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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frosti am 28. März 2022, 18:34:13

Titel: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Frosti am 28. März 2022, 18:34:13
Wenn es eine Nachzahlung gegeben hat, kann diese übernommen werden. Werden die als Darlehen übernommen und dann anschließend vom Regelsatz abgezogen? Denn irgendwie ist mir nicht klar, warum bei Übernahme der Nachzahlung dann zukünftig die Auszahlungen "angepasst" werden.

Ist es wirklich so, dass dann 10% zukünftig abgezogen werden, wenn die Übernahme erfolgt ist?
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 22:44:54
Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden.

Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung, sofern diese nicht unangemessen ist. Daher muss sie nicht erstattet werden. Bekommst du allerdings Geld zurück, dann wird das Jobcenter dies zurückfordern.
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: OLD-MAN am 29. März 2022, 07:50:44
 Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?

Nein!

Üblicherweise sind Heiz- und Nebenkosten pauschale Abschlagszahlungen, die einmal jährlich mit den Endabrechnungen abgerechnet werden. Guthaben gehören dem JC, sofern sie diese Leistsungen auch bezahlt haben (siehe deinen Leistungsbescheid) und Nachzahlungen übernehmen die JC, sofern diese Nachzahlungen (incl. der Abschlagszahlungen) angemessen sind.

Demzufolge sind, wie oben schon beantwortet, Nachzahlungen kein Darlehen!
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Unwissender am 29. März 2022, 10:37:17
Guthaben stehen dem JC aber nur zu, wenn auch die nachzahlungen übernommen werden!

War bei mir auch so, das ich ein Guthaben abdrücken sollte, obwohl vorher die Nachzahlung (ca. 49 €) nicht übernommen wurde! Und nein, die Kosten sind nicht unangemessen (mir werden ca. 60 € im Monat gezahlt, der Höchstsatz liegt bei uns bei 83 €). Ich habe den Abschlag so belassen (trotz Guthaben)
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Meph1977 am 29. März 2022, 11:06:27
Auch wenn die Angemessenheit überschritten wird muss die Nachzahlung vollständig übernommen werden vom Jobcenter. Das Jobcenter muss dann erst eine Kostensenkungsaufforderung schreiben. Es spielt auch keine Rolle ob der Höchstsatz der Heizkosten überschritten wird solange die KDU insgesamt unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Unwissender am 30. März 2022, 10:21:10
Das mag ja sein! Wenn sie es aber einfach nicht bezahlen? Dann muss man das einklagen!

Bei mir haben die sich ins eigene Fleisch geschnitten! Hätten sie die 49,- € bezahlt, hätten sie danach die Rückzahlungen (die wesentlich höher waren) kassiert! So gehen sie leer aus!  :grins:
Titel: Re: Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?
Beitrag von: Yavanna am 30. März 2022, 15:10:10
Schulden beim Energie Versorger können als Darlehen erbracht werden, wenn es sich um Altschulden handelt. Z.b. aus einer älteren Abrechnung als der letzten oder wenn vor Leistungsbezugsbeginn Abschläge nicht gezahlt werden.

Oder auch bei Stromschulden, wenn eine Sperre droht gibt es nur ein Darlehen.

Zu den regulären Forderungen aus Abrechnung wurde ja schon geschrieben.