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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Flo84 am 26. März 2022, 17:13:19

Titel: AG Zuschuss für Lernmittel: Zweckgebundenes Einkommen?
Beitrag von: Flo84 am 26. März 2022, 17:13:19
Hallo,

ich (allein lebend, eigene Wohnung) befinde mich in 2. Ausbildung, beziehe aufstockend ALG2 Leistungen. Der AG hat mit der Lohnabrechnung einen "Lernmittelzuschuss" i. H. v. 50 € gewährt und auch als diesen extra ausgewiesen.

Das Jobcenter rechnet diesen Zuschuss jedoch als Einkommen an.

Ist das rechtens, oder müsste dieser Lernmittelzuschuss des AG nach §§ 11a, 11b SGB II (Zweckgebunden?) anrechnungsfrei bleiben? (Beschaffung von notwendigen Schulbüchern/ Gesetzesbüchern)

Vielen Dank!
Titel: Re: AG Zuschuss für Lernmittel: Zweckgebundenes Einkommen?
Beitrag von: Flip am 26. März 2022, 18:11:22
Das ist anrechenbar. Allerdings kannst du dann die Kosten für die Lernmittel im Gegenzug vom Einkommen absetzen.

Titel: Re: AG Zuschuss für Lernmittel: Zweckgebundenes Einkommen?
Beitrag von: Flo84 am 27. März 2022, 19:55:44
Zitat von: Flip am 26. März 2022, 18:11:22
Das ist anrechenbar. Allerdings kannst du dann die Kosten für die Lernmittel im Gegenzug vom Einkommen absetzen.



"Vom Einkommen absetzten": Du meinst prozentual im Rahmen der Freibeträge?
Titel: Re: AG Zuschuss für Lernmittel: Zweckgebundenes Einkommen?
Beitrag von: Flip am 27. März 2022, 21:08:11
Indem die Rechnungen zusammen mit anderen Kosten (Fahrtkosten, Versicherungen) die 100 Euro Grundfreibetrag überschreiten.