Hallo liebes Forum,
aufgrund der Lockdowns musste ich das letzte halbe Jahr 2021 das Jobcenter um Unterstützung bitten, da ich alsb Selbständiger nicht voll arbeiten durfte und meine Ersparnisse deutlich zur Neige gingen.
Die Leistungen wurden mir schnell und ohne Probleme gewährt.
Nun, nach Ablauf der sechs Monate habe ich keinen weiteren Antrag gestellt und dann kam ein Brief mit der Info, man wolle nun prüfen ob ich die Leistungen gerechtfertig erhalten habe. So weit so gut. Habe dann alle angeforderten Unterlagen eingereicht und kurze Zeit später die 'Abschließende Bewilligung' von 0,00 € erhalten mit der Info ich müsse das erhaltene Geld (knapp 1200 €) binnen 14 Tagen komplett zurück zahlen. Keine Ahnung wie ich das ohne die Hilfe meiner Kredikarte nun machen soll, denn zwar läuft das Geschäft wieder an, aber das Geld kommt nicht in großen Batzen rein, sondern hängt teils noch in Warteschlefe.
Ich habe in den 6 Monaten zwar mehr verdient als erwartet, was bei einer Selbständigkeit ja durchaus sein kann, aber das JC geht nach meinen Unterlagen von einem Gewinn von monatlich ca. 1200 € aus, was echt toll wäre. Aber leider ist das nur der Umsatz gewesen, und das auch nicht jeden Monat. Es gab Monate da kam so gut wie gar kein Geld rein, und nach Abzug der zu zahlenden Raten für mein Haus, Versicherungen, Tanken (privat), Essen bleibt unter dem Strich nicht mehr wirklich was übrig und das Geld vom JC hat mir schon deutlich geholfen über die Runden zu kommen.
Habt Ihr eine Idee wie ich vorgehen soll? Mein erster Gedanke war Einspruch einzulegen und auf den Fehler in deren Rechnung hinzuweisen. Und was kommt dann?
Freue mich auf Hilfestellung von Euch. :-)
Gruß und bleibt gesund.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 08:33:13
Habe dann alle angeforderten Unterlagen eingereicht
Und das war was genau? Wenn das Jobcenter nur deine Einnahmen berücksichtigt hat, hast du deine Ausgaben offenbar nicht nachgewiesen.
Das waren eine Anlage (EKS oder so ähnlich ; bin gerade nicht im Büro um nachzuschauen) und meine Kontoauszüge. Natürlich habe ich durch die Art meiner Tätigkeit wenig Ausgaben für mein Geschäft (arbeite von zu Hause aus), aber das heißt ja nicht das ich deswegen als Mensch der die im ersten Post genannten Verpflichtungen hat aus der Rechnung raus bin, denn von dem 'Gewinn' bleibt Ende des Monats kaum noch was übrig mit dem ich mein Leben bestreiten kann. Und genau dafür dachte ich ist die Unterstützung durch das Jobcenter da.
Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Und wenn dein Gewinn ausreicht um deinen Bedarf (Regelsatz und Miete) zu decken, hast du eben keinen Anspruch auf ALGII.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 08:33:13nach Abzug der zu zahlenden Raten für mein Haus, Versicherungen, Tanken (privat), Essen bleibt unter dem Strich nicht mehr wirklich was übrig
So ist ALG2 berechnet/geplant. Das zu finanzieren, was zum (Über)leben notwendig ist. Um mehr geht es dabei nicht.
1.200 abzgl. kaum Ausgaben steht in welchem Verhältnis zu Deinen KdU plus Regelsatz?
Zitat von: Sheherazade am 16. März 2022, 10:23:01
Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Und wenn dein Gewinn ausreicht um deinen Bedarf (Regelsatz und Miete) zu decken, hast du eben keinen Anspruch auf ALGII.
Ja richtig. Wie ist denn der Regelsatz? Ich blicke da nicht so richtig durch.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 10:51:01
Wie ist denn der Regelsatz?
Der Regelbedarf sollte in deinem Bescheid stehen, ganz oben. In 2022: 449 € für eine alleinstehende Person ohne Kinder.
Zitat von: justine1992 am 16. März 2022, 10:29:46
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 08:33:13nach Abzug der zu zahlenden Raten für mein Haus, Versicherungen, Tanken (privat), Essen bleibt unter dem Strich nicht mehr wirklich was übrig
So ist ALG2 berechnet/geplant. Das zu finanzieren, was zum (Über)leben notwendig ist. Um mehr geht es dabei nicht.
1.200 abzgl. kaum Ausgaben steht in welchem Verhältnis zu Deinen KdU plus Regelsatz?
Ausgaben sind doch da, und sogar nicht wenig. Könnte das Problem sein, das z.B. der Abtrag meines Hauses nicht gerechnet wird weil er 'privat' ist?
Private Schulden werden nicht zur Selbstständigkeit gerechnet, richtig. Die Zinsen dafür werden aber im Rahmen der KdU übernommen?
Dass die Ausgaben nur wenig sind, entnahm ich Deinem zweiten Beitrag.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:23:43
Ausgaben sind doch da, und sogar nicht wenig. Könnte das Problem sein, das z.B. der Abtrag meines Hauses nicht gerechnet wird weil er 'privat' ist?
Du musst schon zwischen den betrieblichen Ausgaben und den privaten Ausgaben unterscheiden, nur die betrieblichen gehören in die vorläufige und abschließende EKS.
Zitat von: Sheherazade am 16. März 2022, 11:47:03
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:23:43
Ausgaben sind doch da, und sogar nicht wenig. Könnte das Problem sein, das z.B. der Abtrag meines Hauses nicht gerechnet wird weil er 'privat' ist?
Du musst schon zwischen den betrieblichen Ausgaben und den privaten Ausgaben unterscheiden, nur die betrieblichen gehören in die vorläufige und abschließende EKS.
Okay, das habe ich verstanden. Aber bleibt unter dem Strich nicht trotzdem eine Situation übrig, welche eine (private) Unterstützung seitens des Jobcenters gerechtfertigt hat? Ich dachte es geht darum eine Grundversorgung zu gewährleisten.
Was ist denn mit den Monaten in denen kein Geld reingekommen ist bei gleichen Ausgaben? Macht es sich das JC da nicht was leicht alles durchschnittlich zu rechnen? Mir erscheint das irgendwie nicht so recht fair.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:23:43
Ausgaben sind doch da, und sogar nicht wenig. Könnte das Problem sein, das z.B. der Abtrag meines Hauses nicht gerechnet wird weil er 'privat' ist?
Die Zinsen der Hypothek sind Kosten der Unterkunft und genauso Teil Deines Bedarfs wie Betriebs- und Heizkosten.
Die Tilgung ist Privatvergnügen und aus den 449 Regelsatz zu zahlen, genau wie Lebensmittel, Versicherungen, Tanken für Privatfahrten etc.
Es kann also gut sein, dass Du bei bei 1200 Umsatz und 200 Betriebskosten aus den 1000 Betriebsgewinn nicht Deine 2000 privaten Kosten finanzieren kannst.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:58:16
Was ist denn mit den Monaten in denen kein Geld reingekommen ist bei gleichen Ausgaben?
Du hast doch bestimmt einen Berechnungsbogen mit dem Bescheid erhalten, guck doch da mal rein. In der Regel wird für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten ein Durchschnittseinkommen gebildet, sowohl bei der vorläufigen Bewilligung als auch mit dem abschließenden Bescheid.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:58:16Ich dachte es geht darum eine Grundversorgung zu gewährleisten.
Genau. Zu dieser gehören aber weder Ratenzahlungen für Kredite noch Kraftstoff für (private) Fahrten.
Zitat von: justine1992 am 16. März 2022, 13:45:05
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 11:58:16Ich dachte es geht darum eine Grundversorgung zu gewährleisten.
Genau. Zu dieser gehören aber weder Ratenzahlungen für Kredite noch Kraftstoff für (private) Fahrten.
Okay, das habe ich verstanden. Wenn aber nun von meinem vermeintlichen Gewinn nach Abzug alles Ausgaben kaum noch etwas zu Leben da ist, müsste dann nicht das JC eine Unterstützung für angemessen erachten?
Vielen Dank für Eure Geduld mit meinen Fragen.
Zitat von: sloth am 16. März 2022, 15:13:51
Wenn aber nun von meinem vermeintlichen Gewinn nach Abzug alles Ausgaben kaum noch etwas zu Leben da ist, müsste dann nicht das JC eine Unterstützung für angemessen erachten?
Du verstehst es immer noch nicht, oder? Wenn deine Ausgaben unangemessen hoch sind, findet das keine Berücksichtigung bei der ALGII-Berechnung.
Mal zur Veranschaulichung, was "lebensnotwendig" ist:
(https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte-2022.jpg)