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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Single-Man am 31. März 2022, 16:59:12

Titel: Nummer der Bedarfsgemeinschaft / WBA
Beitrag von: Single-Man am 31. März 2022, 16:59:12
Hallo,
ich bin gerade beim Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrages und würde gerne wissen, was ich eigentlich im Feld
- Nummer der Bedarfsgemeinschaft - eintragen soll.  Ich bin ja nur Single und keine Bedarfsgemeinschaft.
Ist damit vielleicht gemeint, dass man die Zahl eintragen soll, die auf dem vorigen Bescheid unter "Unser Zeichen" vermerkt ist?
Vielen Dank im Voraus.
Titel: Re: Nummer der Bedarfsgemeinschaft / WBA
Beitrag von: glasi am 31. März 2022, 17:39:47
Auch als Single erhältst du eine Bedarfsgemeinschaftnummer, du bist sozusagen deine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Schau mal auf deinen Jobcenter Briefen nach. Da steht als Vermerk deine Bedarfsgemeinschaftnummer (BG-Nummer). Die trägst du dann entsprechend in deine Weiterbewilligung ein.
Titel: Re: Nummer der Bedarfsgemeinschaft / WBA
Beitrag von: hase_du_bleibst_hier am 31. März 2022, 17:56:59
Steht eigentlich auf jedem Brief oben rechts.

Oder falls du bei jobcenter.digital registiert bist, einloggen und unter foldende URL zu finden https://web.arbeitsagentur.de/profil/profil-ui/pd/