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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rizzo am 28. März 2022, 20:00:45

Titel: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Rizzo am 28. März 2022, 20:00:45
Hallo zusammen. Meine Frage: Wenn eine Person verstirbt und rechtlich die 2 Kinder, wovon eines Hartz4 bezieht, die Kosten für die Beerdigung tragen müssen, kann das Kind mit Hartz4 -Bezug zumindest die Hälfte der Kosten beim Jobcenter beantragen, insbesondere wenn es auch noch den Vertrag mit dem Bestatter alleine abgeschlossen hat?
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Flip am 28. März 2022, 20:10:30
Nein. Wenn überhaupt (weil die verstorbene Person kein Erbe hinterlässt), dann beim Sozialamt.
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Rizzo am 28. März 2022, 21:16:00
Dann könnte das Kind, welches Hartz4 bezieht, also gehässig sein und eine pompöse Beerdigung für vielleicht 15.000 Euro in Auftrag geben und das andere Kind muss das dann bezahlen. Das ist ja schön..Oder muss der Bestatter sich an eine gewisse finanzielle Obergrenze halten, wenn er weiß, dass der Auftraggeber Hartz4 bezieht? Hat da eventuell jemand Ahnung von?
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Flip am 28. März 2022, 21:32:17
Zitat von: Rizzo am 28. März 2022, 21:16:00Dann könnte das Kind, welches Hartz4 bezieht, also gehässig sein und eine pompöse Beerdigung für vielleicht 15.000 Euro in Auftrag geben und das andere Kind muss das dann bezahlen.

Wie kommst du anhand meiner Antwort auf solch eine Feststellung?

Ein Bestatter macht, was man beauftragt. Warum sollte er eine Grenze setzen?
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Rizzo am 28. März 2022, 21:47:37
Es war ja nur eine Frage.
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: jordon am 28. März 2022, 22:41:27
Im Außenverhältnis haftet der Auftraggeber gegenüber den Bestattungsunternehmen, in Innenverhältnis kann sich eine anteilige Kostenerstattung durch die Bestattungsgesetze der Länder ergeben.
Als Beispiel ein Auszug aus dem Thüringer Bestattungsgesetz:
Zitat§ 18
Bestattungspflichtige

(1) Für die Bestattung haben neben dem vom Verstorbenen zu Lebzeiten Beauftragten die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:

1.

    der Ehegatte,
2.

    der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
3.

    die Kinder,
4.

    die Eltern,
5.

    die Geschwister,
6.

    die Enkelkinder,
7.

    die Großeltern,
8.

    der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Kommen für die Bestattungspflicht nach Satz 1 Nr. 1 bis 8 mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor; Beauftragte gehen Angehörigen vor.

(2) Sind Bestattungspflichtige im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder kommen sie ihrer Pflicht nicht nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die für den Auffindungsort zuständige Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen für die Bestattung zu sorgen. Tritt der Tod in einem Luftfahrzeug ein, so ist die Ordnungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich das Flugzeug landet.

(3) Eine auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhende Verpflichtung, die Kosten zu tragen, bleibt unberührt.
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Hary am 28. März 2022, 22:47:56
Können Hinterbliebene die Beerdigung eines Verwandten nicht bezahlen, da Sie im Hartz-4 Bezug sind, muss das Jobcenter für eine Sozialbestattung aufkommen. Die Sozialbestattung wird nur bewilligt, wenn die Bestattung nicht durch den Nachlass bezahlt werden kann.

Den Antrag musst du beim Jobcenter stellen.

Schau aber auch ob der Verstorbene nicht vielleicht zu Lebzeiten schon selbst etwas geregelt und bezahlt hat. Viele planen und bezahlen ihre Beerdigung wenn sie es können bereits zu Lebzeiten.
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: Flip am 29. März 2022, 00:01:55
Zitat von: Hary am 28. März 2022, 22:47:56Den Antrag musst du beim Jobcenter stellen.

Das ist Quatsch. Das Sozialamt ist zuständig, § 74 SGB XII, nicht das Jobcenter.

Und wenn du schon von Webseiten wie hartz4.de klaust, kennzeichne es wenigstens als Zitat und gib die Quelle an. Auch, wenn dort Blödsinn steht.
Titel: Re: Hartz 4 und Beerdigungskosten
Beitrag von: am 29. März 2022, 07:58:58
Zitat von: Hary am 28. März 2022, 22:47:56muss das Jobcenter für eine Sozialbestattung aufkommen. Die Sozialbestattung wird nur bewilligt, wenn die Bestattung nicht durch den Nachlass bezahlt werden kann.

Den Antrag musst du beim Jobcenter stellen.
Was für ein Humbug.
Zuständig wäre das Sozialamt der Gemeinde, in der sich der verstorbene zuletzt aufgehalten hat.