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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hary am 03. April 2022, 15:38:15

Titel: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Hary am 03. April 2022, 15:38:15
Hallo,

ich möchte einmal eine fiktive Frage zu den Fahrtkosten bei einer Einladung in das Jobcenter stellen, welche ich nicht selber beantworten kann. Bei normalen Einladungen werden ja die nachgewiesenen Fahrtkosten erstattet. Bedeutet fiktiv muss Person A 35km anreisen mit der Bahn und finanziert die 12 Euro für die Fahrkarte selbst, bekommt diese dann jedoch erstattet.

Kann Person A nun darauf bestehen die Fahrtkosten oder eine Fahrkarte bereits vor dem Termin zu bekommen mit der Begründung durch massiv gestiegene Kosten in allen Bereichen diese nicht selber im voraus finanzieren zu können, oder direkt zum Termin eine Bar Auszahlung verlangen?
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 15:50:46
Hary

Beides ist möglich muss allerdings entsprechend gut begründet werden.
Ob sich das JC daran hält ist eine andere Sache.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2022, 15:53:29
Barauszahlung geht mit größter Sicherheit nicht denn die JC´s dürften wohl keine Barkasse mehr haben.
Aber Vorauszahlung ist möglich, sofern es sich nicht nur um 2 € Busgeld handelt.
Kann dir aber auch passieren dass sich das JC darauf beruft, dass im RS Fahrtkosten bereits enthalten sind.
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Hary am 03. April 2022, 16:23:10
Zählen die pauschalen im Regelsatz für Fahrten nicht nur für private Fahrten? Eine Einladung ist ja kein privat Vergnügen und zum Zeitpunkt der Einladung im letzten Drittel des Monats kann dieser Betrag ja bereits ausgeschöpft sein. Oder durch die Preissteigerungen genutzt worden sein um andere unzureichende pauschalen auszugleichen.

Wie würde so eine Klärung bei einem Streit darüber praktisch betrachtet werden bei einem Bericht?

Wie gesagt, es ist eine fiktive Frage.
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2022, 16:29:56
Deine Eingangsfrage ist doch beantwortet. Bei 12 € Fahrtkosten kann Vorauszahlung beantragt werden. An Barauszahlung glaube ich nicht.
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. April 2022, 16:34:28
Zitat von: Ratlos am 03. April 2022, 15:53:29dass sich das JC darauf beruft, dass im RS Fahrtkosten bereits enthalten sind.
Kann es bzw. darf es nicht, wenn es um einen Pflichttermin beim JC geht sind diese FK eben nicht im RS enthalten.
Titel: Re: Fahrtkosten zum Termin im voraus?
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2022, 16:42:07
Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 16:34:28wenn es um einen Pflichttermin beim JC geht sind diese FK eben nicht im RS enthalten.
Ist zwar richtig aber was so ein SB darf und was er tut sind oft zweierlei Stiefel. Die nachgewiesenen Fahrtkosten werden ja auch erstattet.
Wenn ich richtig gelesen habe geht es dem TE um Vorauszahlung der Fahrtkosten und das könnte er sicher erfolgreich beantragen bei 12 €.