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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 12. März 2022, 18:50:18

Titel: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: PaulHilft am 12. März 2022, 18:50:18
Hallo,

ein Behinderter hat einen Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst beleidigt. Dieser hat Klage erhoben und das Gericht hat dem Behinderten einen Pflichtverteidiger gestellt. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser wegen Beleidigung verurteilt.

Wer zahlt nun das alles? Womit ist zu rechnen? Kann das in Raten abgezahlt werden?

Der Behinderte ist bei ALG2 geparkt und dauerhaft EU Renter. Er war bereits 10 Jahre beim Sozialamt.

Kann der Behinderte nun nichts mehr tun und es entsteht unabhängig von der Strafe für die Beleidigung auch noch das X-Fache an zusätzlichen Gebühren?
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Nirvana am 12. März 2022, 19:04:28
Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05
Zitat von: Nirvana am 12. März 2022, 19:04:28
Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?

Weil ihm nach § 140  Abs 2 StPO ein Anwalt gestellt wird. Weil er sich nicht selber verteidigen kann.
Der Behinderte konnte ein der Situation nicht anders. Er ist wegen Unterlassung behindert geworden und nun gab es wieder Fehler vom Amt und das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: kämpfer am 12. März 2022, 19:34:45
Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05
Zitat von: Nirvana am 12. März 2022, 19:04:28
Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?

Weil ihm nach § 140  Abs 2 StPO ein Anwalt gestellt wird. Weil er sich nicht selber verteidigen kann.
Der Behinderte konnte ein der Situation nicht anders. Er ist wegen Unterlassung behindert geworden und nun gab es wieder Fehler vom Amt und das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

Richtig
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: mousekiller am 12. März 2022, 20:45:15
Bei Strafverfahren gibt es keine staatliche Unterstützung.

Im günstigsten Fall bekommt er nach Urteil einen Freispruch. Dabei kommt es aber sehr viel auf den Verteidiger an. Er kann eine Ratenzahlung beantragen, muss aber sein Einkommen nachweisen.
Für dieses Verfahren entstehen im ungünstigsten Fall für ihn folgende Gebühren:
- Gebühren des Gerichts
- Gebühren des Pflichtverteidigers
- Gebühren aus dem Urteil (wenn er eine Verurteilung zu Tagessätzen erhält)
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 13. März 2022, 13:37:37
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"
da steht alles drin, auch die Kosten
https://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger/

https://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-pflichtverteidiger-zu/
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: PaulHilft am 13. März 2022, 18:11:22
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.

Doch ist es. Es steht nur "Beleidigung". Und so wie er es zugegeben hat. ist es nur dieses eine Wort.

Zitat von: Ratlos am 13. März 2022, 13:37:37
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"

Einen Pflichtverteildiger gibt es weil er eine gesetzliche Betreuung hat. (Vermuten wir ganz stark) Es gibt vorher nichts. DIeser Person war noch nie bei Polizei oder Gericht. 0 komme 0. Überhaupt gar nichts.

Deswegen frage ich euch hier.

Weil ich es nun so sehe, dass die Beleidigung gar nicht das Problem ist. Sonder alles drum herum. Weil der ja nichts hat. Seit 11 Jahren krank und lebt von SGB 12 und ALG2.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 13. März 2022, 18:56:56
Die Kosten die er zahlen muss stehen in dem Link in Antwort 6. Bitte ganz runter scrollen
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: CCR am 13. März 2022, 20:23:36
Zitat von: Ratlos am 13. März 2022, 13:37:37
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"
da steht alles drin, auch die Kosten
https://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger/

https://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-pflichtverteidiger-zu/
Kosten des Pflichtverteidiger - Beispiel

Im Beispiel geht es um einen einfachen Fall, wie er aber alltägliche Praxis ist. Dem Angeklagten werden zahlreiche gewerbsmäßige Betrugstaten vorgeworfen, wegen der Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe ist ihm gem. § 140 Abs. 2 StPO (Schwere der Tat) ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Der Angeklagte ist nicht in Haft.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 14. März 2022, 10:20:03
Zitat von: PaulHilft am 13. März 2022, 18:11:22
Einen Pflichtverteildiger gibt es weil er eine gesetzliche Betreuung hat. (Vermuten wir ganz stark)
Das wird der Grund sein warum die dem einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
Schätze mal, dass aber die Kosten die gleichen bleiben
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Hary am 15. März 2022, 13:42:54
Richtig, die Bezahlung und Ansprüche sind ja gesetzlich geregelt bei einem Pflichtverteidiger. Ob dieser natürlich motiviert ist sei mal dahingestellt. Es kann also durchaus sinnvoll sein einen Verteidiger selbst zu wählen. Bei einem einfachen Verfahren wie einer Beleidigung würden da so grob 200 Euro zusammenkommen. Diese kann man ja auch als raten bezahlen.

Ich würde dort auch nicht sparen, sofern es eine simple Beleidigung war, dann kann der Verteidiger das Verfahren meist schon im Ermittlungsverfahren beenden ohne dass es zu einem Hauptverfahren kommt. Vor allem bei dem Hintergrund. Da lohnt es schön mal vier Monate einen Anwalt mit 50 Euro zu bezahlen.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 15. März 2022, 14:45:33
Es ist doch nur eine ganz einfache Sache. Beleidigungen kommen jeden Tag vor.
Er könnte auf den Pflichtverteidiger verzichten und ein Geständnis ablegen.
Das würde bestimmt auch die Höhe der Geldstrafe mindern
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Hary am 15. März 2022, 14:54:37
Mit solchen Ratschläge wäre ich extern vorsichtig. Wir kennen den Hergang der Tat und die Aktenlage nicht. Eine Einlassung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte nur erfolgen nach Beratung mit einem Juristen der Akteneinsicht hat. Es ist regelmäßig besser zu keinem Zeitpunkt irgend etwas zu sagen.

Sehr oft werden dann solche Verfahren schon eingestellt weil die überlastete Staatsanwaltschaft sich überhaupt nicht damit länger befassen will. Kein überlasteter Staatsanwalt will 200 Stunden in ein " Du dummes Arschloch" investieren. Da kommt dann schnell die Erkenntnis, dass ein öffentliches Interesse fehlt oder ein einfacher Strafbefehl. Ein guter Verteidiger wird darüber hinaus die Staatsanwälte kennen und auf einen Deal hinarbeiten. Verwarnung, ein paar Arbeitsstunden und fertig. Ein Geständnis oder falsche Einlassung kann ungeahnte Konsequenzen haben.

Wir wissen nicht ob es eine einfache Beleidigung war. Würde jemand bedroht oder fühle sich bedroht? Hast dich jemand dabei einen seiner Fingernägel abgebrochen, musste jemand psychologisch betreut werden, wurde Inventar beschädigt, was wollen Zeugen und andere gesehen haben? Und so weiter. Wenn es ganz dumm läuft kann man danach schnell vorbestraft sein.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 15. März 2022, 15:10:56
Zitat von: Hary am 15. März 2022, 14:54:37Mit solchen Ratschläge wäre ich extern vorsichtig. Wir kennen den Hergang der Tat und die Aktenlage nicht.

Zitat von: PaulHilft am 13. März 2022, 18:11:22
Doch ist es. Es steht nur "Beleidigung". Und so wie er es zugegeben hat. ist es nur dieses eine Wort.
Er hats doch bereits zugegeben. Ein Strafbefehl kann doch nicht mehr ergehen wenn bereits Klage vom Gericht angenommen ist. Da hat doch das Gericht schon öffentliches Interesse bejaht.
Und gestehen kann er ja nur dieses einzige beleidigende Wort (Du Assosialer) und da werden sicher auch die Umstände eine Rolle spielen wie es dazu kam.
Außerdem kann die Strafe deswegen nur minimal sein.

Er will aber doch nur wissen wer den Pflichtverteidiger bezahlt und das ist ja gesetzlich geregelt.

Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Hary am 15. März 2022, 15:51:02
Zitat von: Ratlos am 15. März 2022, 15:10:56
Außerdem kann die Strafe deswegen nur minimal sein.

Ihr nehmt das sehr locker... Beleidigungen können Freiheitsstrafe von einigen Jahren bringen. Nicht selten kostet ein "Arschloch" einen vierstelligen Betrag und einen Arrest zzgl. Weiteren Anweisungen. Die Kosten für den Verteidiger werden sofern er überhaupt etwas zahlen müsste der kleinste Posten sein.

Es wird sehr vom Richter abhängen was dabei rauskommt. Eine Wiedergutmachung wäre im Vorfeld eine gute Idee wie z.B eine schriftliche Entschuldigung.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 15. März 2022, 16:08:33
Zitat von: Hary am 15. März 2022, 15:51:02Eine Wiedergutmachung wäre im Vorfeld eine gute Idee wie z.B eine schriftliche Entschuldigung.
Das ist eine sogar saugute Idee. Kommt aber einem Geständnis gleich und ändert nichts an den Kosten für den Pflichtverteidiger
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: CCR am 15. März 2022, 16:22:48
Zitat von: Hary am 15. März 2022, 15:51:02Zitat von: Ratlos am Heute um 15:10:56

    Außerdem kann die Strafe deswegen nur minimal sein.


Ihr nehmt das sehr locker... Beleidigungen können Freiheitsstrafe von einigen Jahren bringen. Nicht selten kostet ein "Arschloch" einen vierstelligen Betrag und einen Arrest zzgl. Weiteren Anweisungen. Die Kosten für den Verteidiger werden sofern er überhaupt etwas zahlen müsste der kleinste Posten sein.

Wird wohl so kommen, falls der Richter ein Verfahren eröffnet, eine Aussage bei der Polizei sollte man als Beschuldigter immer ablehnen. Dann würde ein Staatsanwalt ohne Beweise auch keine Anklage machen. Schweigen wäre im Nachhinein besser gewesen.

Zitat von: Hary am 15. März 2022, 15:51:02Es wird sehr vom Richter abhängen was dabei rauskommt. Eine Wiedergutmachung wäre im Vorfeld eine gute Idee wie z.B eine schriftliche Entschuldigung.
auf jeden Fall.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Hary am 15. März 2022, 16:32:00
Da scheinbar eine Anklage erfolgte ist sicher das eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Ein guter Verteidiger würde jetzt Vorsorge betreiben. Sprich mildernde Umstände suchen, den mutmaßlichen Täter nahe legen sich zum eine verhaltenstherapeutische Maßnahme zu bewerben, ehrenamtlich gemeinnützig etwas leisten.

Das macht die Tat nicht ungeschehen, ein Richter kann dann aber daraus eine positive Tendenz sehen und von drakonischen Strafen absehen. Natürlich klappt das nur wenn der Täter ein Bewusstsein dafür hat etwas falsches getan zu haben und ernsthaft an sich arbeiten will.

Ich wäre mir der Begründung Behinderung vorsichtig. Natürlich gibt es da unter Umständen Dinge die besondere Umstände bringen, jedoch stellt es den Richter im Zweifel vor die Frage ob der Täter nicht zum Schutze der Allgemeinheit lieber einmal ein paar Monate weggesperrt werden sollte.

Also, vergiss die Fragen nach den Kosten, wo kein Geld ist, da kann nichts geholt werden, seht zu eine positive Sozialprognose zu schaffen. Für die möglichen Kosten gibt es dann Mittel und Wege, wenn es durch abarbeiten ist.
Titel: Re: Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger
Beitrag von: Ratlos am 15. März 2022, 16:55:45
Das steht im Netz:
Strikt verfolgt wird die Beleidigung immer dann, wenn der Beleidigte ein Amtsträger ist. In diesen Fällen sollte man sich auch des Beistands eines Fachanwalts für Strafrecht bedienen.
Aber ich glaube dass man sich zuviel Sorgen um die Verurteilung macht."Du Assozialer" wird ganz bestimmt mit einer Geldstrafe erledigt.

Und das steht dazu im Netz:
Wie hoch darf ein Tagessatz bei geringem Einkommen sein?
Die Höhe des Tagessatzes folgt auch bei geringem Einkommen aus § 40 Abs. 2 StGB:

    1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

Bei geringem Einkommen nicht mehr als 5 Euro


Der zulässige Rahmen liegt nach § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB demnach zwischen 1,– und 30.000,– Euro. Der Mindestsatz von einem Euro kann nur ausnahmsweise in Betracht kommen, z.B. bei Untergebrachten, Strafgefangenen oder in Abschiebehaft Befindlichen, da dieser Personenkreis meist über gar kein eigenes Einkommen verfügt.

Nahe am Existenzminimum Lebenden, also Empfänger von Arbeitslosengeld II (sog. ,,Hartz IV") oder Sozialgeld darf nicht der unerlässliche Lebensbedarf genommen werden. Darüber hinaus kann es geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen Bezüge festzusetzen. Dieser Personenkreis der Geringverdiener wäre bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter betroffen als normal Verdienende.

Entsprechend der Ermittlung des ALG II-Regelbedarfs für ein soziokulturelles Existenzminimum dürfte eine Höhe des Tagessatzes von 5 Euro angemessen sein. Dennoch wird die Höhe des Tagessatzes oftmals auf 10 Euro festgesetzt. Ob ein Einspruch dagegen sinnvoll ist, und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Ratenzahlung und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe
Damit aus der Geldstrafe nicht eine Ersatzfreiheitsstrafe wird, gibt es Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB). Wenn man die Geldstrafe trotzdem nicht bezahlt, kann jeder Tagessatz = ein Tag im Gefängnis bedeuten. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann jedoch durch Arbeitsleistung vermieden werden.