Was meint ihr hätte eine Klage um frühzeitige Anpassung der regelsätze also nicht erst zum 1.1.2023 erfolgt
Nein!
So eine Klage würde gar nicht erst angenommen und wenn, würde das Verfahren länger dauern als die verbleibenden rd. 9 Monate bis zur nächsten Regelerhöhung.
Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!
Zitat von: Unwissender am 04. April 2022, 08:47:17
Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!
Nö, es bekommt nur einen neuen Namen.
Einfach machen. Und zwar per EA.
Eine Unterdeckung von 20% dürfte wohl gegeben sein.
Zitat von: MagnaCharta am 04. April 2022, 08:55:05
Zitat von: Unwissender am 04. April 2022, 08:47:17
Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!
Nö, es bekommt nur einen neuen Namen.
...und die Repressalien werden vermutlich rechtlich wasserdicht gemacht :no:
Zitat von: Jan Mustermann am 04. April 2022, 09:11:52
Einfach machen. Und zwar per EA.
Eine Unterdeckung von 20% dürfte wohl gegeben sein.
Forumuliere doch bitte mal eine EA, warum, wieso und weshalb es notwendig ist.
Das formulieren wäre nicht das Problem.
Der TE kann ja eine Verfassungsbeschwerde einreichen weil er sich durch Unterdeckung in seinen Grundrechten auch bezüglich Grundgesetz eingeschränkt sieht.
Bloß der Erfolg wird bei Null liegen.