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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19

Titel: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19
Hallo zusammen !

Ich brauche mal wieder eure Hilfe !

Mein Sohn (31) und ich (61) wohnen zusammen in einer Wohnung. Sohn bekommt aufstockend Hartz IV, ich bekomme Leistungen nach nach SGB XII (Erwerbsunfähigkeit).

Ich habe meine Jahrensendabrechnung für Heiz- und Nebenkosten aus 2021 bekommen. Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Wird das Guthaben vollständig auf unsere jeweilige Leistung angerechnet? Obwohl wir, jeder für sich, nur aufstockend Leistungen beziehen.

Hier die Berechnung: Sohn bekommt

Kdu  365,00, Regelsatz, Ausbildungslohn, Minijob Lohn, Freibetrag
An Leistungen vom Jobcenter bekommt er noch 236,99 Euro

Hier meine Berechnung:

Regelsatz, MB Merkzeichen "G", KdU 365,00, Erwerbsunfähigkeitsrente 454,00, Versicherungen.
An Leistungen vom Sozialamt bekomme ich noch 450,00

Die Wohnung ist angemessen. Wir zahlen nichts aus dem Regelsatz.

LG  Pepi



Titel: Re: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2022, 16:02:34
Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19
Mein Sohn (31) und ich (61) wohnen zusammen in einer Wohnung. Sohn bekommt aufstockend Hartz IV, ich bekomme Leistungen nach nach SGB XII (Erwerbsunfähigkeit).

Ich habe meine Jahrensendabrechnung für Heiz- und Nebenkosten aus 2021 bekommen. Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Wird das Guthaben vollständig auf unsere jeweilige Leistung angerechnet? Obwohl wir, jeder für sich, nur aufstockend Leistungen beziehen.

Wenn dein Sohn die anteilige Miete zahlt, dann steht ihm auch anteilig die Erstattung zu. Das Jobcenter wird diese bei ihm einfordern. Bei dir steht dem Sozialamt die anteilige Erstattung zu.
Titel: Re: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: sanny am 14. März 2022, 17:11:13
Ja, ich weiß das das Guthaben angerechnet wird.

Meine Frage war, da mein Sohn nur 266,00 Euro vom Jobcenter bekommt,  also weniger als die monatlichen KdU. Kann das Jobcenter trotzdem sein komplettes Guthaben einfordern?

Das gleiche ist bei mir.
Titel: Re: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: Flip am 14. März 2022, 18:08:47
Wenn es die volle Miete berücksichtigt und nicht irgendwie auf Angemessenheit gekürzt hat, wird das Guthaben voll angerechnet.
Titel: Re: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: Unwissender am 15. März 2022, 11:24:50
De Frage ist eher: zahlt das JC auch nach?

Wenn es ein Guthaben kassiert, muss es auch Nachzahlungen leisten!
Titel: Re: Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2022, 12:07:23
Zitat von: Unwissender am 15. März 2022, 11:24:50
De Frage ist eher: zahlt das JC auch nach?

Hier nicht.

Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19Die Wohnung ist angemessen. Wir zahlen nichts aus dem Regelsatz.