Guten Tag,
ich habe ab März 2022 eine Bewilligung erhalten für Harzt4 lt. Bewilligungsbescheid nur für 6 Monate weil die Bewilligung aufgrund der Corona bedingten Regelung erfolgte.
Nun fordert das JC eine Mietbescheinigung, dummerweise habe ich bereits meinen Vermieter dazu kontaktiert, weshalb ich nun als Sozialgeldempfänger offenbart bin und seitdem hat sich meiner Meinung nach das Verhältnis zum Vermieter bereits verschechtert. Das JC droht nun an, dass es die Leistungen entzieht, wenn die Mietbescheinigung nicht vorgelegt wird.
Zum Thema gibt es unterschiedliche Meinungen, lese häufiger, dass generell keine Mietbescheinigung hätte verlangt werden dürfen an anderen Stellen finden sich von RA Ausführungen dazu, dass es im Einzelfall doch gefordert werden darf. Völlig undurchsichtig...
Grundsätzlich wäre meine Frage, ob das JC wegen fehlender Mietbescheinigung berechtigt ist die Leistung einzustellen, gehe ich davon aus, dass es womöglich bei mir doch ein sogenannter Einzelfall ist, der das JC nun doch berechtigt diese Mietbescheinigung zu fordern bin ich dann davon abhängig, dass mein Vermieter eine derartige Mietbescheinigung ausstellt und wie kann es sein, dass mir dann womöglich die Lebensgrundlage entzogen wird, wenn sich mein Vermieter einfach strikt weigert eine Mietbescheinigung auszustellen ?
Man findet dieses: bei der Beantragung von Wohngeld ist der Vermieter nach § 23 Abs. 3 Wohngeldgesetz gegenüber der Bewilligungsstelle zur Auskunft sogar verpflichtet. Das bedeutet, dass sich das Amt direkt mit dem Vermieter austauschen darf und sogar verpflichtet wäre Auskünfte zu erteilen. Gilt das nur direkt gegenüber dem Amt und auch gegenüber dem Jobcenter oder ist der Vermieter auch verpflichtet dem Mieter eine Mietbescheinigung auszustellen ?
Selbst mit dieser Verpflichtung des Vermieters nützt es mir jedoch wenig, wenn ich in der Folge auf der Straße stehe, weil ich wegen Leistungsentzug meine Miete nicht mehr bezahlen kann, wenn sich der Vermieter trotzdem weigert.
Alles sehr undurchsichtig ...
Wie hast du bei Beantragung von Arbeitslosengeld II deine Unterkunftskosten nachgewiesen? Mit Mietvertrag?
Haben sich die Kosten der Unterkunft in irgendeiner Weise verändert?
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03habe ich bereits meinen Vermieter dazu kontaktiert
....und, weigert er sich, dir diese MB auszustellen?
https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/
Darf das Jobcenter eine Mietbescheinigung fordern?
Nein. Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der ,,Mitwirkungspflicht" der Leistungsberechtigten.
Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Kei
Zitat von: Nö am 29. März 2022, 11:30:42
Wie hast du bei Beantragung von Arbeitslosengeld II deine Unterkunftskosten nachgewiesen? Mit Mietvertrag?
Haben sich die Kosten der Unterkunft in irgendeiner Weise verändert?
Mit Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung. Die Nebenkosten haben sich schon mehrfach verändert. Bisher habe ich bei Veränderungen lediglich Mitteilungen erhalten aufgrund der Nebenkostenabrechnung erhöhen/verringern sich die Nebenkosten.
Mein Vermieter hat bisher keine Mietbescheinigung geschickt und ob und was er bescheinigt weiß ich nicht, somit entsteht dadurch eine Zwangslage und das Thema interessiert mich grundsätzlich.
Das Zwangsouting ist ebenfalls impliziert, wenn man keinerlei Möglichkeit hat Angaben zu machen und diese einfach geglaubt werden. Ich musste bisher nicht beweisen, dass ich weder mit Vermieter noch mit Arbeitgeber verwandt bin. Da reichte bisher immer meine Erklärung, dass ich nicht verwandt bin....
Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass Angaben im Mietvertrag nicht zu finden sind z.B. Baujahr des Hauses oder konkete Größe jedes einzelnen Raumes oder oder...
Dann reicht die NK für die Aktualisierung absolut aus.
EinMensch22
Mal reinreichen:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
ZitatMietverträge
Hier gilt:
Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03Nun fordert das JC eine Mietbescheinigung,
dann dieser Forderung schriftlich widersprechen! Keine Mail!
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03lt. Bewilligungsbescheid nur für 6 Monate weil die Bewilligung aufgrund der Corona bedingten Regelung erfolgte.
dann bist du nebenbei berufstätig, ansonsten wirst du angelogen. Aber ohne den Bescheid zu lesen kann ich auch falsch liegen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2022, 17:59:52
EinMensch22
Mal reinreichen:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
ZitatMietverträge
Hier gilt:
Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03Nun fordert das JC eine Mietbescheinigung,
dann dieser Forderung schriftlich widersprechen! Keine Mail!
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03lt. Bewilligungsbescheid nur für 6 Monate weil die Bewilligung aufgrund der Corona bedingten Regelung erfolgte.
dann bist du nebenbei berufstätig, ansonsten wirst du angelogen. Aber ohne den Bescheid zu lesen kann ich auch falsch liegen.
MfG FN
Ich bin nicht berufstätig, lerne jedoch inzwischen dazu, dass sich anscheinend alles ausgedacht werden kann, auf was man da so kommen kann, respekt. Es steht so im Bescheid, aufgrund Corona erfolgt die Bewilligung für 6 Monate, scheint aber auch Verarsche zu sein, denn inzwischen droht man mir an, dass man die Zahlung schon vor Zahlung einstellt wegen fehlender Mietbescheinigung. Vereinfachter Antrag, scheint dann wohl auch nur irgendwo so scheinbar zu gelten. Wofür die eine Mietbescheinigung überhaupt brauchen, keine genaue Ahnung, das JC kann sich anscheinend ständig neue Dinge überlegen, wie man den Harzmensch in den Wahnsinn oder in die tägliche Sorge um die Existenz treiben kann, sorry bin gerade genervt.
Habe schon alles Mögliche geantwortet, da ich bisher keine Mietbescheinigung vom Vermieter bekommen habe, kann ich sowieso keine einreichen. Wenn die mir jetzt das Geld streichen und weiter so verfahren überlege ich, ob man Strafanzeige stellen kann, es gibt bisher einen Berater ;-) der mir dazu geraten hat im Falle eines Falles und einen dagegen.
Scheint mir inzwischen so, dass ein Anwalt, Erfahrung, wie man Beratungshilfeschein/Prozesskostenhilfe usw. als Hartz Empfänger beantragt schon mal Prio1 ist.
Der Tipp mit der doppelten Datenerhebung ist gut, danke dafür, das JC hat schon etliches nachgefordert angefordert, doppelt sowieso, bisher bin ich wie ein Schaf allem nachgekommen, bin jedoch lernfähig.
:flag:
ZitatIhre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...
Sehr geehrte SB,
es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die Jobcenter bereits mit Rundschreiben vom 23. Juni 2020 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung beim Jobcenter besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Nur mal so im "Netz", Stichwort Mietbescheinigung gegoogelt und u.a. das gefunden:
Ist der Vermieter verpflichtet eine Mietbescheinigung auszustellen?
Der Vermieter ist seit November 2015 dazu verpflichtet, seinem Mieter eine schriftliche Bestätigung mit folgenden Angaben auszustellen: Name und Anschrift des Vermieters wie auch des Mieters. Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung.
Zitat von: OLD-MAN am 30. März 2022, 08:27:16
Der Vermieter ist seit November 2015 dazu verpflichtet, seinem Mieter eine schriftliche Bestätigung mit folgenden Angaben auszustellen: Name und Anschrift des Vermieters wie auch des Mieters. Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung.
Das scheint veraltet zu sein. Sie bitte meinen Link in Antwort 3
Mietbescheinigung Jobcenter
Redaktion
Aktualisiert: 8. Mai 2021
Mietbescheinigung ist einfach für das JC. Da dein Vermieter jetzt eh Bescheid weiß, was hat er bzgl. Mietbescheinigung gesagt/getan?
Ansonsten kannst du die aktuellen Kosten auch anders nachweisen, wie geschehen.
Mieterhöhungsschreiben, falls Kaltmiete abweichend vom Mietvertrag und letzte Nebenkosten Abrechnung für den Abschlag.
Quadratmeter und Anzahl der Zimmer kannst du selber mitteilen. Baujahr ist doch völlig irrelevant.
Ich kenne allerdings Jobcenter, die die gleichen Bescheinigungen nutzen, wie die Wohngeld Stelle. Vielleicht liegt es daran :weisnich:
Zitat von: Yavanna am 30. März 2022, 15:37:24
Mietbescheinigung ist einfach für das JC. Da dein Vermieter jetzt eh Bescheid weiß, was hat er bzgl. Mietbescheinigung gesagt/getan?
Der Vermieter antwortet nicht auf das Thema MIetbescheinigung und weiß jetzt noch nicht genau, welche Leistungen ich beziehe. Dafür habe ich ein gerade ein Schreiben erhalten, dass mein Vermieter sich mit einem Architekt die Wohnung ansehen möchte wegen geplanter Modernisierungsmaßnahmen. Danke Jobcenter, bevor ich gleich kotze denke ich darüber besser nicht weiter nach.
Vermieterbescheinigung anfordern geht nur, wenn du deine Kosten nicht anders nachweisen kannst.
Siehe hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/3-Rundschreiben-Jobcenter-bDSB.pdf?__blob=publicationFile&v=3
(https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/3-Rundschreiben-Jobcenter-bDSB.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Wenn du die anders nachgewiesen hast, dann brauchst du die nicht ausfüllen zu lassen.
Parallel würde ich auch eine Beschwerde an den BfdI schreiben...
Wenn ich ein wenig mehr Ruhe habe schreibe ich vielleicht noch BFdi Beschwerde, ne Beschwerde an das Jobcenter habe ich schon mal geschickt, ist vermutlich für die Mülltonne aber wer weiß. Inzwischen rausgekriegt, wie ich an einen Beratungschein komme und was es da alles für Fallstricke geben kann z.B. erst Beratungsschein Genehmigung abwarten und dann erst zum Anwalt, sonst hat man wieder die A-Karte, weil der Beratungsschein auch abgelehnt werden kann und man damit Selbstzahler wird.
VDK angemeldet und mal sehen, was es dort noch für Informationen/Hilfen gibt.
Vielleicht breche ich auch bald zusammen und ich werde es ja vielleicht noch erleben, dass ich morgen eine Überweisung bekomme. Ich rechne inzwischen jedoch nicht damit, dass es überhaupt am 1. Geld gibt
Eine alte Versicherung habe ich noch für einige Monate, die zahlt jedoch erst, wenn ich klagen muss, die habe ich schon fast vergessen. Die brauche ich bestimmt bald also
Ich beantrag die Übernahme der Kosten für die Rechtsschutzversicherung beim JC.... :wand:
EinMensch22
Zitat von: EinMensch22 am 30. März 2022, 03:11:01sorry bin gerade genervt.
Merkt man
das solltest du aber nicht hier auslassen; auch wenn es nachvollziehbar ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2022, 17:59:52
ZitatZitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 11:22:03
lt. Bewilligungsbescheid nur für 6 Monate weil die Bewilligung aufgrund der Corona bedingten Regelung erfolgte.
dann bist du nebenbei berufstätig, ansonsten wirst du angelogen. Aber ohne den Bescheid zu lesen kann ich auch falsch liegen.
Zitat von: EinMensch22 am 30. März 2022, 03:11:01Ich bin nicht berufstätig, lerne jedoch inzwischen dazu, dass sich anscheinend alles ausgedacht werden kann, auf was man da so kommen kann, respekt.
Dir zuliebe gehe ich jetzt mal davon aus das du nicht mich mit dem Kommentar gemeint hast sondern die SB`s deines JC. Ich mache keine Unterstellungen bei so etwas.
Bis vor kurzem stand das ein vereinfachter Antrag auf ein Jahr und bei Aufstockern für sechs Monate zu bewilligen ist noch da im Ratgeber
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
drin.
Allerdings ist da einiges entfernt worden in den fünf Tagen in denen ich mal nicht im Forum war.
Hast du einen Widerspruch gemacht?
und wenn du Fragen hast wie das mit dem Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) dann solltest du die halt stellen damit du die Antwort bekommst.
und nicht so etwas:
Zitat von: EinMensch22 am 30. März 2022, 03:11:01Scheint mir inzwischen so, dass ein Anwalt, Erfahrung, wie man Beratungshilfeschein/Prozesskostenhilfe usw. als Hartz Empfänger beantragt schon mal Prio1 ist.
Ist eigentlich normal und zusätzlich steht so was auch in der Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat von: EinMensch22 am 31. März 2022, 03:56:12Ich beantrag die Übernahme der Kosten für die Rechtsschutzversicherung beim JC.... :wand:
Vergiß die Schnapsidee!
MfG FN
@Fettnäpfchen
Nein hatte dich persönlich nicht angesprochen, hatte mich halt sofort geärgert, dass mir womöglich 12 Monate zugestanden hätten und deinen Einwand, dass ich dann berufstätig wäre, erst einmal so ungeprüft als möglichen Grund angesehen, warum nur 6 Monate Folglich bezieht sich mein Kommentar konkret auf die Phantasie vom JC, auf die der SB mit denen ich es bisher zu tun habe.
Wird wohl einen anderen Grund haben, warum nur 6 Monate bewilligt wurden oder ich bin halt, wie an so vielen Stellen verarscht worden und in dem Fall kann ich sowieso keinen Widerspruch mehr gegen den Bewilligungsbescheid einlegen.
Nach meiner letzten Beschwerde an das JC habe ich zumindest jetzt erst einmal Geld bekommen, leider ohne Nachricht, ob es sich damit erledigt hat oder ob in zwei Wochen wieder eingestellt wird, wegen fehlender Mietbescheinigung und das ist für mich zermürbend.
EinMensch22
Zitat von: EinMensch22 am 04. April 2022, 10:00:15Wird wohl einen anderen Grund haben, warum nur 6 Monate bewilligt wurden oder ich bin halt, wie an so vielen Stellen verarscht worden
Letzteres zumindest zu dem damaligen Zeitpunkt. Da gibt es sogar einige Themen dazu. Mit Erfolg beim Widerspruch wurde auf 12 Monate bewilligt.
Zitat von: EinMensch22 am 04. April 2022, 10:00:15Nach meiner letzten Beschwerde an das JC habe ich zumindest jetzt erst einmal Geld bekommen, leider ohne Nachricht, ob es sich damit erledigt hat oder ob in zwei Wochen wieder eingestellt wird, wegen fehlender Mietbescheinigung und das ist für mich zermürbend.
Dann sollte es eigtl. laufen und der Bescheid braucht halt ein bißerl länger.
In so einem Fall tendiere ich sogar dazu einen Anruf beim JC zu empfehlen und nachzufragen wo der Widerspruchsbescheid bleibt,
gerne auch täglich. :zwinker:
MfG FN