Hallo, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage. Kurz zur Situation:
Mein Freund ist Aufstocker und arbeitet auf Mindestlohnbasis. Jetzt hat er gestern einen Bußgeldbescheid vom Jobcenter erhalten.
Darin wird ihm vorgeworfen, dass er die Mindestlohnerhöhung des ganzen Jahres '21 beim Amt hatte angeben müssen. Durch die nicht eingehaltene Mitwirkungspflicht hat er in dieser Zeit insgesamt ca. 190€ zu viel erhalten. OK, das seh' ich noch ein... Nun soll er aber diesen Betrag plus 198€ Bußgeld zahlen.
Ich habe letztes Jahr auch auf Mindestlohnbasis gearbeitet, aber mein Jobcenter (anderer Landkreis) hat, nachdem ich meine Lohnscheine eingereicht habe, einfach meinen Anspruch rückwirkend berechnet und ich muss kein Bußgeld zahlen?! :scratch:
Wir dachten - ja, dummerweise - dass die Berechnung des Anspruchs "automatisch" abläuft, da die Mindestlohnerhöhung dem Jobcenter ja bekannt sein sollte.
Meine Fragen sind jetzt: Muss man denn die Mindestlohnerhöhung beim Amt wirklich extra angeben? Und wie kann es denn sein, das mein Jobcenter anders entschieden hat, als seines?
Dein Freund hat hier eindeutig gegen die Mitteilungspflicht verstoßen!
Wenn er eine Lohnerhöhung (auch durch Mindestlohnveränderung) erhält, ist das mitteilungspflichtig, so wie jede Veränderung im Einkommen. Dagegen hat er verstoßen, deshalb Rückzahlung und Bußgeld.
Hat er die monatlichen Abrechnungen eingereicht oder per Kontoauszug das Einkommen nachgewiesen, ist es SCHULD!!! des Jobcenters wenn falsche Einkommen berücksichtigt wurden!
Der Mindestlohn selbst hat damit nichts zu tun!
Lediglich wenn diese Lohnerhöhungen KOMPLETT nicht gemeldet wurden (egal welche Form), sieht die Sache anders aus. (Kontoauszüge des Einkommens reichen aus)
Ernie