Hallo,
kurz eine Frage:
Gilt noch die Coronasonderregel, dass das endgültige tatsächliche Einkommen nur auf Antrag ermittelt und dann überwiesen bzw. einbehalten wird?
§67 SGB II Abs. 4
Ich meine nein, nur bis 31.03.2021. Und ihr?
Danke
Gilt nicht mehr für alle BWZ, die ab 1.4.21 begonnen haben.