Hallo,
ein ohnehin im Vergleich sehr sparsam Energie verbrauchendes Ehepaar sitzt diesen Winter/Frühjahr immer wieder über Wochen im Kalten da die Heizungen ausfallen. Allesamt. Da der Vermieter sehr lange braucht um dieses Problem zu beheben (der Hausmeister kommt dann nach Wochen und macht was an der Zentralheizung, dann gehen sie alle wieder.) ist eine Mietminderung berechtigt.
Mir geht es darum, ob das JC nur die geminderte Miete bezahlen muss, wenn Ersatzweise ein Heizlüfter in wenigstens einen Raum gestellt wird, damit die Bewohner nicht sofort krank werden. Es ist damit ja eigentlich das heizen noch teurer geworden, denn diese Dinger haben einen hohen Energieverbrauch der dann aber nicht mehr Gas sondern Strom ist und aus dem Regelsatz bezahlt wird.
Muss das Amt davon einen Teil übernehmen wenn man das belegt? Und wie könnte man das belegen? Bitte keine politische Diskussion denn mir geht es hier um den Sachverhalt.
Ich glaube was ich meine ist, würde ein Antrag auf Mehrbedarf unter den gegebenen Umständen Sinn machen? Weil die Miete wird ja in tatsächlicher Höhe übernommen.
Den Mehrverbrauch muss der Vermieter zahlen.
Das JC zahlt immer nur die tatsächlich anfallenden Mietkosten. Den Mehrverbrauch an Strom muss dein Vermieter zahlen - nur der Nachweis wieviel Strom verbraucht wurde fürs heizen könnte schwierig werden.
Zitat von: asus1402 am 15. März 2022, 14:02:07
Den Mehrverbrauch muss der Vermieter zahlen.
Denke ich zwar auch aber das würde bedeuten, ich mindere die Miete um X% und beantrage darüber hinaus bei meinem Vermieter die Übernahme der Kosten für den Heizlüfter. Der Vermieter würde meiner Vermutung nach darauf antworten, die Kosten für diesen werden mit der Miete verrechnet. Oder übersehe ich da was?
Du kannst aber nicht einfach sagen für heizen habe ich soundsoviel kwh verbraucht. Ich würde die Laufzeit von dem Heizer und die Stufe schon schriftlich festhalten. Auf der Rückseite vom Gerät steht wieviel Strom es verbraucht.
Ob der Vermieter dir das Geld überweist oder mit der Miete verrechnet ist egal.
Was mir so auffällt ist, das der Vermieter durch die Minderung ja schon "bestraft" ist. Warum sollte er dann den Strom für Heizgerät bezahlen weil durch den Ausfall der Heizungsanlage ja auch Geld gespart wird. Deine Heizabrechnung wird ja dadurch geringer.
Der erhöhte Stromverbrauch geht das JC auch gar nichts an, meine ich
Zitat von: Ratlos am 15. März 2022, 14:31:23
Ob der Vermieter dir das Geld überweist oder mit der Miete verrechnet ist egal.
Wenn der Vermieter die vom Mieter geltend gemachten Kosten mit der Miete
verrechnet ergibt sich daraus ein "tatsächlicher" Mietbetrag der tatsächlich nicht der Wahrheit entspricht, weil er um genau diesen Betrag zu niedrig ist aber nur in dieser Höhe vom JC übernommen wird. Gäbe es ein Verrechnungs Verbot für Heizkosten, würde es eine Überweisung geben, die vom JC nicht angetastet werden kann. Ich sehe also schon einen Unterschied. Die Frage ist nicht die Beschaffenheit der Heizung sondern die nach der Raumtemperatur und Notwendigkeit.
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 14:49:04Gäbe es ein Verrechnungs Verbot für Heizkosten, würde es eine Überweisung geben, die vom JC nicht angetastet werden kann.
Das kannst du ja mit deinem Vermieter vereinbaren.
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 14:49:04Die Frage ist nicht die Beschaffenheit der Heizung sondern die nach der Raumtemperatur und Notwendigkeit.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=442
Man kann den "Wunsch" an den Vermieter herantragen, aber das muss der nicht machen.
Mit Beschaffenheit meine ich folgendes. Ob ich nun eine Gasheizung brauche um zu heizen oder eben mit Strom heize, ist unerheblich. Die Heizkosten sind in bestimmter Höhe zu übernehmen. Die Wohnungsbeschaffenheit hat sich halt einfach nur vorübergehend verändert.
Man stelle sich vor die Wohnung wäre nur mit Stromheizung anmietbar. Dann müsste auch ein Weg gefunden werden Wärme bezahlbar zu machen. Einen Teil müsste das JC dann sicher auch zahlen. Sonst würde man sagen heizen und Heizkosten sind per se nur per Gas plausibel. Und das ist nicht richtig.
Weil du es angemerkt hast @Ratlos:
Was die Rückerstattung von Heizkosten angeht. Das was in der regulären Heizkostenabrechnung am Ende des Jahres ausgewiesen wird, wird entweder vom JC übernommen oder geht in den Besitz des JC über. Also Schulden oder Guthaben. Der Bezieher hat davon gar nichts. Wenn er "zu viel" geheizt hat, droht ihm stattdessen obendrein noch, das er draufzahlen soll. Hat er Guthaben darf er nichts behalten.
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 13:33:58
Muss das Amt davon einen Teil übernehmen wenn man das belegt? Und wie könnte man das belegen?
Da drin liegt das Problem. Dass das JC freiwillig Stromkosten übernimmt kann ich mir nicht vorstellen.
Und dein Vertrag besteht ja mit dem Vermieter und die Minderung soll ihn ja zur schnellen Reparatur zwingen. Tut er aber nicht.
Strom läuft nur über deinen Zähler. Eine Teilung Mehrverbrauch durch heizen und Abgrenzung zum Stromverbrauch Haushalt geht doch nur wenn du eine Tabelle über Laufzeit Heizkörper und Einstellung führst. Und die muss lange nicht anerkannt werden.
Ich würde mal persönlich mit dem JC reden.
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 13:33:58Da der Vermieter sehr lange braucht um dieses Problem zu beheben (der Hausmeister kommt dann nach Wochen und macht was an der Zentralheizung, dann gehen sie alle wieder.) ist eine Mietminderung berechtigt.
Auf alle Fälle ist die berechtigt aber nicht ohne Klage zu dem muß ein Heizungsbauer und kein Hausmeister sich der Sache annehmen.
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 13:33:58Muss das Amt davon einen Teil übernehmen wenn man das belegt?
Nein muss es nicht
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 13:33:58Antrag auf Mehrbedarf unter den gegebenen Umständen Sinn machen?
Eher nicht
Zitat von: Gast51367 am 15. März 2022, 13:33:58ob das JC nur die geminderte Miete bezahlen muss,
Leider ist das so, dem JC ist es Egal ob die Leute im kalten Sitzen.
Bleibt nur die Tage ohne Heizung genau fest halten, auch die Temperaturen in der Wohnung.
Strom für Heizlüfter wird nur Pauschal zu Ermitteln sein.
Wegen der Erstattung ist der VM in der Pflicht, weigert er sich geht es oft leider nicht ohne Rechtsbeistand.
Problem kann sein, dass der VM die Mietminderung dagegen Rechnen möchte, darf er aber nicht.
Zitat von: vanessa am 15. März 2022, 16:55:24
Problem kann sein, dass der VM die Mietminderung dagegen Rechnen möchte, darf er aber nicht.
Das wäre dann die Frage. Hast du eine Quellenangabe dazu? Wäre sehr hilfreich. Danke.
Zitat von: vanessa am 15. März 2022, 16:55:24Leider ist das so, dem JC ist es Egal ob die Leute im kalten Sitzen.
Pure Polemik.
Das JC ist gemäß §22(1) SGB II verpflichtet, die tatsächlichen Aufwendungen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen.
Mindert sich die Miete anhand einer Mietminderung, mindern sich die tatsächlichen Aufwendungen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
Wird die Miete direkt vom JC an den VM gezahlt?
Wenn nicht, würde ich dem VM schreiben, das die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird! Ansonsten kann der VM kündigen wenn durch die Mietkürzung mehr als zwei Monatsmieten zusammengekommen sind!
Man kann auch selber den Schaden beheben lassen, und dem VM in Rechnung stellen wenn er nach fristsetzung nicht tätig geworden ist). Notfalls muss man das vor Gericht ausfechten! Davor muss man keine Angst haben! Wenn man Mitglied im Mieterverein ist sowieso nicht! Wenn nicht, das zuständige Amtsgericht anschreiben, den sachverhalt kurz schilder, mitteiel, das man anwaltliche Hilfe braucht, und eine Beratungshilfeschein beantragen! Dann eine Anwalt für Mietrecht aufsuchen! (Manchmal beantragt auch der für einen die Beratungshilfe)!
Zitat von: Unwissender am 30. März 2022, 10:17:47Ansonsten kann der VM kündigen wenn durch die Mietkürzung mehr als zwei Monatsmieten zusammengekommen sind!
Nein das geht nicht.
Zitat von: Nö am 30. März 2022, 10:07:19Pure Polemik.
Warum denn, das JC leistet hier doch.
Läuft die Heizung nicht, ist erster Ansprechpartner der VM.
Muss der Mieter mit einem extra Heizlüfter nachhelfen geht auch das auf den VM über.
(Kosten für den Lüfter + Pauschale für extra Stromverbrauch)
Zitat von: vanessa am 30. März 2022, 16:22:52Warum denn, das JC leistet hier doch.
Mir ging es nur um den zitierten einen Satz.
Wie du ja selber weiter schreibst, ist erster Ansprechpartner der VM.
Das JC hat, wenn es Heizkosten zahlt, mit dem Sachverhalt erstmal gar nichts am Hut.
Zitat von: Ratlos am 30. März 2022, 10:31:20
Zitat von: Unwissender am 30. März 2022, 10:17:47Ansonsten kann der VM kündigen wenn durch die Mietkürzung mehr als zwei Monatsmieten zusammengekommen sind!
Nein das geht nicht.
Natürlich geht das! Ist man 2 Monatsmieten im Verzug, kann gekündigt werden!
https://hartz.info/index.php?topic=102791.0 (https://hartz.info/index.php?topic=102791.0)
ZitatSchadensersatz (§ 536a BGB)
Ist dem Mieter aufgrund des Mangels und trotz rechtzeitiger Mängelanzeige ein Schaden entstanden (z.B. Stromkosten für elektrische Heizung aufgrund Heizungsausfall), ist der Vermieter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
Schadensersatz als
Leistungsart würde aber nicht mir, sondern dem Jobcenter zustehen, oder irre ich mich da?
Zitat von: Gast51367 am 31. März 2022, 13:09:23oder irre ich mich da?
Wenn es um zusätzliche Heizkosten Z.B. Heizlüfter geht, geht es das JC nichts an.
Strom wird eh aus dem RS gezahlt, den der VM Pauschal zurück geben müsste.
Zitat von: Unwissender am 31. März 2022, 10:53:34kann gekündigt werden!
Damit kommt kein VM durch, wenn es wie hier um einen Komplettausfall der Heizung geht.
https://www.mietrecht.com/mietminderung-heizung/
Bei einem Totalausfall der Heizung kannst du die Miete um 100 % mindern, aber nur für die Zeit des tatsächlichen Ausfalls.
Eine Minderung musst du nicht nachzahlen. Die ist für den VM für immer verloren. Komisch dass der nicht repariert.
Zitat von: Ratlos am 31. März 2022, 17:40:33
dass der nicht repariert.
Sehe ich auch so. Er lässt von Zeit zu Zeit den Hausmeister kommen, der macht dann irgendwas an der Zentralheizung und dann geht es erst einmal für ein paar Tage wieder. Das Problem haben die Nachbarn auch in der gleichen Zeit, habe mich mal unterhalten. Dazu gab es ne Mieterhöhung noch während man im Kalten saß. Der bekommt immer voll Miete bisher weil keiner den Aufwand mit den Gerichten haben will. Ist aber so auch nicht auf Dauer gesund. Naja was willste machen ...
Zitat von: Gast51367 am 31. März 2022, 17:50:43Naja was willste machen ...
hinnehmen, frieren und Mund halten oder Miete mindern. Andere Möglichkeit gibts doch gar nicht.
Ein Gerichtsverfahren verliert der VM in so einen Fall immer, falls der Mieter alles schriftlich als Protokoll festgehalten hat.