Hallo,
ich werde im Sommer 20 Jahre alt, lebe alleine und beziehe ALG2.
Eine Ausbildung habe ich noch nicht absolviert.
Ich hatte mal eine Ausbildung angefangen 2020, wurde aber wegen Krankheit nach 2 Wochen direkt gekündigt.
Meine Mutter bekommt von der Familienkasse jeden Monat das Kindergeld überwiesen, welches mir bei meinem ALG2 angerechnet wird als Einkommen.
Sie gibt es mir dann in bar.
Vor einigen Wochen erhielt meine Mutter ein Schreiben von der Familienkasse.
Dort wurde gefragt, ob ich noch in Ausbildung bin usw.
Und gestern kam ein Bescheid, dass das Kindergeld nun eingestellt wird, schon ab April 2022.
Zur Zeit führe ich eine Maßnahme des Jobcenters durch (Bewerbungstraining usw.).
Eine Ausbildungsstelle habe ich immer noch nicht.
Was soll ich nun machen?
Laut Arbeitsamt bin ich dort nicht mehr in der Berufsberatung als ausbildungssuchend gemeldet. :help:
Gruß
Nina
Du musst dich bei der AfA ausbildungssuchend melden. Dann bekommt deine Mutter auch wieder Kindergeld für dich.
Ja die haben mich da irgendwie aus dem System genommen.
Soll ich jetzt dem Jobcenter bescheid geben?
Ich meine, sonst bekomme ich ja keine 200 € mehr. Und wir haben bald April.
Du musst dich wieder bei der Agentur für Arbeit Ausbildungsplatzsuchend melden.
Ja aber die wollen einen Nachweis, dass ich Bewerbungen usw. abgeschickt habe.
Hast du das getan? Also Bewerbungen auf Ausbildungsplätze geschrieben?
Wenn nicht, leg los und meld dich ab morgen Ausbildungsplatzsuchend.
Nein noch nicht, ich bin noch in einer Maßnahme vom Jobcenter für Bewerbungstraining usw.
Deswegen verstehe ich auch nicht, warum die mich beim Arbeitsamt einfach als Ausbildungsplatzsuchende rausgekickt haben.
Angeblich schon seit letztem Jahr.
Bis 21 Jahre reicht auch die reine Arbeitslosmeldung. Die kann man sich von seinem Vermittler bestätigen lassen und dann muss die Mutter das Kindergeld wieder beantragen.
Gibts dazu eine Quelle auf die ich mich beziehen kann?
Dass es bis 21 Jahre Kindergeld gibt, wenn man alo ist?
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
ZitatAuch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten
Ja das weiß ich ja, aber man muss Bewerbungen vorlegen usw.
Die habe ich aber nicht.
Dann fange im April damit an, dann kann deine Mutter das Kindergeld wieder beantragen.
Zitat von: Nina2002 am 29. März 2022, 22:56:44
Ja das weiß ich ja, aber man muss Bewerbungen vorlegen usw.
Die habe ich aber nicht.
Dass du ausbildungssuchend bist, dafür will man Bewerbungen sehen. Bei dir reicht aber der Nachweis, dass du alo bist. Und da bist du, sonst wärst du ja nicht gerade in einer Bewerbungsmaßnahme.
Das scheint leider nicht ausgereicht zu haben, denn im Bescheid der Familienkasse wurde ja entschieden, dass ich kein Kindergeld mehr ab April erhalte bzw. meine Mutter.
Obwohl die wussten, dass ich arbeitslos bin.
Als Grund haben die noch geschrieben, dass ich die Ausbildung abgebrochen hätte und ich mich somit nicht mehr in der Ausbildung befinde.
Auf telefonische Nachfrage, dass ich die Ausbildung ja nicht abgebrochen habe, sondern gekündigt wurde, sagten die nur, dass ist irrelevant für die.
Edit:
Jetzt lese ich eben hier den Beitrag:
https://www.gegen-hartz.de/news/arbeitslosmeldung-reicht-fuer-kindergeldanspruch
Bin ich denn automatisch arbeitslos gemeldet, wenn ich ALG2 beziehe?
Dann würde es ja doch ausreichen, dass ich nur arbeitslos gemeldet bin, wie Flip schreibt.
Dann ist ja der Bescheid der Familienkasse ungültig und ich muss nur Einspruch erheben?
Mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom veröffentlichten Urteil (Az.: V R 22/15).
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201650144/
Du bist beim Jobcenter alo, sonst wärst du nicht in einer Maßnahme. Die Kindergeldkasse weiß das nicht, du musst einen Nachweis der Arbeitslosigkeit hinsenden.
Ok, ich oder meine Mutter? Weil sie wurde ja angeschrieben.
Deine Mutter.
Das Jobcenter fordert doch aber auch Eigenbemühungen in Form von Bewerbungen :weisnich:
Es kam jetzt ein Schreiben von der Familienkasse. Diese fordert über 4000 € Kindergeld zurück.
Seit Oktober 2020.
Ich weiß nicht was ich machen soll.
Wenn die das Kindergeld nun zurückfordern, es doch aber bereits auf mein ALG2 angerechnet wurde die letzten Monate, wie läuft das dann?
Bekomme ich dann eine Nachzahlung vom Jobcenter?
Weil sonst fehlten mir ja monatlich die 219 € :help: Da ich das Kindergeld ja dann nie bekommen habe...
Nein, denn das Kindergeld wurde ausgezahlt und stand dir als bereites Mittel zur Verfügung.
Aber die Familienkasse sagt ja, das Kindergeld wäre nicht rechtmäßíg gezahlt worden.
Also hatte ich kein Einkommen, was mir beim ALG2 angerechnet werden konnte.
Oh mann ich sehe schon, ohne Anwalt wird das wohl nichts oder?
Zitat von: Nina2002 am 08. April 2022, 12:05:10wäre nicht rechtmäßíg gezahlt worden.
Aber es
ist gezahlt worden, stand dir/euch zur Verfügung und wurde ausgegeben.
Trotzdem fies und ungerechet irgendwie, so viele Monate später das Geld zurückzufordern.
Naja ich habe eh kein Geld um das zurückzuzahlen. Ich bekomme ja nur ca. 200 € ALG2 jetzt und davon geht noch Strom 50 € ab.
150 € pro Monat. Ganz tolle Wurst. Davon kann niemand überleben.
Bei 200 Euro H4 wird ja noch anderes Einkommen vorhanden sein... auch bei der Kindergeldkasse kann man Ratenzahlung vereinbaren.
Nein, ich bekam immer 200 € vom Jobcenter und 219 € Kindergeld. Weil das Kindergeld als Einkommen gezählt hatte. Hartz 4 Satz ist ja so um die 420 € oder so.
Das Kindergeld fällt laut Schreiben der Familienkasse nun zukünftig ab April 2022 weg und rückwirkend seit Oktober 2020.
Du kannst einen Antrag auf Erlass bei der Kindergeldkasse stellen mit der Begründung, dass das Kindergeld beim Jobcenter angerechnet wurde.
Zudem wäre es hier wohl sinnvoll schnellstens einen Anwalt zu konsultieren. Fraglich ist ob es von dir gefordert wird, dann müsstest du zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen, kostet dann 15€ für die Arbeit des Anwalts.
Bei deiner Mutter kommt es drauf an wie es ihr finanziell geht, Rechtsschutz Versicherung vorhanden etc pp... ungeprüft würde ich das so nicht einfach zurück zahlen!
Passt auch auf wann die Fristen ablaufen wegen Widerspruch usw.
Meine Mutter hat das Schreiben bekommen, weil sie das Kindergeld nach wie vor bekommt.
Sie gibt es mir dann immer.
Eine Rechtschutz hat sie nicht. Was wird ein Anwalt ca. kosten? mehr als die 4000 €?
Sie hat ja selbst kaum Geld.
Anwaltskosten übersteigen nicht den Streitwert.
Wenn sie kaum etwas hat, kann es auch sein, dass sie ebenfalls Anspruch auf den Beratungshilfeschein hat.
Ansonsten sofort los zu Sozialhilfeverbänden die beraten können! Lasst um Gottes Willen nicht zu viel Zeit ins Land gehen, sonst wird der Bescheid nicht mehr angreifbar sein.
https://www.rvg-rechner.de/ besagt ca 450€ rum Anwaltsgebühren für die aussergerichtliche Sache.
Notfalls sucht halt ein Portal wie frag-einen-anwalt.de auf und fragt da ob jemand bereit wäre den Bescheid kurz zu prüfen (dem antwortenden dann per Email senden) und euch zu sagen ob der korrekt ist - die Hintergrundinfos braucht der natürlich auch wie ab wann du ALG2 bezogen hast, bis wann Schule, Lücken etc.
Ok,
ich habe noch eine Frage.
Da ich im April 2022 kein Kindergeld bekommen habe, bzw meine Mutter nicht, bekomme ich vom Jobcenter nun 189 € mehr laut neuem Bescheid.
Es fehlen aber 30 €.
Ist das korrekt so?
In dem alten Bescheid des Jobcenters stand immer etwas von "abzüglich absetzungen vom gesamteinkommen" 30 €.
Ja. Das Jobcenter hat von den 219 Euro nur 189 Euro angerechnet. Also kannst du auch nur 189 Euro mehr bekommen, wenn das Kindergeld weggefallen ist.
Das war die Versicherungspauschale die einem bei anrechenbaren Einkommen gutgeschrieben wird. Die wird mangels Einkommen nun nicht mehr gutgeschrieben, aber dafür der Rest. Also soweit korrekt.
ok alles klar.
Einstellung KiGe
1. Widerspruch bei der Familienkasse einlegen.
Begründung: Du bist Arbeits- und Ausbildungssuchend, und dies mittels Kopien der ALG II Bescheide belegen.
2. Dem JC den Einstellungsbescheid umgehend in Kopie zusenden. Wenn kein KiGe mehr gezahlt wird, darf dieses auch nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Es gibt dann entsprechend mehr ALG II.
Rückforderung KiGe
Widerspruch bei der Familienkasse einlegen.
Begründung:
Du warst im strittigen Zeitraum Arbeits- und Ausbildungssuchend, dies mittels Kopien der ALG II Bescheide belegen.
Die Rückforderung ist wegen Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X unzulässig, das Kindergeld wurde zur Deckung der Lebenshaltungskosten verbraucht.
Die Rückforderung ist zudem unbillig, da das Kindergeld beim ALG II als Einkommen angerechnet wurde, was nicht rückgängig gemacht werden kann.
Zitat. Dem JC den Einstellungsbescheid umgehend in Kopie zusenden. Wenn kein KiGe mehr gezahlt wird, darf dieses auch nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Es gibt dann entsprechend mehr ALG II.
Sie bekommt doch schon deswegen 189 Euro mehr.
Zitat von: Ottokar am 01. Mai 2022, 11:16:25Die Rückforderung ist zudem unbillig, da das Kindergeld beim ALG II als Einkommen angerechnet wurde, was nicht rückgängig gemacht werden kann.
Genau
das ist der Punkt, der mich so ärgert wenn die damit durchkommen. Das wäre sehr gemein.
Naja meine Mutter hat bereits eine Erklärung bei der Familienkasse abgegeben, mal gucken was die nun antworten.
Die Erklärung kann um das ergänzt werden was Ottokar geschrieben hat (solle sie je nach Inhalt auch dringend!) Hoffe es ist nicht nur eine Erklärung sondern als Widerspruch betitelt? Fristen usw...
Die Rückforderung über einen so langen Zeitraum ist mit Sicherheit im Anhörungsschreiben vermerkt, weil noch kein Nachweis über das Ende der Ausbildung vorliegt.
Wenn nur die Info da ist, dass die Ausbildung abgebrochen wurde, dann wird das Kündigungs-, Aufhebungsschreiben angefordert.
Wenn das nicht eingereicht wird, dann wird ab dem Folgemonat des letzten Nachweises neu geprüft.
Also beispielsweise ab dem Folgemonat des Datums vom Ausbildungsvertrag, da dieser ja kein Nachweis für die Zukunft ist, wie Deine Situation hier ja eindeutig beschreibt.
also Nachweis über das Ende der Ausbildung und Bescheinigung vom JC, seit wann arbeitssuchend, bzw ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Wenn es da keine Lücken gibt, dann gibts auch keine Rückforderung.