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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gurki am 28. März 2022, 11:27:46

Titel: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 11:27:46
Wie der Titel schon sagt habe ich eine "Einladung" zu einem telefonischen Gespräch mit meinem Sachbearbeiter bekommen.

Diese möchte ich aus folgenden Gründen nicht wahrnehmen:

- kein zulässiger Meldezweck
- keine Rechtsfolgebelehrung

hat jemand Einwände ?

Anhang: Anschreiben vom Jobcenter

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Meph1977 am 28. März 2022, 11:56:15
Beides ist irrelevant. Du musst einen telefonischen Termin gar nicht wahrnehmen und das musst du auch nicht begründen. Allerdings musst du dich dann auf eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter einstellen.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 11:59:10
Zitat von: Meph1977 am 28. März 2022, 11:56:15
Beides ist irrelevant. Du musst einen telefonischen Termin gar nicht wahrnehmen und das musst du auch nicht begründen. Allerdings musst du dich dann auf eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter einstellen.

Zu dem Telefontermin kam es durch beiderseitiger Absprache.

Wegen Covid hab ich das Jobcenter gebeten das Gespräche mit dem Sachbearbeiter nur noch telefonisch zu tätigen sind.
Darauf hat das Jobcenter eingewilligt.

Der Termin an sich ist also ok, ich will nur aus "formalen Gründen" nicht teilnehmen. :)
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Meph1977 am 28. März 2022, 12:11:24
Ich sehe da gar keinen Meldezweck.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 12:14:36
Zitat von: Meph1977 am 28. März 2022, 12:11:24
Ich sehe da gar keinen Meldezweck.

dann machen wir folgendes draus:

- fehlender Meldezweck
- keine Rechtsfolgebelehrung

:ok:
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 14:29:56
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 11:59:10
Zu dem Telefontermin kam es durch beiderseitiger Absprache.

Wegen Covid hab ich das Jobcenter gebeten das Gespräche mit dem Sachbearbeiter nur noch telefonisch zu tätigen sind.
Darauf hat das Jobcenter eingewilligt.

Der Termin an sich ist also ok, ich will nur aus "formalen Gründen" nicht teilnehmen. :)

Was ist das für ein Widerspruch? Du möchtest eine telefonische Beratung und hast diese aktiv vereinbart. Nun willst du Gründe suchen eine Absprache nicht einzuhalten? Was ist das für eine Logik?

Dann nimm den Anruf eben nicht an und werde in einigen Tagen zur persönlichen Vorsprache eingeladen. Aber das ist doch Quatsch.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 14:59:30
Zitat von: Hary am 28. März 2022, 14:29:56

Was ist das für ein Widerspruch? Du möchtest eine telefonische Beratung und hast diese aktiv vereinbart. Nun willst du Gründe suchen eine Absprache nicht einzuhalten? Was ist das für eine Logik?

Dann nimm den Anruf eben nicht an und werde in einigen Tagen zur persönlichen Vorsprache eingeladen. Aber das ist doch Quatsch.

Du scheinst mich misszuverstehen.

Ich habe per se nichts gegen ein Treffen mit meinem Sachbearbeiter (telefonisch natürlich praktischer in Covid-Zeiten).

Der "telefonische Termin" ist die Alternative zum "persönlichen / physischen Termin".

Es wäre gar nicht in meinem Interesse den telefonischen Termin nicht wahrzunehmen und dann persönlich hingehen zu müssen.

Die Sache ist geklärt.

Mir geht es nur darum, das das Schreiben eine gewisse Form beinhalten muss.
In meinem Fall der Meldezweck und die Rechtsfolgebelehrung.

Nur deswegen frage ich hier nach, ob meine "rechtliche" Auffassung so korrekt ist.

PS:
ZitatDu möchtest eine telefonische Beratung und hast diese aktiv vereinbart
Von möchten ist hier keine Rede, als jemand der im ALG2 Bezug steht muss ich leider im Kontakt zu meinem SB stehen. :)
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: a_good_heart am 28. März 2022, 15:13:01
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 14:59:30Mir geht es nur darum, das das Schreiben eine gewisse Form beinhalten muss.
In meinem Fall der Meldezweck und die Rechtsfolgebelehrung.

Da es keine Rechtsgrundlage für eine telefonische Meldung gibt, kann es weder einen gültigen Meldezweck noch eine Rechtsfolgebelehrung geben - ohne Rechtsgrundlage keine Rechtsfolgen!
Mann, oh Mann...  :nea:
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 15:24:10
Zitat von: a_good_heart am 28. März 2022, 15:13:01
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 14:59:30Mir geht es nur darum, das das Schreiben eine gewisse Form beinhalten muss.
In meinem Fall der Meldezweck und die Rechtsfolgebelehrung.

Da es keine Rechtsgrundlage für eine telefonische Meldung gibt, kann es weder einen gültigen Meldezweck noch eine Rechtsfolgebelehrung geben - ohne Rechtsgrundlage keine Rechtsfolgen!
Mann, oh Mann...  :nea:

DAS war mir nicht klar.

Du willst also sagen das die Einladung zum telefonischen Gespräch weder Meldezweck noch Rechtsfolgebelehrung braucht ?
Wie ist das damit vereinbar das man dies als Ersatz zum persönlichen Gespräch nutzt ?

Dürfte das überhaupt so möglich sein, da ja dann auf mögliche Rechte / Pflichten bei der Einladung keine Rücksicht genommen werden muss.

Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 15:52:29
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 15:24:10
Du willst also sagen das die Einladung zum telefonischen Gespräch weder Meldezweck noch Rechtsfolgebelehrung braucht ?
Wie ist das damit vereinbar das man dies als Ersatz zum persönlichen Gespräch nutzt ?

Dürfte das überhaupt so möglich sein, da ja dann auf mögliche Rechte / Pflichten bei der Einladung keine Rücksicht genommen werden muss.

Sehe es besser so:
Die Jobcenter versuchen obwohl es scheinbar keine rechtliche Grundlage dafür gibt vorgesehene persönliche Kontakte fernmündlich zu führen. In diesem Fall ist es ein Versuch der ja im Interesse beider Parteien ist. Ich kenne die Gesetze nicht im Detail, aber ich denke nicht dass ein Jobcenter die Möglichkeit hätte ein fehlendes Mitwirken durch das ablehnen eines Telefonates zu begründen. Da es nicht mit Gesetzen begründet werden kann, kann sich aus dem Vorgang für den Kunden keine Pflichtverletzung dann ergeben.

Würde es eine Rechtsfolgenbelehrung geben, dann müsste sich diese ja auf deine Pflicht zur Teilnahme an einem telefonischen Termin beziehen, welche es aber nicht gibt. Somit wäre eine Rechtsfolgenbelehrung in dem Kontext unzulässig.

Der SB wird einfach in seinem System dann ein Häkchen machen bei "hat sich gemeldet". Ob das nun physikalisch oder fernmündlich war ist ja eigentlich für dich egal.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. März 2022, 15:56:01
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 15:24:10war mir nicht klar.
Mir ist nicht klar was du jetzt für ein Problem hast.

JC ist auf deinen Wunsch eingegangen und nun ist es auch nicht recht.
War ja deine Entscheidung und Wunsch.

Dann lass es eben mit dem Telefon und warte bis eine Einladung kommt.
Ich bin ja nicht unbedingt ein Freund der JC, aber bei so was habe ich kein Verständnis für deine Reaktion.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 16:09:51
Zitat von: Hary am 28. März 2022, 14:29:56

Was ist das für ein Widerspruch? Du möchtest eine telefonische Beratung und hast diese aktiv vereinbart. Nun willst du Gründe suchen eine Absprache nicht einzuhalten? Was ist das für eine Logik?


Jetzt ist mir klar warum du von meinem Verhalten so verwirrt warst ^^

Zitat von: vanessa am 28. März 2022, 15:56:01
Mir ist nicht klar was du jetzt für ein Problem hast.

JC ist auf deinen Wunsch eingegangen und nun ist es auch nicht recht.
War ja deine Entscheidung und Wunsch.

Dann lass es eben mit dem Telefon und warte bis eine Einladung kommt.
Ich bin ja nicht unbedingt ein Freund der JC, aber bei so was habe ich kein Verständnis für deine Reaktion.

Jetzt hab ich kein Problem mehr.

Mir war bis eben nicht bewusst das die Einladung per Telefon als ERSATZ zum persönlichen Gespräch eben KEIN (im rechtlichen Sinne) persönliches Gespräch ist.

Das wurde mir jetzt erklärt und ich kann mein weiteres Verhalten darauf anpassen.


Versetzt dich doch einen Moment lang in meine Position.
Ich denke telefonisch = persönlich.
Das JC schickt eine Einladung die formell falsch ist.
Wenn ich mich an Regeln halten soll dann bitte auch das JC.
Also will ich die Einladung "anfechten" weil ich mich ja im Recht sehe.

Das war mein Gedankengang, welcher leider in Punkt 2 einen Fehler hatte und alles daraus folgende waren daraufhin Folgefehler :)
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 16:21:50
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 16:09:51
Das war mein Gedankengang, welcher leider in Punkt 2 einen Fehler hatte und alles daraus folgende waren daraufhin Folgefehler :)

Ich denke auch du hast die Form des Schreibens falsch interpretiert. Beim genauen lesen wird das aber schnell klar. Es heiß "ich lade Sie ein" und nicht "ich fordere Sie auf" oder "tun Sie dies". Es ist einfach ein freundliches Angebot was du annehmen kannst, aber nicht musst.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 16:30:43
Zitat von: Hary am 28. März 2022, 16:21:50
Ich denke auch du hast die Form des Schreibens falsch interpretiert. Beim genauen lesen wird das aber schnell klar. Es heiß "ich lade Sie ein" und nicht "ich fordere Sie auf" oder "tun Sie dies". Es ist einfach ein freundliches Angebot was du annehmen kannst, aber nicht musst.

Da setzen wir wohl andere Maßstäben beim JC an.

Wir haben wohl andere Erfahrungen mit unseren JC gemacht, denn je nach SB klappt hier nichtmal die korrekte Auswahl von Textbausteinen. :)
Und wie gesagt, ich ging halt davon aus das es als ERSATZ gedacht war.

PS: Meinst du das ein Schreiben, welches mit "ich lade Sie ein" eingeleitet wird automatisch nichtig ist ? Ich würde das erst mal nicht so sehen.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: CCR am 28. März 2022, 16:58:19
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 11:59:10
Zitat von: Meph1977 am 28. März 2022, 11:56:15
Beides ist irrelevant. Du musst einen telefonischen Termin gar nicht wahrnehmen und das musst du auch nicht begründen. Allerdings musst du dich dann auf eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter einstellen.

Zu dem Telefontermin kam es durch beiderseitiger Absprache.

Wegen Covid hab ich das Jobcenter gebeten das Gespräche mit dem Sachbearbeiter nur noch telefonisch zu tätigen sind.
Darauf hat das Jobcenter eingewilligt.

Der Termin an sich ist also ok, ich will nur aus "formalen Gründen" nicht teilnehmen. :)

wenn man schon zusagt sollte auch abgesagt werden und bei einer Mobilfunknr. wäre es eh egal.
Der SB weiß ja danach Bescheid, mit wem er es zu tun hat.
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Gurki am 28. März 2022, 17:06:49
Zitat von: CCR am 28. März 2022, 16:58:19
wenn man schon zusagt sollte auch abgesagt werden und bei einer Mobilfunknr. wäre es eh egal.
Der SB weiß ja danach Bescheid, mit wem er es zu tun hat.

Eigentlich sollte ich dazu nichts mehr schreiben, weil das Thema geklärt ist aber anscheinend versteht es nicht jeder.

Zitatwenn man schon zusagt
Aus meiner Sicht war der Termin ein MUSS wegen MELDEPFLICHT ! MUSS nicht KANN !
Ich ging davon aus das es ein REGULÄRER Meldetermin vom JC ist.
Da gehste nicht einfach hin und sagst ... NÖ !
:wand:

Aber ich habe ja jetzt meinen Fehler eingesehen :)
Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. März 2022, 17:11:44
Zitat von: Gurki am 28. März 2022, 17:06:49ich habe ja jetzt meinen Fehler eingesehen :)
Auch für die Zukunft, einen Meldetermin per Telefon gibt es nicht.
Kontakt per Telefon ist immer Freiwillig, egal was dazu im Schreiben stehen mag. (keinerlei Sanktion möglich)



Titel: Re: Telefonischen Beratungstermin nicht wahrnehmen wegen fehlerhaftem Anschreiben ?!
Beitrag von: CCR am 28. März 2022, 17:12:44
dann ist ja alles für dich geklärt, gut so.