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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gummibärchen am 01. April 2022, 11:19:17

Titel: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Gummibärchen am 01. April 2022, 11:19:17
Hallo!

Eine kurze Frage: muss man sich während eines "ungeplanten" (Notfall) Krankenhausaufenthaltes beim JC ortsabwesend melden?

Welche Konsequenzen drohen, falls man sich beim JC nicht gemeldet hat?

Schöne Grüße

Gummibärchen
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: a_good_heart am 01. April 2022, 11:49:28
Zitat von: Gummibärchen am 01. April 2022, 11:19:17Welche Konsequenzen drohen, falls man sich beim JC nicht gemeldet hat?

Keine!
Wenn du wieder da bist, meldest du das dem JC - fertig.

Ich lag nach einem schweren Herzinfarkt allein schon vier Tage auf der Intensivstation, wie hätte ich das mitteilen sollen? Als ich nach 11 Tagen wieder zu Hause war, hab ich das JC informiert. Auch darüber, dass ich dann für drei Wochen in der Reha bin... :zwinker:
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 11:59:39
Beim Notfall kannst ja erst einmal gar nichts machen, anrufen, wenn es möglich ist und sich selbst keinen Stress machen.
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Gummibärchen am 01. April 2022, 13:40:04
Danke schön!

Ich war etwas verunsichert, denn manche Dinge passieren unverhofft,
da denkt man an alles nur nicht an das JC.

@ a_goood_heart: Ich hoffe, es geht Dir wieder gut und der Herzinfarkt hat keine Folgen hinterlassen - alles Gute!

LG

Gummibärchen
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 14:32:38
Ich hatte mich am Folgetag gemeldet, gab jetzt keinen Ärger, verlassen kann man sich leider auf nix mehr, aber vor lauter Sorge bereits in der Notaufnahme anrufen kann wohl kaum verlangt werden.
Was meint denn das JC dazu, haben die jetzt schon Stress gemacht ?
Alles richtig machen kannst sowieso nicht und Sorgen machen verhindert auch nix.
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. April 2022, 17:02:10
Zitat von: Gummibärchen am 01. April 2022, 11:19:17muss man sich während eines Krankenhausaufenthaltes beim JC ortsabwesend melden?
Muss man generell nicht, weil es mit der Ortsabwesenheit gar nichts zu tun hat.

Weiß man es vorher, dann Meldung ans JC, ist ähnlich wie eine Krankschreibung.
Im Notfall dann eben danach, oder sobald möglich und wenn es nur per Tel. ist.

Bescheinigung vom KH dann noch zum JC senden.
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Gummibärchen am 03. April 2022, 10:28:02
Ortsabwesend war ich schon, denn das Krankenhaus ist eine Spezialklinik ausserhab meines Wohnortes.

Ich warte erstmal ab was passiert. Ich hatte während des Aufenthaltes ein "Jobangebot" erhalten und hätte ich bewerben müssen, das ging aber ja leider nicht.

Ich habe die erste Seite meines Entlassungsberichtes jetzt ans JC geschickt. Den Rest des Berichtes habe ich natürlich nicht mit gesendet, denn darin stehen Dinge welche den SB nichts angehen. Aus Seite ist jedoch ersichtlich warum und von wann bis wann ich dort war.

LG

Gummibärchen
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: justine1992 am 03. April 2022, 10:56:16
Zitat von: Gummibärchen am 03. April 2022, 10:28:02Ortsabwesend war ich schon, denn das Krankenhaus ist eine Spezialklinik ausserhab meines Wohnortes.
ungeplant?
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2022, 11:21:50
Im Einlieferungsschein des Notarztes steht doch Notfall. Das genügt. Evtl. noch eine Bescheingung vom Krankenhaus > stationär von bis <,
Dagegen kann keiner was tun!
Titel: Re: Krankenhausaufenthalt Ortsabwesenheit
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. April 2022, 16:41:10
Zitat von: Gummibärchen am 03. April 2022, 10:28:02Ortsabwesend war ich schon
Schon, aber es zählt eben nicht zu den Tagen im Jahr die du vom JC aus Ortsabwesend sein darfst.

Egal wo das KH sich befindet, ist wie eine Krankschreibung.