Guten Abend
Ich bekomm in Moment alg2,
Meine Freundin und ich möchte gerne zusammen ziehen, sie bezieht leider aus gesundheitlichen Gründen alg2
Meine Frage ist wie müssen wir vorgehen?
Sie kommt aus einer anderen Stadt und möchte zu mir ziehen.
Möchte 1 jahr auf Probe machen damit jeder seinen normalen regelsatz bekommt.
Umzug hat sie bereits gemeldet bei ihren Amt aber keine Antwort bis jetzt erhalten.
Muss Sie jetzt auch bei meinen Amt . vorsprechen bzw.. Antrag stellen?
Wird mein jetziger Antrag rückgängig gemacht und muss alles neu beantragen?
Kenn mich damit nicht so aus.
Möchte ja nicht das man meine Leistungen aufhebt, nur weil sie zu mir zieht..
Wichtig ist für uns.. 1 jahr auf Probe..
Es gibt kein Jahr auf Probe. Lediglich die Beweislast ändert sich nach einem Jahr. Deshalb ordnungsgemäße Angaben machen und schauen was passiert. Dein Antrag wird mit Sicherheit nicht aufgehoben.
Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53
Wichtig ist für uns.. 1 jahr auf Probe..
Am Satzende folgt EIN Punkt, nicht zwei :zwinker:.
1 Jahr auf Probe gibt es nicht.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html
Zitat(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben
Es wird eben automatisch eine VuE vermutet, wenn man länger als ein Jahr zusammen lebt. Das heißt aber nicht, dass nicht vorher auch schon eine VuE angenommen werden kann.
Ihr bekommt beide ALG II? Dann würde nur beide Regelsätze angepasst werden, wenn man euch als VuE einstuft.
Und wie muss meine Freundin vorgehen? Sich bei meinen Amt melden und sagen sie will zu mir ziehen?
Zusammenziehen und es dann melden
Zitat von: Delfinanne am 26. März 2022, 04:38:08
Zusammenziehen und es dann melden
Sie muss es doch vorher melden.. Damit sie auch Leistungen bekommt.
Einfach einziehen ohne was schriftliches geht ja nicht... Und Vermieter.muss auch eine mietbescheinigung ausstellen, das sie dann bei mir wohnt.
Roccat01
Lies mal den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53Umzug hat sie bereits gemeldet bei ihren Amt aber keine Antwort bis jetzt erhalten.
Was hat sie geschrieben und was erwartet sie das sie als Antwort bekommt?
Dann bei dem neuen JC einen Neuantrag stellen.
Dazu noch eine KBV mit dir machen, ansonsten seid ihr sofort eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Du selber machst mit Einzug beim JC eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) und meldest das du eine Untermieterin seit xx.xx.2022 hast und legst eine Kopie der KbV bei.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Alles in Kopie und mit Eingangsbestätigung wenn möglich und in einen Ordner das ist Usus!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2022, 14:32:39
Roccat01
Lies mal den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53Umzug hat sie bereits gemeldet bei ihren Amt aber keine Antwort bis jetzt erhalten.
Was hat sie geschrieben und was erwartet sie das sie als Antwort bekommt?
Dann bei dem neuen JC einen Neuantrag stellen.
Dazu noch eine KBV mit dir machen, ansonsten seid ihr sofort eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Du selber machst mit Einzug beim JC eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) und meldest das du eine Untermieterin seit xx.xx.2022 hast und legst eine Kopie der KbV bei.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Alles in Kopie und mit Eingangsbestätigung wenn möglich und in einen Ordner das ist Usus!
MfG FN
Möchte aber kein unterMietvertrag machen.
Sie möchte zu mir ziehen und dann von Vermieter die Vermieter bescheinigung haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen
Deswegen die Frage wie am besten vorgehen?
Einen Vertrag zwischen mir und ihr wird nicht gemacht.
Roccat01
Dann mach das wie du es gerne hättest.
Viel Erfolg
FN
Zitat von: Roccat01 am 28. März 2022, 12:11:13
Möchte aber kein unterMietvertrag machen.
Sie möchte zu mir ziehen und dann von Vermieter die Vermieter bescheinigung haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen
Deswegen die Frage wie am besten vorgehen?
Einen Vertrag zwischen mir und ihr wird nicht gemacht.
Mit wem wird Deine Freundin dann einen Mietvertrag haben?
Zitat von: justine1992 am 28. März 2022, 16:41:15
Zitat von: Roccat01 am 28. März 2022, 12:11:13
Möchte aber kein unterMietvertrag machen.
Sie möchte zu mir ziehen und dann von Vermieter die Vermieter bescheinigung haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen
Deswegen die Frage wie am besten vorgehen?
Einen Vertrag zwischen mir und ihr wird nicht gemacht.
Mit wem wird Deine Freundin dann einen Mietvertrag haben?
eine vermieterbescheinigung von vermieter das sie bei mir wohnt reicht laut infos..
mietvertrag muss nicht mehr geschlossen werden.
so wurde mir das gesagt..
///
Wie soll so ein Vertrag als Vordruck aussehen wenn ich mit ihr einen schließe?
Da wir beide von Amt leben in Moment
Zitat von: Roccat01 am 29. März 2022, 21:29:56mietvertrag muss nicht mehr geschlossen werden.
Dann hat sie weder Rechte (Du kannst sie jederzeit rauswerfen) noch Pflichten (sie muss nichts zahlen).
Zitat von: Roccat01 am 29. März 2022, 21:29:56so wurde mir das gesagt..
Dann frag die Person doch auch gleich, wie Deine Freundin dann ihren Teil der Miete aufbringen soll. Denn Dir wird das JC natürlich nur noch die Hälfte zahlen.
Der der bescheinigung von Vermieter wohnt sie ja rechtlich bei mir... Also steht ihr auch anteilig Miete zu
/
Wie soll.so ein Vertrag dann aussehen.. Und wie Rechne ich die Kosten aus.. Von allen die Hälfte?
Wenn deine Freundin keine Mieterin ist, dann steht ihr auch keine anteilige Zahlung der Miete zu.
Entweder du machst mit deiner Freundin einen Untermietvertrag, oder du fragst bei deinem Vermieter nach, ob dieser deine Freundin mit in deinen Mietvertrag aufnimmst.
Eine Alternative wäre noch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, obwohl das zwischen Partner eher ungewöhnlich ist.
In dieser kannst du dann die verbrauchsabhängigen Kosten anteilig von deiner Freundin fordern.
In Mietvertrag möchte sie nicht.. Bzw.. Wir...
Vermieter ist mit einverstanden das sie dazu zieht..
Er würde es schriftlich geben das sie zu mir zieht.
Müsste ja reichen damit sie weiter Zahlungen erhält und die volle Miete weiter bezahlt wird.
Wüsste nicht wie so ein Untermietvertrag aussehen soll... Vordruck . Wäre gut