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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frosti am 28. März 2022, 18:39:37

Titel: GEZ Gebühren Befreiung auch für Aufstocker?
Beitrag von: Frosti am 28. März 2022, 18:39:37
Juhu,

Gilt eine GEZ Gebühren Befreiung auch bei Aufstockung?
Oder muss dann die volle Gebühr selber getragen werden?
Titel: Re: GEZ Gebühren Befreiung auch für Aufstocker?
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 19:03:46
Ja, Empfänger von Sozialleistungen werden befreit. Bei deinem Bescheid sollte eigentlich eine Bescheinigung beigelegt sein. Wenn nicht kannst du eine Kopie des Bescheides beim Service einfach Online abgeben oder per Post schicken. Dann wirst du befreit.
Titel: Re: GEZ Gebühren Befreiung auch für Aufstocker?
Beitrag von: EinMensch22 am 31. März 2022, 13:26:07
Die GEZ Gebühren Befreiung wird meines Wissens nach explizit daran gebunden, ob man bestimmte Sozialleistungen beantragt und bewilligt bekommen hat. Da wird einem der kleine Vorteil wohl nicht mehr eingeräumt, wenn man z.B. eine geringe Rente hat jedoch keine Sozialleistungen bezieht.