Guten Tag ihr Lieben Menschis
Situation bei mir Aktuell:
Ich beziehe ALG2
Meine Verlobte Lebt noch bei Ihrer Mutter und ist in einer Ausbildung(?) die Vom Amt aus durch die DAA vermittelt wurde. Ich weiss allerdings leider nicht unter was das genau läuft. Sie wurde von Ihrer Sozialbearbeitern dort (in der DAA) eingeteilt.
Meine Frage ist nun, wenn wir Heiraten (aber nicht zusammeleben) wie verhält sich das mit ALG2? Wir leben ja schließlich nicht zusammen.
Lg
RitterDerKokosnuss
Mit Heirat, bildet Ihr, unabhängig vom Wohnort bzw. Zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft.
Das bedeutet Ihr steht, auch ohne das ihr zusammen lebt, füreinander ein.
Dem stimme ich zu. Mit der Ehe bekräftigt ihr füreinander einzustehen. Ihr solltet euch also überlegen ob dies in der momentanen Situation sinnvoll ist.