragt werden.
Titel: Re: Anrechnung Kindeseinkommen auf Miete etc.
Beitrag von: Lilou am 11. März 2022, 13:20:41
Vielen Dank für den guten Hinweis, ich werde das auf jeden Fall versuchen!