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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Izzzy am 29. März 2022, 13:50:19

Titel: Unsicher was wir, wo beantragen können
Beitrag von: Izzzy am 29. März 2022, 13:50:19
Hallo zusammen,
Mein Mann ist vor kurzem arbeitsunfähig erkrankt.  Wie lange er nicht arbeiten darf ist bis jetzt noch unklar.  Er wird in Kürze krankengeld bekommen,  ich bekomme noch elterngeld und Kindergeld für 2 Kinder (3 Jahre und 1jahr) .  Ab August geht der kleine zur tagesmutter,  dann werde ich auch wieder vollzeit arbeiten gehen. Aber bis dahin haben wir nach Abzug der Miete, Strom nur ca 400€ übrig.  Zusätzlich sind wir auf wohnungssuche. Uns fehlen aber auch möbel. Wir wohnen mit meinen Eltern in einem Haus, Küche, Waschmaschine, Wohnzimmer sind alles deren Eigentum.  Daher meine Frage.  Wo kann  ich was beantragen?
Vielen dank
Titel: Re: Unsicher was wir, wo beantragen können
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. März 2022, 18:10:34
Izzzy

In so Konstellationen kenne ich mich nicht wirklich aus, aber unteres ist mir spontan in den Sinn gekommen:
Entweder Wohngeld oder ALG 2 als aufstockende Leistung würde ich denken.
Wohngeld wäre wenn keine all zu große Differenz zum ALG 2 die bessere Lösung.
Kinderwohngeld gibt es auch aber da kenne ich mich gar nicht aus.
Im Netz finden sich Rechner mit denen man das ausrechnen kann, vllt. reicht ja jemand mit Ahnung das nach. Oder schreibt das mein Gedanke nichts taugt  :weisnich:

MfG FN
Titel: Re: Unsicher was wir, wo beantragen können
Beitrag von: JensM1 am 31. März 2022, 18:48:23
Sofort, also heute (!) formlos SGB II beantragen. Gilt dann rückwirkend ab 1.3., morgen ist ein Monat verschenkt.

Für Umzug und eine Erstaustattung der Wohnung könnt ihr später ebenfalls Leistungen beantragen, Höhe ist kommunal sehr unterschiedlich geregelt. Vor Abschluss Mietvertrag muss bei SGB II eine Zusicherung vom JC eingeholt werden. Nur dann ist sichergestellt, dass alle Kosten für die neue Wohnung auch tatsächlich übernommen werden.

Wohngeld kann eine Alternative sein, aber das sollte das JC von Amts wegen prüfen.