Frage an die Community:
Dezentrale Warmwasserbereitung = 2,3% vom Regelsatz gem. § 21 SGB II
Was zahlt das JC wenn die Warmwasserbereitung geteilt ist = Duschwasser Zentral, Küche Dezentrale?
Hat jemand Erfahrungswerte?
Hat keine/r eine Meinung?
Zitat von: OLD-MAN am 23. März 2022, 11:59:38Küche Dezentrale?
Per Durchlauferhitzer o.Ä.?
Dann eine Pauschale dafür, beim JC Beantragen. (geht auch für 1 Jahr Rückwirkend)
Ähnlich wie bei der Heizung, zentral in der Wohnung aber im Bad ein Heizstrahler.
Zitat von: vanessa am 23. März 2022, 16:16:53Per Durchlauferhitzer o.Ä.?
Badezimmer (Dusche und Waschbecken) = zentral über die Zentralheizung!
Küche (5 ltr. Untertischboiler) = dezentral!
Erhält man also dafür auch die 10,33 € oder nur anteilig oder eventuell gar nichts?
Update:
Das JC hat den hälftigen Mehrbedarf an Warmwasser = 5,17 € gewährt.
Eure Meinung dazu?
Vermutlich ist es so korrekt, da ja WW im Bad über die Heizung läuft.