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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Youngthug am 29. März 2022, 17:06:09

Titel: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: Youngthug am 29. März 2022, 17:06:09
Ich habe in einem Artikel von gegenhartz4 gelesen:  rückforderungen sind berechtigt wenn vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Es ist hingegen nicht berechtigt wenn eine Mitteilung an die zuständige  Behörde nur versäumt wurde. In meinem Fall habe ich dem Arbeitsamt damals nicht meine Adresse mitgeteilt weil ich erst wohnungslos war und dann als ich die Wohnung hatte war ich erstmal froh nicht mehr auf der Strasse zu sein und hab mich dann erstmal nicht darum gekümmert dass das Arbeitsamt meine Adresse braucht.  Hätte ich gewusst was das für Probleme nach sich zieht hätte ich mich logischerweise gekümmert. Da ich aufstockende Leistungen bekam vom Jobcenter habe ich denen direkt nach dem Einzug meine Adresse mitgeteilt somit war sie dort bekannt und laut einem Anwalt haben beide Behörden JC und arge Zugriff auf irgendein System und somit auch meiner meine Adresse gehabt. Jz meine Frage habe ich fahrlässig gehandelt oder habe ich es nur versäumt. Weil im Moment behält das JC 10% meines Lebensunterhaltes ein wegen dieser Aktion und die gesamte Summe sind 2000-3000€ (6-7 Monate alg1) . Meiner Meinung nach ist es nicht rechtens und skandalös. Was sagt ihr dazu vllt kennt sich jmd damit gut aus. Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: BigMama am 29. März 2022, 17:11:46
Zitat von: Youngthug am 29. März 2022, 17:06:09Meiner Meinung nach ist es nicht rechtens und skandalös.
Du findest es skandalös, dass du Leistungen zurückzahlen musst, die du zu unrecht bezogen hast?

Zitat von: Youngthug am 29. März 2022, 17:06:09Ich habe in einem Artikel von gegenhartz4 gelesen:  rückforderungen sind berechtigt wenn vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Was hast du hier konkret gelesen? Kannst du das verlinken? Grundsätzlich sind zu Unrecht bezogene Leistungen immer zurückzuzahlen egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Kannst du das Schreiben mal anonymisiert hochladen? Alg I kommt von der Bundesagentur für Arbeit und Alg II vom Jobcenter. Das JC kann nicht einfach das Geld welches durch die Bundesagentur für Arbeit überzahlt wurde von deinem Regelsatz einbehalten.
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: Youngthug am 29. März 2022, 17:26:46
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-vorsicht-bei-rueckforderungen-aufrechnungen

Hier der Link zu der Seite..
Das steht in meinem Bescheid dass von den 800€ 43.20€ an Dritte geht mit einem Aktenzeichen aus dem Jahr 2019 das kann nur diese Sache sein ...denke nach den ganzen Inkasso Briefen die ich bekam ziehen die mir das jz einfach ab
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: BigMama am 29. März 2022, 18:15:52
Lade doch den Bescheid hierzu mal anonymisiert hoch. Dann kann dir sicherlich besser geholfen werden.
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: Youngthug am 29. März 2022, 18:45:58
Im Anhang die wichtigen Teile des bscheides

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: BigMama am 29. März 2022, 19:28:26
Damit kann ich leider nichts anfangen.

Du hast mir per PM geschrieben, dass ein Anwalt involviert ist. Du solltest dich mit ihm in Verbindung setzen und alles mit ihm besprechen. Er kennt sicherlich den ganzen Sachverhalt und hat alle wichtigen Unterlagen hierzu.
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: Flip am 29. März 2022, 21:35:12
Das ist ein kommunales Jobcenter. Die Aufrechnung geht an die Stadtkasse. Das ist garantiert für Schulden/Darlehen beim Jobcenter und hat nichts mit der Agentur für Arbeit zu tun.
Titel: Re: Rückforderung ALG 1 durch das Jobcenter 10% jeden monat
Beitrag von: am 30. März 2022, 07:46:38
Grundsätzlich ist die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen weder skandalös noch noch "nicht Rechtens".

In dem 10% deiner Regelleistung zur Tilgung der Überzahlung genutzt werden, teilt man dir dir mit, dass man dir eben kein vorsätzlich Verhalten oder grob fahrlässiges Verschulden vorwirft.
In dieser Konstellation würde man 30% deiner Regelleistung zur Tilgung der Überzahlung nutzen.