Moin zusammen,
ich habe eine Aufforderung bekommen, einen schriftlichen Nachweis über die Überweisung der Mietkosten für die von mir angemietet Wohnung zu erbringen. So weit so klar, allerdings geht es hier um Nachweise von über 2 Jahren bei einer neu Beantragung und zusätzlich um die Kontoauszüge einer BG-Fremden Person.
Die Problematik wie schon so oft gelesen, sind die fehlenden Überweisungen der Miete auf meinen Kontoauszügen da ich diese in Bar an meinen Mitbewohner zahle. Der wiederum zahlt das an seine Mutter und die überweist die Miete da er kein Konto hat. Darf das Jobcenter überhaupt Nachweise für über 2 Jahre anfordern und viel wichtiger die Kontoauszüge der Mutter meines Mitbewohners?
Eine aktuelle Bestätigung des Mietvertrages vom Vermieter liegt dem Jobcenter bereits vor und wurde auch akzeptiert.
LG Flemms
Im letzten Jahr sollte ich Nachweise für die vergangenen 12 Monte vorlegen. Da meinte @Ottokar, dass das nicht rechtens wäre.
Aber um Ruhe zu haben, hab ich einfach 12 Quittungen ausgefüllt und unterschreiben lassen. Das JC war zufrieden und ich hatte meine Ruhe... :blum:
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Flemms
Zitat von: a_good_heart am 28. März 2022, 11:59:59Da meinte @Ottokar, dass das nicht rechtens wäre.
ist es auch nicht.
Und wenn dann muss das JC einen begründeten Verdacht haben den es mitteilen muss.
Daher würde ich das JC nach der rechtlichen Begründung für so ein Verlangen anschreiben und auf Auskunft bestehen. § 13-15 SGB 1
Zitat von: Flemms am 28. März 2022, 11:34:03sind die fehlenden Überweisungen der Miete auf meinen Kontoauszügen da ich diese in Bar an meinen Mitbewohner zahle.
und dies könntest du dem JC, gegebenenfalls unter Vorlage von Quittungen, mitteilen (wenn du willst)
und wenn das JC unzufrieden ist muss es die anderen Daten eh von den anderen Personen einholen da du keinen Zugriff auf die Daten Dritter hast.
Ich persönlich würde ersteres machen
und auch direkt reinschreiben wenn sie der Meinung sind das ich Sozialleistungsbetrug mache das sie das auch in der Mitwirkungsaufforderung erwähnen müssen da so etwas nur mit einer rechtlichen Begründung verlangt werden darf.
MfG FN
Warum ist das bei euch mit dem Bezahlen eigentlich so kompliziert? Könntest du das Geld nicht selber direkt an den Vermieter überweisen oder läuft der Mietvertrag nicht auf deinen Namen? Wenn du nur Untermieter bist, dann hätte meiner Meinung ein kurzes Schreiben der Person gereicht der du das Geld zahlen musst in der Art "Her/Frau SoUndSo hat innerhalb der letzten 24 Monate alle vereinbarten Zahlungen in vollem Umfang getätigt".
Zitat von: a_good_heart am 28. März 2022, 11:59:59
Im letzten Jahr sollte ich Nachweise für die vergangenen 12 Monte vorlegen. Da meinte @Ottokar, dass das nicht rechtens wäre.
Aber um Ruhe zu haben, hab ich einfach 12 Quittungen ausgefüllt und unterschreiben lassen. Das JC war zufrieden und ich hatte meine Ruhe... :blum:
Unsinn die letzten 3 Monat vor Antrag wäre ausreichend ansonsten gleich SG, man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen.