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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: RoboRobotnik am 27. März 2022, 00:44:22

Titel: Betriebliche Erprobung
Beitrag von: RoboRobotnik am 27. März 2022, 00:44:22
Hi kann mir jemand sagen, was man verdient wenn man betriebliche Erprobung macht? Den jc Angestellten will ich nicht fragen er gibt mit absicht sehr kryptische antworten
Titel: Re: Betriebliche Erprobung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. März 2022, 14:02:29
RoboRobotnik

Das solltest du mit dem pot. AG vereinbaren, üblicherweise halt das was du als Angestellter als Lohn bekommen würdest.
Zusätzlicher Lesestoff > Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit (http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arbeitsrecht-probezeit)

MfG FN
Titel: Re: Betriebliche Erprobung
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 13:47:18
Viele Unternehmen setzen ein kostenloses Arbeiten voraus. @Fettnäpfchen hat dir dazu ja schon wissenswertes geschickt.

Ich persönlich halte nichts davon kostenlos zu einer Erprobung zu gehen. Ein Unternehmen verdient da mit dir Geld, auch wenn du noch nicht der schnellste oder beste bist. Da sollte man etwas von abhaben. Ich habe vor einiger Zeit auch einmal eine Probearbeit gemacht und dem Unternehmen vorgeschlagen eine pauschale Vergütung für meine Arbeit zu zahlen. Der Betrag war unter dem Mindestlohn, aber dafür im Rahmen des Freibetrages. So habe ich zumindest davon maximal profitiert und der Betrieb konnte kostengünstig zwei Tage meine Leistungsfähigkeit erproben.

Wenn sich ein Unternehmen weigert und evtl Druck ausübt damit du kostenlos tätig wirst, dann kannst du recht sicher davon ausgehen dass man dich nicht wirklich beschäftigen will. Oft werden diese Erprobungen auch missbraucht um kostenlos Ausfälle durch Urlaub/Krankheit zu überbrücken.

Du solltest also genau hinschauen. Wenn du z.B bei einem kleinen Unternehmen bist auf dem Dorf, wo du den Chef vielleicht kennst und er sagt dir, dass er dich mal einen Tag sehen möchte bevor er dich einstellt und die Indizien darauf hindeuten dass er es ernst meint, dann wäre darüber eher nachzudenken als bei einem Großunternehmen mit Hunderten Beschäftigten. Auch die Dauer einer Erprobung ist ein Anhaltspunkt. Ein oder maximal drei Tage sollten mehr als ausreichend sein. Bei ein oder Zwei oder mehr Wochen solltest du vorsichtig sein.
Titel: Re: Betriebliche Erprobung
Beitrag von: egon6 am 28. März 2022, 14:51:48
Bei einer betriebliche Erprobung wirst du meist am ersten Tag dem Meister oder Vorarbeiter zugeteilt der mit dir die Arbeitsplätze im Betrieb anschaut. Danach kannst du entscheiden was dir Spaß machen würde und kannst dich selbst mal versuchen ob das dein zukünftiger Arbeitsplatz werden soll.