Guten Tag liebe Leser,
derzeitig befinde ich mich in einer für mich unüberschaubaren Situation.
Ich bin alleiniger Mieter einer Wohnung und habe eine Mitbewohnerin, die derzeitig das Arbeitslosengeld 1 bekommt. Dieses läuft in den kommenden Monaten aus. Daher müsste sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Wir zählen laut Jobcenter wohl als Bedarfsgemeinschaft, weshalb sie scheinbar keinen Anspruch auf das ALG2 hat. Mich selbst offenlegen kann / will ich nicht, da ich weiter nichts mit ihr zu tun habe und selber nichts mit dem Amt zu tun haben möchte.
Ich möchte die Wohnung unbedingt dieses Jahr auflösen, da ich sie mir schlicht nicht leisten kann. Meine Mitbewohnerin möchte in eine Stadt 40km von hier entfernt ziehen, da sie dort eine größere Chance auf eine Arbeit hat. Im September kann sie sogar eine Ausbildung beginnen. Bis dahin kann und will ich sie aber nicht mit finanzieren.
Nun habe ich folgendes Problem: Ich möchte sie nicht in die Obdachlosigkeit entlassen. Scheinbar kann sie hier und jetzt keinen Antrag auf ALG2 stellen wegen mir. Eine neue Wohnung kann sie sich laut eigener Aussage auch nicht suchen, da sie kein regelmäßiges Einkommen hat.
Sie kann keine Gehaltsnachweise liefern und auch keine Mietschuldenfreiheit da sie nie selber gemietet hat. Dazu kommt das sie einen erheblichen Schuldenberg bei verschiedenen Inkassofirmen hat.
Was kann ich tun? Was kann sie tun? Welcher Schritt kommt vor dem Ersten?
Ich bitte dringend um Hilfe. Für Rückfragen bin ich natürlich offen. Vielen Dank.
Zitat von: Harald am 21. März 2022, 13:10:59Dieses läuft in den kommenden Monaten aus.
Wann läuft es denn aus? Wenn ich von 3 Monaten ausgeh, müsstest du sie Jui und August mitfinanzieren.
Wieviel Gesamtschulden hat sie denn. Das mit den Inkassofirmen kann man hinkriegen.
Ende April läuft es aus.
Schulden liegen bei knapp 8000 - derzeitig bezahlt sie monatlich ca 200 an 4 Gläubiger zu je 50€.
Die Ausbildung kostet dann da sie schulisch ist auch 50 im Monat.
Mit 200,- € kann man nicht wirklich einen Schuldenberg von 8.000,- € tilgen. Ohne Zinsbelastung würde das schon 40 Monate = über über 3 Jahre! Von mögl. Hartz IV kann man sich auch keine Tilgung i.H.v. 200,- € mtl. leisten! Daher dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Schuldnerberatung wie z.B. Caritas ist immer gut. Habe mit denen gute Erfahrungen gemacht.
Aber was die Schulden betrifft würde ich mir sehr genau ansehen nach welchem § die die Zinsen berechnen und was in deren Forderung alles für Einzelposten enthalten sind.
Die dürfen nämlich nicht mehr verlangen wie ein Rechtsanwalt.
Die hauen aber völlig unzulässige Posten in die Forderung mit rein.
Wenn es Jahre alte Schulden sind muss man prüfen ob die an so ein Inkassobüro abgetreten oder gar verkauft wurden. Dann schaut das alles ganz anders und recht gut aus.
Weiß ich alles von der Fachfrau bei der Caritas und zack war die Gesamtforderung um gut 20 % geringer.
Ja das mit der Tilgung ist ein Thema. Ein Großteil (6000) kommen von der Krankenkasse da die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Diese wurden nicht gezahlt da der Vater sie hätte übernehmen müssen aber mit dem Thema überfordert war. Die Mutter litt in der Zeit an krebs und verstarb dann auch.
Weil mich das berührte war ich auch bereit sie aufzunehmen und habe versucht zu helfen. Aber wie eingangs beschrieben kann ich das finanziell nicht mehr stemmen und ich muss raus.
Die Frau brauch dringend eine Wohnung und ich weis nicht wie ich das machen soll. Ich selber ziehe zur Familie und bin fertig, aber ich möchte sie vorher sicher untergebracht wissen.
Zitat von: Harald am 21. März 2022, 15:01:51Die Frau brauch dringend eine Wohnung und ich weis nicht wie ich das machen soll
Das Sozialamt ist zuständig um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Bei der Krankenkasse kann man Aussetzung der Raten verlangen, denn die können sogar auf die spätere Rente zugreifen und man kann über die Aufsichtsbehörde eine Stundung erreichen
Aber dass eine Kasse ein Inkassobüro einschaltet ist arg ungewöhnlich? Weil die haben eigene Rechtsabteilungen
Nein nein. Die Inkassos kommen von Möbelkauf und anderen Verträgen.
Dann fordern die Inkassos also ca. 2000 € insgesamt.
Da würde ich volle 200 an die Inkassos zahlen vorausgesetzt deren Forderung stimmt. Das kann man auch bi mal Daumen über die Rechtsanwaltsgebührenordnung prüfen.
Bei der Krankenkasse würde ich Stundung beantragen für 1 Jahr bis die Inkassos erledigt sind und mich dann auf die 6000 der Krankenkasse voll konzentrieren.
Noch hat sie hoffentlich eine saubere Schufa.
Fraglich ist doch überhaupt ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Nur weil sich 2 eine Wohnung teilen muss das doch nicht zwangsläufig der Fall sein.
Zitat von: Harald am 21. März 2022, 13:10:59Daher müsste sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Wir zählen laut Jobcenter wohl als Bedarfsgemeinschaft, weshalb sie scheinbar keinen Anspruch auf das ALG2 hat.
Das kann man ohne Antrag nicht behaupten und wenn das JC der Meinung ist braucht man das erst mal schriftlich.
Zitat von: Harald am 21. März 2022, 13:10:59Was kann ich tun? Was kann sie tun? Welcher Schritt kommt vor dem Ersten?
Du verweigerst Auskünfte an das JC und machst mit Ihr eine KbV und das ist das einzige wo dein Name dann auftaucht.
Sie stellt einen ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) vereinfachten Antrag https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf
1) ist klar 2) ledig und allein (wenn es so ist) dann nix mehr und zu Pkt. 3) ausfüllen und zusätzlich auf die KbV verweisen 4+5+6+der Rest ausfüllen oder leer lassen je nach dem was zutrifft.
Anlage KbV oder Mietvertrag wenn es Eigentum von dir ist, obwohl beides möglich ist.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Das ganze nachweislich und sämtliche Unterlagen/Schriftverkehr prinzipiell speichern und doppelt anfertigen und am besten persönlich gegen Eingangsstempel bestätigen lassen oder gleich wie unten:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
und dann abwarten was das JC antwortet. Das ganze am besten noch diesen Monat dann wird zum ersten zurückberechnet/bewilligt und der vereinfachte Antrag ist momentan noch bis März gültig.
MfG FN
Zum Thema Schufa kann ich leider nichts sagen. Sie selber sagt sie hat keine Einträge, dann sagt sie die sind gelöscht. Das Mit den Schulden konnte ich auch noch nicht zu 100% aufschlüsseln. Anfangs war die Rede von 2000 wegen Krankenhaus kosten und mit der Zeit kamen immer mehr Briefe in meinem Kasten an. Gelbe Umschläge, Inkasso Briefe alles mögliche. Androhung von Vollstreckung und zuletzt sogar eine Rechnung des letzten Arbeitgebers über knapp 300€- (Netto) Selbst jetzt wo ich mit Excel eine Einkommen/ Ausgabenrechnung erstellt habe kann ich nicht mit 100% Sicherheit sagen ob der nächste Kostenhammer irgendwo lauert. Aber Rückblickend gesehen denke ich, dass es da noch mehr gibt.
Zum Thema Krankenkasse, hat sie ihre Zahlungen immer mal wieder pausiert. Es wird halt nicht alles offen kommuniziert, aber richten soll man es dann.
Gelbe Umschläge benutzen NUR Behörden und enthalten fast immer Termine.
Wenn schon eine Vollstreckung angekündigt ist muss es ja ein Urteil vorher gegeben haben.
Dann mal vorsichtig sein. Das ALG 1 ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und kein Sozialgeld. d.h. kann problemlos gepfändet werden wenn kein P Konto vorhanden.
Nachdem es ein Urteil gibt und vielleicht schon einen Vollstreckungsbescheid hat sie freilich Eintrag bei der Schufa.
Ohne dass man Einzelheiten kennt kann man zu den Schulden nichts korrektes sagen.
Huhu!
Gestern habe ich wie hier empfohlen beim Sozialamt angerufen. Diese sagten "Wir sind nicht zuständig, gehen sie zu ihrem Einwohnermeldeamt." Dort rief ich heute an.
Diese forderten mich nach Schilderung des Falls auf, den Kontakt mit dem hiesigen Obdachlosenheim aufzunehmen und in Folge dessen eine Rückmeldung für einen Antrag zu geben.
Ganz zufrieden bin ich damit nicht, da die junge Frau ja dann nur über Nacht Obdach hat.
Zitat von: Harald am 23. März 2022, 18:33:01Huhu!
Gestern habe ich wie hier empfohlen beim Sozialamt angerufen. Diese sagten "Wir sind nicht zuständig, gehen sie zu ihrem Einwohnermeldeamt." Dort rief ich heute an.
Diese forderten mich nach Schilderung des Falls auf, den Kontakt mit dem hiesigen Obdachlosenheim aufzunehmen und in Folge dessen eine Rückmeldung für einen Antrag zu geben.
Ganz zufrieden bin ich damit nicht, da die junge Frau ja dann nur über Nacht Obdach hat.
Wieso macht sie das nicht selbst? So wie es scheint benötigt die Dame einen gesetzlichen Vormund... Obdachlosenheim ist schon heftig aber als Frau bekommt sie einen besonderen Platz, mach dir mal keine Sorgen. Sie muss das alleine auf die Reihe bekommen.
Zitat von: Harald am 23. März 2022, 18:33:01Gestern habe ich wie hier empfohlen beim Sozialamt angerufen. Diese sagten "Wir sind nicht zuständig, gehen sie zu ihrem Einwohnermeldeamt."
Die Sozialämter dürften aber niemanden wegschicken!
In Deutschland besteht nach Gesetz eine Unterbringungspflicht des Staats. Wenn jemand unfreiwillig wohnungslos ist und das dem Amt erklärt, muss sie am selben Tag untergebracht werden.
Die Unterbringungspflicht bezieht sich aber zunächst nur auf eine Notsituation. Dann muss die Bleibeperspektive geprüft werden und ob es sonst noch eine Wohnung gibt. Das ist Sache des Sozialamtes.
Das Sozialamt hat meistens nur ein Abrechnungsproblem und schiebt darum die Sachen von sich.. Aber das muss TE nicht interessieren. Und wenn alle Notunterkünfte voll sind, müssen sie eben eine andere Unterkunft finden. Wenns nicht anders geht müssen sie sogar ein Zimmer im teuersten, vornehmsten Hotel bezahlen.
Sag das dem Sozialamt klipp und klar. Wird der SB pampig :no: dann geh zur Rechtsantragsstelle beim nächst gelegenen Gericht und lass dir eine
einstweilige Anordnung auf Unterbringung geben. Dann klappt´s schnell
In vielen Kommunen sind aber die Ordungsämter für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig, da es sich bei Obdachlosigkeit um einen ordungswidrigen Zustand handelt. Sozialämter oder Jobcenter bezahlen dann nur die Rechnung.
Zum Nachlesen z. B. hier:
https://www.ennepetal.de/buerger-rathaus-politik/buergerservice/dienstleistungen/obdachlosigkeit_10319/
https://www.gersthofen.de/seite/services/obdachlosigkeit-35.php
Das betrifft die Stadt bzw. den Umkreis von Ennepetal und Gersthofen.
Was ich zitiert habe ist Gesetz und nachdem das Sozialamt ihn abgewimmelt hat, das Einwohneramt sowieso macht weiteres keinen Sinn. Daher mein Rat >
Zitat von: Ratlos am 18. April 2022, 17:30:14dann geh zur Rechtsantragsstelle beim nächst gelegenen Gericht und lass dir eine einstweilige Anordnung auf Unterbringung geben. Dann klappt´s schnell
Dann kannst du ja sicher die Gesetzesgrundlage benennen.
Es ist und bleibt Ordnungsrecht. Hier die Gesetzesgrundlage für Bayern:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-44
Deshalb heißt es auch "ordnungsrechtliche Unterbringung".
Das hat nichts mit möglichen Hilfen nach § 67 SGB XII zu tun. Die sind monitärer Natur.
Ich schließe mich den Beiträgen von Flip vollumfänglich an. Es ist Sache der Ordnungsämter Obdachlosen eine entsprechende "Unterkunft" zur Verfügung zu stellen. Das Sozialamt ist hier nicht der richtige Ansprechpartner.
Also Fakt ist: Er war beim Sozialamt, das hat ihn zum Einwohneramt geschickt das gar nicht zuständig ist und die wiederum haben ihn an die Obdachlosenhilfe verwiesen.
Unabhängig vom Zuständigkeitsbereich hat die Frau noch immer keine Unterkunft und eine für 1 Nacht nützt ihr nichts.
Darum dürfte mein Rat aus Antwort 14 bei der Rechtsantragstelle des Gerichts eine einstweilige Anordnung zur Unterbringung zu holen der richtige sein. Dabei sollte er sich zwingen auf die Unterbringungspflicht des Staates berufen denn die ist gesetzlich verankert.
Alles andere ist nur eine hin- und her Rennerei die keine Unterkunft bringt.
Mit der Bereitstellung von Schlafstätten für Obdachlose ist die Stadt ihrer Unterbrungungspflicht nachgekommen. Es ist ein Irrtum, dass Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Es reicht die Möglichkeit in einer Obdachlisenunterkunft ein Bett und Duschmöglichkeiten zu haben.
Dein Einsatz in allen Ehren. Aber du bist auf dem Holzweg wenn Obdachlosenunterkünfte vorhanden sind.
Weil das Bayerische Recht hier zur Sprache kam:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-44
dort: 5.1 bis 5.2.1.2
Meinen vernünftigen Rat habe ich gegeben. Eine Unterbringungsanordnung vom Gericht ght schnell und spart viel Zeitaufwand. Machen kann TE natürlich was er für richtig hält.
Grüße liebe Freunde.
kurzes Update:
Ich habe die Junge Frau die vergangenen Wochen mit meinem Krankengeld mitgezogen. Ich bin mega genervt von der Situation. Ich habe mich um Wohnungsangebote gekümmert die Hartz 4 konform sind. Dann stellte sich raus, Mietschulden vorhanden. Also habe ich mich auch darum gekümmert. Habe ein Schreiben vom ehemaligen Vermieter das besagt, dass die offenen Mietschulden aufgrund eines Fehlers der Vermietung entstanden sind und es in Raten abbezahlt wird.
Hartz 4 Antrag also mit Bitte auf Umzug in eine der Wohnungen gestellt. Heute wurde ich angerufen, ja der Antrag wird sicherlich abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenkasse wird dann auch nicht weiter bezahlt und man wäre dann nicht mehr versichert.
Kann das alles so richtig sein? Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Harald
Zitat von: Harald am 22. April 2022, 14:26:30Hartz 4 Antrag also mit Bitte auf Umzug in eine der Wohnungen gestellt. Heute wurde ich angerufen, ja der Antrag wird sicherlich abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenkasse wird dann auch nicht weiter bezahlt und man wäre dann nicht mehr versichert.
Keine Ahnung wie das JC auf eine BG kommt ist auch egal.
Verlange dass die Hartz 4 konforme Whg. bewilligt wird da es keine BG ist die Frau auszieht und du dieses Jahr auch noch umziehen willst.
Ansonsten über das SG machen mit einer abgeänderten Form der Klage: Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=6079.0)
Damit hat sich die Vermutung der VuE auch sofort widerlegt!
Ein schönes WE
FN
Edit
Hat sie überhaupt ALG 2 beantragt und bewilligt bekommen?
Sie hat ALG2 beantragt und dann wurde sie aufgefordert weitere Dokumente auszufüllen. Bei diesen Dokumenten ging es dann um mich. meine Kontoauszüge, mein Krankengeld, Krankenkassenunterlagen.
Und da mein Einkommen (Krankengeld) ausreichend ist um sie zu finanzieren soll ich dies auch tun.
Und am Telefon hieß es, wenn ich keine Angaben mache wird ALG2 abgelehnt. Als ich sagte was ich an Krankengeld bekomme hieß es aber auch, es würde abgelehnt werden.
Harald
Zitat von: Harald am 22. April 2022, 19:03:16Bei diesen Dokumenten ging es dann um mich. meine Kontoauszüge, mein Krankengeld, Krankenkassenunterlagen.
So kann man keine Hilfestellung geben.
Du hättest dich da schon früher und ausführlicher dazu äußern und nachfragen müssen.
Du fährst die sogenannte Salami Taktik das heisst dir muss alles aus der Nase gezogen werden und wenn dann erfährt man Sachverhalte die vorher schon wichtig gewesen wären. Oder so zwischen drin ohne eine Nachfrage.
Keine Ahnung wann der Antrag von Ihr gestellt wurde?
warum du dich dazu überhaupt auch noch auf die Forderungen vom JC eingelassen hast?
und was schriftlich also nachweislich gemacht wurde ?
und was telefonisch gesprochen wurde?
Du hast die Möglichkeit die ich gestern schon geschrieben habe und dann sollte es eigtl. funktionieren außer im Antrag wurden absolut gravierende Fehler gemacht die man evtl. noch ausbügeln könnte.
Dann wäre es uU eine Überlegung einen RA einzuschalten da der Papierkram sicherlich nicht in einem Forum überschaubar ist und am Schluss nicht mal vollständig da ja auch telefoniert wurde.
Für dich und für Sie gilt das ganze auf jeden Fall als Lehrgeld zu betrachten und sich in Zukunft vorher zu informieren.
Z.B.: Ratgeber lesen wie die harmlosen unten die aber trotzdem wichtig sind.
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
MfG FN