Juhu,
Gilt eine GEZ Gebühren Befreiung auch bei Aufstockung?
Oder muss dann die volle Gebühr selber getragen werden?
Ja, Empfänger von Sozialleistungen werden befreit. Bei deinem Bescheid sollte eigentlich eine Bescheinigung beigelegt sein. Wenn nicht kannst du eine Kopie des Bescheides beim Service einfach Online abgeben oder per Post schicken. Dann wirst du befreit.
Die GEZ Gebühren Befreiung wird meines Wissens nach explizit daran gebunden, ob man bestimmte Sozialleistungen beantragt und bewilligt bekommen hat. Da wird einem der kleine Vorteil wohl nicht mehr eingeräumt, wenn man z.B. eine geringe Rente hat jedoch keine Sozialleistungen bezieht.