Hallo,
Ich habe nur eine kleinen Frage. Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Erst nach der ersten Lohnabrechnung oder schon vorher?
Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten. Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
P.S.: ich hoffe die Frage war verständlich
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Du (bzw. dein Betreuer) bist verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung dem JC umgehend mitzuteilen.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Dann hast du eine Betreuer, dessen Kompetenz ich nun in Frage stelle, wenn er das wirklich genau so von ihm gesagt wurde und er dich auffordert weiterhin arbeitslos zu bleiben obwohl du arbeiten kannst und auch möchtest. Die pauschale Aussage, dass deine Leistungen gestrichen werden ist falsch. Durch das Einkommen aus der Beschäftigung bist du weniger hilfebedürftig als ohne. Somit benötigst du weniger Arbeitslosengeld II.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann teilst du das dem JC mit.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wieso willst du kündigen. Wenn dir die Arbeit zusagt und du sie ausüben kannst, dann mach das. Damit hast du auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche als ohne diese Beschäftigung.
Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:05:50
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Du (bzw. dein Betreuer) bist verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung dem JC umgehend mitzuteilen.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Dann hast du eine Betreuer, dessen Kompetenz ich nun in Frage stelle, wenn er das wirklich genau so von ihm gesagt wurde und er dich auffordert weiterhin arbeitslos zu bleiben obwohl du arbeiten kannst und auch möchtest. Die pauschale Aussage, dass deine Leistungen gestrichen werden ist falsch. Durch das Einkommen aus der Beschäftigung bist du weniger hilfebedürftig als ohne. Somit benötigst du weniger Arbeitslosengeld II.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann teilst du das dem JC mit.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wieso willst du kündigen. Wenn dir die Arbeit zusagt und du sie ausüben kannst, dann mach das. Damit hast du auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche als ohne diese Beschäftigung.
Ich bin offiziell krank geschrieben aufgrund einer psychischen erkrankung.
Wieso hast du dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben wenn du gar nicht arbeitsfähig bist?
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Von der Kündigung "merken" sie sicher was - abgesehen von Deiner Meldepflicht. Und was eine grundlose Kündigung bedeutet, kannst Du ja mal in Erfahrung bringen.
Bitte kündige nicht!!!
Traust Du Dir den Job zu? Weiß Deine neue Arbeitgeberin von Deiner AU und Deinen Erkrankungen? Das ist Deine Chance. Vielleicht - je nach Krankeheitsbild - hilft Dir die Stelle auch bei der Genesung?
Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:13:37
Wieso hast du dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben wenn du gar nicht arbeitsfähig bist?
Das Frage ich mich selber.
Also hat das arbeitsamt dann was mit bekommen von dem arbeitsvertrag wenn ich noch am montag kündige? Habe den vertrag letzte woche unterschrieben.
Habe halt angst dass sie deswegen nicht mehr alg 2 zahlen.
@oben mein betreuer empfiehlt mir nicht zu arbeiten.
Hast du denn schon gearbeitet?
Wie weit reicht eigentlich die Betreuung bzw. für welche Bereiche wurde der Betreuer bestellt?
Wie lange bist du denn aktuell krankgeschrieben?
Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:19:40
Wie weit reicht eigentlich die Betreuung bzw. für welche Bereiche wurde der Betreuer bestellt?
Wie lange bist du denn aktuell krankgeschrieben?
Ich bin 6 monate krank geschrieben.
Er kümmert sich u.a. um vermögen und gesundheit glaube ich
Push
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wenn keine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ist, was unwahrscheinlich ist, da das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Antritt wieder gekündigt wird, vermutlich nicht.
Ich weiß allerdings nicht, was der AG dazu sagt, dass du noch vor Antritt kündigst.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Schon klar dein Betreuer wird ohne dich seine Arbeit verlieren. :grins: sorry
Habe jetzt heute zum 14.3 gekündigt, arbeitsbeginn war 15.3
Merkt das amt was davon?
Das ist dich Fake
Die Geschichte ist irgendwie seltsam. Natürlich merkt das Jobcenter etwas, nicht heute oder morgen, aber irgendwann bei einem Abgleich der Daten. Es hätte gereicht vor dem Beginn der Tätigkeit das Jobcenter darüber zu informieren. Jetzt hast du unter Umständen ein Problem. Du hattest einen Arbeitsplatz und diesen gekündigt. So etwas mehr man dann selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und bringt eine Sperre mit sich. Beim verschweigen wird es nicht besser...
Du solltest nur schauen was du tust. Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung einen Betreuer hast, dann stellt sich die Frage ob du überhaupt in der Lage warst einen wirksamen Vertrag zu unterschreiben und du überhaupt erwerbsfähig bist.
Sofern die Geschichte wahr ist würde ich dringend dazu raten sehr vorsichtig zu handeln und eine Beratung bei einem Juristen nutzen.
Zitat von: Hary am 15. März 2022, 04:12:29
Die Geschichte ist irgendwie seltsam. Natürlich merkt das Jobcenter etwas, nicht heute oder morgen, aber irgendwann bei einem Abgleich der Daten. Es hätte gereicht vor dem Beginn der Tätigkeit das Jobcenter darüber zu informieren. Jetzt hast du unter Umständen ein Problem. Du hattest einen Arbeitsplatz und diesen gekündigt. So etwas mehr man dann selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und bringt eine Sperre mit sich. Beim verschweigen wird es nicht besser...
Du solltest nur schauen was du tust. Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung einen Betreuer hast, dann stellt sich die Frage ob du überhaupt in der Lage warst einen wirksamen Vertrag zu unterschreiben und du überhaupt erwerbsfähig bist.
Sofern die Geschichte wahr ist würde ich dringend dazu raten sehr vorsichtig zu handeln und eine Beratung bei einem Juristen nutzen.
Ich bin eben nicht erwerbsfähig sonst hätte ich nicht gekündigt. Es war daher auch nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Ich kann nicht arbeiten. Ich weiss auch nicht weshalb ich dann den vertrag unterschrieben habem ich schätze ich habe mich selbst überschätzt.
Und weshalb schweigen wenn ich vor arbeitsbeginn noch gekündigt habe.
Push
Zitat von: Anon_veld am 16. März 2022, 19:57:56Push
Wieso? Was möchtest du noch wissen?
Ob ich jetzt ein problem mit dem arbeitsamt habe.
Hast Du gekündigt, weil Dein Betreuer gesagt hat, dass Dir sonst die Leistungen gestrichen werden?
Zitat von: justine1992 am 17. März 2022, 11:50:57
Hast Du gekündigt, weil Dein Betreuer gesagt hat, dass Dir sonst die Leistungen gestrichen werden?
Ja.
Du hättest 100%ig mehr Geld gehabt als bisher. Wurde Dir hier auch geschrieben. Wenn Du uns also nicht glaubst - was fragst Du dann weiter? Du wirst uns doch sowieso nicht glauben...
Zitat von: justine1992 am 17. März 2022, 12:32:09
Du hättest 100%ig mehr Geld gehabt als bisher. Wurde Dir hier auch geschrieben. Wenn Du uns also nicht glaubst - was fragst Du dann weiter? Du wirst uns doch sowieso nicht glauben...
Ich bin aber krank.
Wenn der Betreuer das verbockt hat, soll er dich da auch wieder raus boxen.
Notfalls mit einem Brief, dass du die Arbeit auf Grund deiner psychischen Erkrankung angenommen hast, obwohl du krank bist.
Vor Betreuern haben die JC einen heiden Respekt. Mit Betreuern legen sie sich idR nicht an und alles flutscht meist reibungslos.
Daher sehe ich keine Probleme, wenn dich dein Betreuer entsprechend unterstützt.
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Zitat von: Kein Bittsteller am 17. März 2022, 14:23:10
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Und was heisst beschäftigt? Sobald man seinen ersten Lohn erhält?
Zitat von: Anon_veld am 17. März 2022, 11:43:43
Ob ich jetzt ein problem mit dem arbeitsamt habe.
Das wird sich zeigen. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also warte doch einfach ab. Und wenn sich jemand meldet, regelt Dein Betreuer das für Dich.
Okay vielen Dank.
Zitat von: Heinz-Otto am 17. März 2022, 12:50:33Vor Betreuern haben die JC einen heiden Respekt. Mit Betreuern legen sie sich idR nicht an und alles flutscht meist reibungslos.
Woher nimmst du denn diese Aussage? Mir sind schon sehr viele unfähige Betreuer in meinem Berufsleben über den Weg gelaufen. Einige waren so unfähig, dass die Leitung der Betreuungsbehörde eingeschaltet werden musste.
Nein, vor einem Betreuer hat ein JC nicht mehr Respekt als von einem eLb.
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:20:08
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Schon klar dein Betreuer wird ohne dich seine Arbeit verlieren. :grins: sorry
Wohl kaum, Betreuung ist vom Gericht bestellt und bleibt auch bestehen wenn gearbeitet wird.
Außerdem hat ein Betreuer eh meist 30 bis 40 Fälle oder sogar mehr.
Der Betreuer hat beim JC auch nicht mehr zu sagen wir der Leistungsbezieher, er vertritt die Person ja nur.
Und es stimmt leider das es unfähige Betreuer gibt ....
Du hast ja noch nicht gearbeitet und keinen Lohn bezogen? Außerdem nach wie vor krankgeschrieben?
Würde ich auch auf die psychische Erkrankung schieben und dem Betreuer das regeln lassen.
Dafür hast du den ja.
Ja. Meine eltern meinten ich soll einfach gar nichts machen, ich habe ja gekündigt vor arbeitsbeginn und das reicht auch.
Dann ist ja gut.
Zitat von: Anon_veld am 17. März 2022, 14:30:58
Zitat von: Kein Bittsteller am 17. März 2022, 14:23:10
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Und was heisst beschäftigt? Sobald man seinen ersten Lohn erhält?
Nein, sobald die Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
Zitat von: Kein Bittsteller am 19. März 2022, 12:49:41
Zitat von: Anon_veld am 17. März 2022, 14:30:58
Zitat von: Kein Bittsteller am 17. März 2022, 14:23:10
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Und was heisst beschäftigt? Sobald man seinen ersten Lohn erhält?
Nein, sobald die Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
Und was paasiert dann? Wird das amt dann nachfragen oder erst nach dem der erste lohn da ist?
Oh man ich bereue es sowas von den vertrag unterschrieben zu haben.
Zitat von: Anon_veld am 19. März 2022, 20:22:00
Zitat von: Kein Bittsteller am 19. März 2022, 12:49:41
Zitat von: Anon_veld am 17. März 2022, 14:30:58
Zitat von: Kein Bittsteller am 17. März 2022, 14:23:10
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Und was heisst beschäftigt? Sobald man seinen ersten Lohn erhält?
Nein, sobald die Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
Und was paasiert dann? Wird das amt dann nachfragen oder erst nach dem der erste lohn da ist?
Oh man ich bereue es sowas von den vertrag unterschrieben zu haben.
Kann sein das erst der Zoll auf dich zukommt. Durch den Arbeitgeber angemeldet zur Arbeitsaufnahme und gleichzeitig ALG II oder I beziehen heißt bei denen einfach Sozialbetrug. Das denken die jedenfalls.
Zitat von: Anon_veld am 19. März 2022, 20:22:00Und was paasiert dann? Wird das amt dann nachfragen oder erst nach dem der erste lohn da ist?
Sollte bei einer Dalebmeldung die Anmeldung durch den AG dem JC bekannt werden, wird man dich anschreiben. Dann kannst du dich dazu äußern.
Lass dich nicht kirre machen. Du bist aufgrund einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben und hast auch aus diesem Grund einen Betreuer. Es kommt auch bei anderen psychisch kranken Menschen vor, dass sie sich selbst in ihrer Leistungsfähigkeit überschätzen und eine Arbeit aufnehmen, der sie dann aber doch noch nicht gewachsen sind. Dir ist deine Fehleischätzung deiner Leistungsfähigkeit noch vor Arbeitsbeginn klar geworden, so dass du den Vertrag wieder gekündigt hast. Der AG hat vermutlich die Meldung zur Sozialversicherung schon wieder storniert, weil die Beschäftigung aufgrund der vorherigen Kündigung nie aufgenommen wurde.
Vielen Dank.