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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: asus1402 am 24. März 2022, 07:34:28

Titel: Scheidung
Beitrag von: asus1402 am 24. März 2022, 07:34:28
Ich beziehe die Grundsicherung im Alter.
Darf ich bei Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Titel: Re: Scheidung
Beitrag von: kämpfer am 24. März 2022, 09:56:36
Erstmal Grundsätzlich:
Ein Verzicht ist immer nur möglich, wenn beide Ehegatten dies wünschen. Es kann im Scheidungsverfahren ein Verzicht der Eheleute auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs vereinbart werden. Allerdings muss der Richter die Wirksamkeit des Verzichts prüfen.
Aber dieser Versorgungsausgleich spielt erst eine Rolle wenn Rente fließt.
Sollte es zur Zahlung kommen, wäre das dann ein anrechenbares Einkommen. Die Grundsicherung will auf jeden Fall das Scheidungsurteil. Auch einen möglichen Notarvertrag will die Grundsicherung falls diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen wurde.
Titel: Re: Scheidung
Beitrag von: asus1402 am 24. März 2022, 18:13:47
Wie eine Scheidung abläuft weiß ich aus eigener Erfahrung, ist nicht meine erste.
Nur was sagt das Sozialamt dazu, wenn ich auf den Versorgungsausgleich verzichte (wir sind beide Rentner)?
Titel: Re: Scheidung
Beitrag von: kämpfer am 25. März 2022, 12:10:58
Asus wie eine Scheidung abläuft war auch nicht deine Frage und habe darauf auch nicht geantwortet. Ich habe dir doch geschrieben, der Richter tut die Wirksamkeit des eines möglichen Verzichtes deinerseits prüfen. Dazu wird er sicherlich wissen das du Sozialhilfe bekommst, oder? Somit würde er dann den Verzicht nicht zustimmen.
Solltest du im Vorfeld jedoch einen Notarvertrag gemacht haben, könnte es durchaus sein das die Grundsicherung den Vertrag anfechtet. Das dürfen die 10 Jahre rückwirkend, Sie werden  den Verzicht ggf. dann nicht akzeptieren. Außer es rutscht vielleicht durch....... Schließlich wollen die "Gelder" sparen.
Ich habe das alles selber schon  durch mit der Grundsicherung.  :zwinker:
Titel: Re: Scheidung
Beitrag von: Birgit63 am 29. März 2022, 06:59:42
Wenn man Sozialleistungen bezieht, darf man auf kein Geld verzichten, was einem zusteht. Da du Grundsicherung im Alter beziehst, darfst du auf den Versorgungsausgleich nicht verzichten. Du schenkst deinem Exmann Geld, was dir der Steuerzahler dir dann zahlen soll.