Danke @ Fettnäpfchen für deine Auskunft. Kannst du mir sagen was ich genau schriftlich erfragen soll? Sowas wie: "Ist es möglich das mein Klient ohne Rückzahlungen zu befürchten hobbiemäßig sein Abitur an der Abendschule nachmacht?" :scratch: Es wurde nämlich schon eine ähnliche Anfrage von der gesetzlichen Betreuerin schriftlich getätigt.
Oder hat jemand evtl. einen Tipp für einen KCA-Sozialrecht-Anwalt der diese Frage billig bearbeitet?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung!
Stefan Amann
Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Kannst du mir sagen was ich genau schriftlich erfragen soll? Sowas wie: "Ist es möglich das mein Klient ohne Rückzahlungen zu befürchten hobbiemäßig sein Abitur an der Abendschule nachmacht?
Da ich davon ausgehe dass die Aussage mit der Rückforderung schriftlich vorliegt, alles andere ist bei Ämtern eh sinnfrei, würde ich mich auf genau das Schreiben berufen.
Liegt es nur in gesprochener Form vor würde ich damit argumentieren. Also bezüglich der (telefonischen) persönlichen Aussage vom Termin xx.xx.xxxx am ?? Uhr
Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 13:59:57Das KCA behauptet es sei für meinen Klient nicht gestattet das Abitur zu machen. Selbst wenn es den Charakter einer Abendschule erfüllt und er eigentlich den 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. Sie sagen, dass er für die Zeit in der er sein Abitur macht hinterher für eine Rückzahlung seiner bezogenen Leistungen belangt werden kann.
Briefkopf mit BG Nummer
Anschrift
Aufklärung Beratung und Auskunft nach §§ 13 bis 15 SGB 1
S.g.D.u.Herren,
bezüglich der Antwort Ihres Mitarbeiters/in fordere ich sie auf mir die Rechtsgrundlage für so eine Aussage zu nennen.
(Da dann die Aussage wie oben und beschrieben und ob Tel/Brief)Da ich rechtlicher Laie bin kann ich mir nicht vorstellen, dass jenseits der Möglichkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, da ich gesundheitlich nicht in der Lager bin Spät / Nacht oder sonstige Schichtarbeit zu verrichten, eine selbst finanzierte Weiterbildung die eben in den Abendstunden stattfindet dazu führen soll das ich meine Leistungen nach dem SGB 2 zurück bezahlen muss, bzw. diese zurück gefordert werden zu können.
(Oberes ist ein rechter Schachtelsatz aber das kann man ja umformulieren und zwei o. drei Sätze daraus machen)Mit der Aufforderung gemäß den §§ 13 bis 15 SGB 1 verbunden erwarte ich eine Antwort Ihrerseits in zeitnaher Zukunft.
Mit f G....
So was in der Richtung.
Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Oder hat jemand evtl. einen Tipp für einen KCA-Sozialrecht-Anwalt der diese Frage billig bearbeitet?
Suche bei Tacheles e.V. nach Rechtsanwalt, Beratungsstelle, Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiative, Ämterbegleitung
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0)
Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Es wurde nämlich schon eine ähnliche Anfrage von der gesetzlichen Betreuerin schriftlich getätigt.
und was kam dabei raus? Es soll ja Betreuer geben die etwas machen und erreichen
MfG FN