Hallo,
ich (allein lebend, eigene Wohnung) befinde mich in 2. Ausbildung, beziehe aufstockend ALG2 Leistungen. Der AG hat mit der Lohnabrechnung einen "Lernmittelzuschuss" i. H. v. 50 € gewährt und auch als diesen extra ausgewiesen.
Das Jobcenter rechnet diesen Zuschuss jedoch als Einkommen an.
Ist das rechtens, oder müsste dieser Lernmittelzuschuss des AG nach §§ 11a, 11b SGB II (Zweckgebunden?) anrechnungsfrei bleiben? (Beschaffung von notwendigen Schulbüchern/ Gesetzesbüchern)
Vielen Dank!
Das ist anrechenbar. Allerdings kannst du dann die Kosten für die Lernmittel im Gegenzug vom Einkommen absetzen.
Zitat von: Flip am 26. März 2022, 18:11:22
Das ist anrechenbar. Allerdings kannst du dann die Kosten für die Lernmittel im Gegenzug vom Einkommen absetzen.
"Vom Einkommen absetzten": Du meinst prozentual im Rahmen der Freibeträge?
Indem die Rechnungen zusammen mit anderen Kosten (Fahrtkosten, Versicherungen) die 100 Euro Grundfreibetrag überschreiten.