Hallo,
Ich habe ein Frage...
Wenn man vor einigen Jahren als Einzelperson einen falschen Mietvertrag abgeben hat ( qm und Mietpreis niedriger angegeben).
Was passiert Demjenigen, wenn es herauskommt?
Wem ist dadurch welcher Schaden entstanden?
Ich hoffe niemanden.
Die Wohnung hätte regular nicht angemietet werden dürfen,da zu groß und zu teuer. Der Vermieter hat allerdings keinen Nachteil, da der restliche Betrag den das Amt ja nicht wusste ,vom Mieter bezahlt wurde. Meine Sorge ist,wie das Amt darauf reagiert,wenn es rauskommen sollte.
Welcher Sachverhalt liegt genau vor? Wurde der eingereichte Mietvertrag selber manipuliert und dann eingereicht, oder ist der Mietvertrag so geschlossen wurden und es gab zwischen euch und dem Vermieter eine zusätzliche Vereinbarung?
Sofern der Mietvertrag selber manipuliert wurde, dann wäre das ganz klar eine Urkundenfälschung und somit eine erhebliche Straftat. Einen Betrug könnte man auch zusätzlich annehmen wenn der Vermieter dort aktiv mitgemacht hatte.
Wenn die Vermutung da ist, dass dies auffliegen könnte, dann würde ich dringend, am besten schon gestern dazu raten mit einem Juristen zu sprechen und die weiteren Möglichkeiten besprechen um aus der Nummer ohne noch größere Probleme herauszukommen. Aber egal was ihr tut, hier ist dann wirklich Gefahr im Vollzug und ihr solltet sehr schnell mit einem Juristen offen sprechen und sehr behutsam sein. Urkundenfälschung ist kein Spaß, da stehen Haftstrafen sehr schnell im Raum .
Der vorherige Vermieter hat den Mietvertrag mit unterschrieben. Nun hat der jetzige Vermieter ,von wem weiß ich nicht,davon erfahren. Er macht sich sorgen,dass es auf ihn zurückfallen könnte und erwartet, dass es beim Amt korrigiert wird.
Und über die Zusatzvereinbarung gibt es nichts Schriftliches? Dann gilt der schriftliche Mietvertrag. Punkt.
Eine Zusatzvereinbarung gibt es nicht.
Es gibt den Mietvertrag,der dem Amt vorgelegt wurde und den Richtigen,den das Amt nicht kennt .
Was kann dann schlimmstenfalls passieren?
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 08:56:51Was kann dann schlimmstenfalls passieren?
Um das zu klären, müssten man schon wissen, worin der Unterschied besteht!
In dem Mietvertrag ,der dem Amt vorliegt,ist die Wohnung 20 qm kleiner und etwa 250 Euro billiger.
Du zahlst 250 Euro aus dem Regelsatz? Wow.
Und das JC hat die Heizkosten übernommen für die "riesige" Wohnung. Und sämtliche Nebenkosten. Und ggf. sogar Nachzahlungen der NK. Obwohl die Wohnung unangemessen ist.
Obwohl Du wusstest, dass das JC nur Nebenkosten bis 20qm weniger zahlt.
Du kannst ja mal ausrechnen, um wie viel Du das JC (wissentlich) betrogen hast mit diesem "Vertrag". Die Unterlagen musst Du Dir eh komplett raussuchen (jeden Bescheid, jede Abrechnung vom Vermieter...) für die Anwaltskanzlei, die Du aufsuchen solltest.
Was kann denn jetzt passieren?
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 11:28:09Was kann denn jetzt passieren?
Schätze mal eine Anzeige wegen Sozialbetrug. Rate dir dringend das alles mit einem Anwalt zu besprechen.
Eine Selbstanzeige kann das Strafmaß erheblich mildern.
Ich1973
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 11:28:09Was kann denn jetzt passieren?
Mal reinreichen:
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)
MfG FN
.....und erklären, wie man aus der Regelleistung 250,- € zuzahlen konnte, musst du auch.
Wenn du ungemeldete Nebeneinkünfte (sog. Schwarzarbeit) hattest, ist das ein weiterer Bestandteil, den du erklären musst, aber wie ....schon sagte:
Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 11:35:59Eine Selbstanzeige kann das Strafmaß erheblich mildern.
Dieser Meinung schließe ich mich an.
Lieber jetzt reinen Tisch machen und zu dem stehen, was man gemacht hat, als noch Monate / Jahre so weiterleben, denn du scheinst ja auch schon "die Hosen voll zu haben", sonst würdest du nicht fragen!
Bleibt dir ja keine Wahlmöglichkeit weil dein neuer Vermieter auf Korrektur beim JC besteht.
Dein jetziger Vermieter hat Angst dass er in dem Schlamassel reingezogen wird.
Rate dir den ganzen Mist von einem Anwalt mit dem JC klären zu lassen.
Geht ja auch darum wie du von 166 € ein ganzes Monat lang alles bezahlt hast.
Wieso ...
Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 12:32:16wie du von 166 € ein ganzes Monat lang alles bezahlt hast.
Jahr 2022 = Regelsatz 449,- € (Single)
./. 250,- € Eigenanteil an KDU
= 199,- € frei zur Verfügung
Tschuldigung Old Man weiß gar nicht wie ich auf Regelsatz 4r16 € gekommen bin.
War wohl kurzer Aussetzer.
Meiner Meinung nach ist es Sozialbetrug.
Interessant wird es auch noch dadurch, dass der alte Vermieter mit in Haftung genommen werden kann, weil er wissentlich an diesem Betrug mitgewirkt hat.
Du solltest dir auch so schnell wie möglich eine angemessene Wohnung suchen und ohne viel Aufsehen den Umzug alleine über die Bühne bringen.
Ich sehe da nur eine Möglichkeit in der ein Jurist unentbehrlich ist. mit Juristen klaren Tisch machen, Schaden für den Steuerzahler zurückerstatten und darauf hoffen ohne Haftstrafe heraus zu kommen. Eine Anzeige und Strafverfahren wird vermutlich definitiv auf dich zukommen. Die Behörde muss in so einem Fall die Leistung einstellen und Anzeige gegen dich erstatten.
Du hattest genug Mut die Behörde und den Steuerzahler zu betrügen, jetzt zeige dass du auch den Mut hast dafür die Verantwortung zu übernehmen. Je länger du wartest, desto schlimmer wird es. Du wirst definitiv jeden Cent zurückzahlen müssen welcher die nicht zugestanden hat.
Die Frage ist nun ob du e ein schlechtes Gewissen hat oder einfach nur Angst... Nun ja wie auch immer, wer ehrlich durch sein Leben geht, dem bleibt so was erspart.
Zitat von: Hary am 18. März 2022, 15:32:34Du solltest dir auch so schnell wie möglich eine angemessene Wohnung suchen und ohne viel Aufsehen den Umzug alleine über die Bühne bringen.
Auf Dauer kommt er mit 199 € im Monat eh nicht aus.
Eine Selbstanzeige wirkt immer strafmildernd, das ist doch bekannt. Würde ich zusammen mit einem Anwalt tun
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 08:30:44Es gibt den Mietvertrag
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 08:30:44und den Richtigen,den das Amt nicht kennt
Klar doch der VM hat hier 2 Mietverträge gemacht ??
Wer soll diesen Blödsinn glauben??
Zumal dieser Betrug
Zitat von: Ich1973 am 17. März 2022, 21:11:54Wenn man vor einigen Jahren
hätte schon lange Auffliegen müssen, über die BK Abrechnung, oder gibt es da auch 2 Versionen davon?
Zumindest dem JC dürfte hier kein Schaden entstanden sein, da der Rest selbst Bezahlt wird.
Wenn diese Geschichte hier, so stimmen sollte.
Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 16:30:12Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.
Die Mietverträge oder?
Vor wie vielen Jahren ist hier völlig Egal.
Der hat mit seinem ersten Vermieter einen Scheinvertrag gemacht damit das JC die Wohnung als angemessen betrachten muss.
Gleichzeitig wollte der Vermieter Sicherheit haben und hat einen zweiten richtigen Vertrag ausgestellt für den Fall der Fälle.
Denke mir dass das dem JC gar nichts angeht weil du ja den Rest aus deinem Geld drauf bezahlt hast.
Das Problem sind aber deine Nebenkosten, wenn das JC Abschläge/Nachzahlungen geleistet hat für 20 qm die es nicht zahlen müsste.
Da drin liegt bestimmt der Betrug. Rechen doch mal aus wie viel € das sind?
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 16:30:12
Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.
mal so aus Neugierde (wirst Du vor Gericht auch gefragt werden): Wie hast Du das finanziert? Denn das verschwiegene Einkommen (Schwarzarbeit? Geldgeschenke von Verwandten? Geliebte?) ist auch Sozialbetrug.
Wird dabei wohl rauskommen, dass Du nie bedürftig warst?
Nee, spätestens durch die ELF eben wird das ganze echt unglaubwürdig. Elf Jahre ohne Mieterhöhung? Ohne Nebenkostenanpassung? Wer soll das glauben?
Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 17:05:59Der hat mit seinem ersten Vermieter einen Scheinvertrag gemacht
Welcher VM fertigt 2 versch. Mietverträge aus?
Wenn dann einer, wo man die m² evtl. "Angepasst" hat, was dem JC aber Egal sein kann, solange die gleichen m² auch in der BK Abrechnung stehen. (dann hätte höchstens der VM den Schaden)
Es gibt solche Mietverträge schon, allerdings recht selten.
Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 17:05:59Das Problem sind aber deine Nebenkosten
Nur wenn in der Abrechnung auf einmal mehr m² stehen, als im MV den das JC hat.
Egal wie man es dreht und wendet, es wird wohl sehr schwer einem Gericht glaubhaft zu machen, dass man 11 Jahre von 199 € Restbetrag seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Wenn da noch Strom, Telefon, Versicherungen abgehen, dann wäre die betreffende Person ein Künstler so überleben zu können und sogar noch Kleidung am Körper zu haben...
Also muss man davon ausgehen, dass erhebliche Beträge von einer oder mehreren weiteren Stellen gekommen sind.
Bei einem, langsam, ausschöpfenden Schonvermögen durchaus machbar. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden. Ist allerdings, zugegeben, sehr abwegig.
Off Topic; Martin, bist du so dämlich gewesen?
Zitat von: Rhön_Fan am 19. März 2022, 00:46:42
Bei einem, langsam, ausschöpfenden Schonvermögen durchaus machbar. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden.
Ich wäre mir da nicht so sicher ob dieser Nachweis nicht geführt werden muss. Gerade in einem Verfahren wegen Sozialbetrugs sind erst einmal alle Angaben die jemals gemacht wurden potentiell falsch gewesen und Papier ist geduldig. Zumindest die letzten 10 Jahre kann man detailliert noch rekonstruieren.
Eigentlich hätte man ja bei einer Urkundenfälschung/Betrug eine Verjährung nach 5 Jahren. Ob das insoweit auch hier zutrifft ist eine spannende Frage. Der Mietvertrag wurde zwar vor 11 Jahren eingereicht, bildet aber bis heute den Anspruch für einen Teil der Leistungen. Daher könnte es durchaus sein, dass da noch keine Verjährung eingetreten ist. Aber das kann nur ein Jurist beurteilen. Sollte bereits Verjährung eingetreten sein, dann wäre es fast schon von selbst gelöst. Zumindest der Punkt mit dem Mietvertrag, bleibt dann aber noch der Verdacht von verschwiegenen Einkommen.
Könnte man den zweiten, teuren Mietvertrag nicht als zusätzliche Individualvereinbarung mit dem neuen Vermieter deklarieren?
Man müsste halt mehr Einzelheiten zu der Sache kennen, z.B. wann der billigere MV dem JC vorgelegt wurde.
Es geht aus dem Beitrag ja nicht vor wie lange er schon ALG 2 bezieht?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Zitat von: Lina am 20. März 2022, 11:59:31Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Leicht gesagt. Aber was will er tun wenn der neue Vermieter auf Klärung mit dem Amt besteht?
Dann soll der neue Vermieter beim Amt alles klären. Der Mieter kann doch nichts dafür, das der alte Vermieter "gemauschelt" hat.
Zitat von: Lina am 20. März 2022, 13:16:33Der Mieter kann doch nichts dafür, das der alte Vermieter "gemauschelt" hat.
Schwer Vorstellbar erst recht hier, wenn es Angeblich 2 Mietverträge geben soll.
Auch wenn nicht, man liest sich den Vertrag als Mieter vorher durch.
Es ist doch sicher auf beiden Mietverträgen die Unterschrift von ihm dem Mieter. Da gibts wenig bis nichts zu beschönigen
Viel wichtiger als der Mietvertrag ist doch die Frage wie es mit verschwiegenen Einkommen aussieht und wie die Mehrkosten die letzten Jahre gestemmt wurden.
Nun mal Tacheles gesprochen, gab es ungemeldete Einkommen?
Ich glaube nicht, dass sich der TE nochmal meldet, da er mittlerweile viele Informationen erhalten hat, wie wir User darüber denken. Allerdings - je mehr man über diese Faden nachdenkt, desto unwirklicher wirkt er!
Zitat von: Hary am 21. März 2022, 01:26:12Nun mal Tacheles gesprochen, gab es ungemeldete Einkommen?
Was geht das dich oder sonst jemand an, Ausnahme JC und SG
Ich möchte es nochmal sagen:
Wenn echter Sozialbetrug vorliegt ist eine Selbstanzeige und in Reue ein Angebot der Wiedergutmachung der Weg wo eine geringe Strafe raus kommt.
Ich würde mich da von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 11:28:09Was kann denn jetzt passieren?
Was soll schon passieren?
Dem JC ist hier kein Schaden entstanden, ob beim VM wäre egal.
Es gibt nicht wenige, die ordentlich aus dem RS Zuzahlen, nur um die Wohnung nicht zu Verlieren.
Gibt genug Gründe dafür, entweder das soz. Umfeld oder es schlicht keine Wohnungen gibt usw.
Kann dem JC alles egal sein, manchen reichen eben auch ca. 200€ im Monat zum Leben.
Warum haben die BK Abrechnungen noch nie ein Problem gemacht?
Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?
Zitat von: Ratlos am 21. März 2022, 15:37:01Ich würde mich da von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
:sehrgut:
Zitat von: vanessa am 21. März 2022, 16:17:41Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?
Vermutlich, aber eher weil der TE nicht auf das mit dem Schonvermögen oder der Unterstützung oder der Schwarzarbeit eine Reaktion zeigte. Soll aber nicht unser Problem sein.
Und wenn nicht dann muss man ja von damals ausgehen und da gab es 2011 364.- und nicht 449.- wie jetzt also nochmal 85.- weniger.
Ergo zum Überleben 284.- weniger, jährlich um ca 5 Euro (8/10 s. Liste) mehr. Ab 2011 bleiben dann 80.- mtl für alles inkl. Strom Internet Vers. Steuern evtl noch Sprit
Liste (https://archiv.bundesregierung.de/resource/blob/656922/414340/2f8d0a92e64d481a69badac5096aa976/2013-09-04-entwicklung-regelsaetze-data.pdf?download=1<)
MfG FN
Zitat von: vanessa am 21. März 2022, 16:17:41Warum haben die BK Abrechnungen noch nie ein Problem gemacht?
Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?
Die qm der BKA werden wohl mit dem billigeren MIetvertrag überein stimmen, nur die Kosten sind höher weil 20 qm fehlen.
Das lässt sich doch kompensieren indem man 1 Zimmer z.B. nicht heizt. Ich heize mein Schlafzimmer auch nicht.
Und wir wissen doch nicht ob er schon seit 2011 ALG 2 kassiert, jedenfalls habe ich das nirgendwo gelesen.
Dass der alte Vermieter dem neuen VM den billigeren ScheinMV gegeben haben soll leuchtet mir nicht ein. Damit belastet er sich ja selber.
Das könnte man doch durchaus Beihilfe zum Betrug nennen.
Wie das mit der Steuer zu sehen ist wenn die 250 € Zuzahlung bar gelaufen sind weiß ich nicht.
Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäume nicht. Ist recht komplizierte Sache.
Ich habe darüber nochmal nachgedacht. Es sieht doch so aus:
Der alte Vermieter macht einen regulären MV mit richtigen Angaben den aber das JC als unangemessen ablehnen würde.
Zusätzlich macht der Vermieter einen billigeren MV der angemessen ist und vom JC anerkannt wird.
Die städtischen Gebühren in der BKabrechnung stehen fest.
Andere Kosten wie Heizung sind auf den anerkannten MV runter gerechnet, sonst würde das ja dem JC sofort auffallen.
Der Mieter muss sich aber in einer BKabrechnung und Heizkostenverordnung nicht auskennen und vertraut auf Richtigkeit der BK-Abrechnung.
Im Ergebnis kassiert dadurch der alte Vermieter überhöhte Kosten vom JC und beschummelt so das JC.
Dass der Mieter aus seinem Regelsatz die restlichen 250 € Miete zahlt geht dem JC nichts an.
Könnte also für den Mieter gut ausgehen, wenn ich keinen Denkfehler drin habe
Ich habe heute erfahren,dass die Größe der Wohnung zweitrangig wäre...und die erhöhten Kosten,wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden,auch.
Es gäbe seit Anfang 2022 eine neue Regelung. Stimmt das?
.
Zitat von: Ich1973 am 23. März 2022, 20:13:24
Ich habe heute erfahren,dass die Größe der Wohnung zweitrangig wäre...und die erhöhten Kosten,wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden,auch.
Es gäbe seit Anfang 2022 eine neue Regelung. Stimmt das?
Es ist schon immer so, dass man mehr für die Wohnung aus eigener Tasche zahlen kann. Trotzdem wurde ein manipulierter Vertrag eingereicht was auch eine strafbare Handlung ist wenn die grundsätzlich bezweckte Handlung legal wäre. Zusätzlich steht wie gesagt die Frage im Raum wie diese Summe aus dem Regelsatz zu bestreiten ist/war.
Zitat von: Hary am 23. März 2022, 21:23:15Trotzdem wurde ein manipulierter Vertrag eingereicht was auch eine strafbare Handlung ist wenn die grundsätzlich bezweckte Handlung legal wäre
Da kann er sich doch immer raus reden. Den manipulierten MV hat der Vermieter ausgestellt, damit die Wohnung als angemessen anerkannt wird. Den Mehrbetrag hat er vom Regelsatz bezahlt.
Also hat der Mieter an Überzahlungen des JC keine Schuld weil er sich auf einer BKabrechnung auch nicht auskennen muss schon gar nicht in der komplizierten Heizkostenverordnung.
Zitat von: Hary am 23. März 2022, 21:23:15Zusätzlich steht wie gesagt die Frage im Raum wie diese Summe aus dem Regelsatz zu bestreiten ist/war.
Das geht das JC ja nichts an. Mieter kann auch jeden Tag ein Glas Wiener Würstchen für 1,39 € essen.
Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 10:11:11Das geht das JC ja nichts an. Mieter kann auch jeden Tag ein Glas Wiener Würstchen für 1,39 € essen.
Das glaubt man dir vielleicht für ein paar Monate. Aber nicht "einige Jahre". Oder anders: Wenn man über Jahre 250 Euro monatlich übrig hat, kann doch der Regelsatz nicht zu niedrig bemessen sein. Oder was nun?
Zitat von: Flip am 24. März 2022, 14:47:11Das glaubt man dir vielleicht für ein paar Monate. Aber nicht "einige Jahre". Oder anders: Wenn man über Jahre 250 Euro monatlich übrig hat, kann doch der Regelsatz nicht zu niedrig bemessen sein.
Wir wissen doch gar nicht wie viele Monate er die 250 € bereits vom RS zahlt. Kann ja auch ein Verwandter bezahlt haben.
Darüber muss er dem JC keine Auskunft geben.
Er hat lediglich einen MV vorgelegt den das JC als angemessen anerkennen musste.Theoretisch kann er sich auch eine Villa für 1000 € im Monat mieten. Deswegen kriegt er auch nur das was für ihn angemessen ist.
Wenn z.B. ein reicher Opa die Differenz zahlt geht das dem JC auch nichts an
Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Wir wissen doch gar nicht wie viele Monate er die 250 € bereits vom RS zahlt. Kann ja auch ein Verwandter bezahlt haben.
Das "seit einigen Jahren" kannst du ganz einfach dem ersten Beitrag in diesem Thread entnehmen. Die 11 Jahre dann ein paar Beiträge später.
Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Darüber muss er dem JC keine Auskunft geben.
Wenn du das glaubst. Bei Zweifel an der Hilfebedürftigkeit wird er Fragen beantworten müssen, ansonsten blühen Rückforderung und Betrugsanzeige.
Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Theoretisch kann er sich auch eine Villa für 1000 € im Monat mieten. Deswegen kriegt er auch nur das was für ihn angemessen ist.
Ja, natürlich kann er das. Allerdings wird er nicht bekommen, was angemessen ist, weil er gar nichts bekommen wird, falls er diese 1000 Euro selbst bezahlt. Denn da stellt sich nunmal die Frage: wovon?
Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Wenn z.B. ein reicher Opa die Differenz zahlt geht das dem JC auch nichts an
Und vom reichen Opa hat der TE wo geschrieben? Wenn er einen solchen hat, hätte er das in den inzwischen 4 Seiten Thread ja mal bekannt geben können. Der mehrfach gestellten Frage, wovon er die 250 Euro/Monat gezahlt hat, weicht er ja aus. Das ist kein Anzeichen für den reichen Opa.
Ich sehe es nicht so. Wenn eine dritte Person Geld für den Lebensunterhalt anbietet, dann sind das genau so vermögenswirksame Leistungen die angerechnet werden.
Anders wäre es wenn eine andere Person die Wohnung anmietet und ein Wohnrecht gewährt, dann würden die Leistungen für die Unterkunft aber wegfallen und nicht danach berechnet es theoretisch hätte bezahlt werden müssen.
Zitat von: Flip am 24. März 2022, 17:27:57Die 11 Jahre dann ein paar Beiträge später.
Das schreibt er in Antwort 22. Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht. Das heißt doch nicht dass er seit 11 Jahren dem JC vorliegt.
Zitat von: Hary am 24. März 2022, 17:31:53
Wenn du das glaubst. Bei Zweifel an der Hilfebedürftigkeit wird er Fragen beantworten müssen, ansonsten blühen Rückforderung und Betrugsanzeige.
Bei Zuzahlung von 250 € bleiben ihm rd. 200 € also rd. 7 € pro Tag. Ist man sehr!! sparsam kann das durchaus klappen.
Zweifel des JC ließen sich problemlos rechnerisch widerlegen. Für eine Betrugsanzeige fehlen dem JC die Beweise.
Zitat von: Flip am 24. März 2022, 17:27:57
Und vom reichen Opa hat der TE wo geschrieben? Wenn er einen solchen hat, hätte er das in den inzwischen 4 Seiten Thread ja mal bekannt geben können.
Habe gedacht dass das als Beispiel verstanden wird., denn es ist für die Sache ja nicht relevant.
Der TE hat leider nur wenige konkrete Beiträge geschrieben.
Aber das Geständnis gegenüber dem JC einen billigeren Mietvertrag vorgelegt zu haben ist m.E. nicht strafbar.
Worin genau sollte die strafbare Handlung denn bestehen.
Bereichert durch die BKA wäre lediglich der alte Vermieter wenn er die höheren Kosten runter gerechnet hat auf die geringere qm-Zahl.
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 10:17:10Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht. Das heißt doch nicht dass er seit 11 Jahren dem JC vorliegt.
Nee? Bist du dir da sicher? Warum schreibt der TE dann
ZitatDie Wohnung hätte regular nicht angemietet werden dürfen,da zu groß und zu teuer.
Die Mietverträge wurden also so abgeschlossen, um die Genehmigung zum Umzug zu erhalten. Vielleicht auch noch Umzugskosten etc. Leistungen, die nicht gezahlt worden wären, wäre bekannt, dass es ein nichtiger Mietvertrag war. Das ist dann bei dir kein Betrug?
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 10:17:10Bei Zuzahlung von 250 € bleiben ihm rd. 200 € also rd. 7 € pro Tag. Ist man sehr!! sparsam kann das durchaus klappen.
Zweifel des JC ließen sich problemlos rechnerisch widerlegen. Für eine Betrugsanzeige fehlen dem JC die Beweise.
Deine Meinung. Über 11 Jahre ist das nicht erklärbar.
Evtl wird die Wohnung ja von mehr als einer Person bewohnt, die ihren Beitrag zur Miete und den sonstigen Kosten leistet.
Nochmal @ Flip: Dass der MV vor 11 Jahren geschlossen wurde heißt nicht automatisch dass er vor 11 Jahren dem JC vorgelegt wurde und der TE bereits 11 Jahre ALG 2 bezieht.
Alles andere sind Spekulationen, der TE hat dazu keine Aussage weiter gemacht
Zitat von: Flip am 25. März 2022, 10:25:38Die Mietverträge wurden also so abgeschlossen, um die Genehmigung zum Umzug zu erhalten. Vielleicht auch noch Umzugskosten etc. Leistungen, die nicht gezahlt worden wären, wäre bekannt, dass es ein nichtiger Mietvertrag war. Das ist dann bei dir kein Betrug?
Ein Vertrag ist erst dann nichtig wenn er von einem Gericht für nichtig erklärt wird. Solange hat er Bestand.
Und wieder sind wir bei Spekulationen wie vielleicht Umzugskosten, vielleicht Leistungen die nicht bezahlt worden wären usw.
Betrug oder Täuschung oder Verfügung über fremdes JC Vermögen?
Der Betrug nach § 263 StGB zählt zu den Vermögensdelikten. Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. So steht es geschrieben!
Der TE hat das JC getäuscht mit falschen Tatsachen was ja bewiesen ist. Aber das JC hat auf Grund des billigeren MV nur eine Vermögungsverfügung im üblichen angemessenen gesetzlichen Rahmen vorgenommen und damit wurde kein Vermögensschaden des JC Geldes ausgelöst. Erst wenn ein Vermögensschaden entstanden ist liegt Betrug vor und dann gehts um die Schuldfrage.
Ergo: Kann nur der alte Vermieter sich in Bezug auf die BKA bereichert haben wenn er höhere BKA Kosten der größeren Wohnung auf die geringere qm Zahl der kleineren Wohnung runter gerechnet hat um sein volles Geld zu erhalten.
Solange der TE nichts weiteres konkretes auf den Tisch legt kommt kein Licht in dieses Dunkel.
Habe auch Zweifel daran ob alle Angaben des TE so stimmen!Zitat von: BigMama am 25. März 2022, 10:44:46Evtl wird die Wohnung ja von mehr als einer Person bewohnt, die ihren Beitrag zur Miete und den sonstigen Kosten leistet.
Kann sein, wissen wir aber mangels konkreter Aussage des TE auch nicht.
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 11:54:10Nochmal @ Flip: Dass der MV vor 11 Jahren geschlossen wurde heißt nicht automatisch dass er vor 11 Jahren dem JC vorgelegt wurde und der TE bereits 11 Jahre ALG 2 bezieht.
Wenn er schreibt, dass sie sonst nicht genehmigt worden wäre, weil zu groß und zu teuer?! Was sonst soll das bedeuten?
Zitat von: Flip am 25. März 2022, 13:42:02
Wenn er schreibt, dass sie sonst nicht genehmigt worden wäre, weil zu groß und zu teuer?! Was sonst soll das bedeuten?
Für mich! bedeutet das, dass er von irgendeiner Vor-Wohnung in diese größere teurere Wohnung umziehen wollte / musste.
Aber du kannst recht haben!Wenn beide Verträge zum gleichen Datum ausgestellt worden sind damit er in diese große Wohnung einziehen kann, dann muss er den günstigeren MV vor 11 Jahren bereits dem JC vorgelegt haben. Dann bezieht er auch 11 Jahre ALG 2.
Bin langsam überzeugt davon dass an dem Fall einiges nicht stimmt bzw. uns wichtige Infos vorenthalten werden.
Aber betrogen hat er das JC deswegen nicht. Meine Meinung nachdem ich den § 263 StGB gelesen habe.
Bereichert häte sich immer der alte Vermieter.
Aber ab 01.11.2011 betrug der RS 364 € minus 250 € Mietaufzahlung verbleiben dem TE 114 € fürs Monat = nicht mal 4 € am Tag.
Das haut über die Jahre hinweg nicht hin.
https://archiv.bundesregierung.de/resource/blob/656922/414340/2f8d0a92e64d481a69badac5096aa976/2013-09-04-entwicklung-regelsaetze-data.pdf?download=1