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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: stern888 am 04. April 2022, 13:17:22

Titel: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 04. April 2022, 13:17:22
Hallo zusammen,

nachdem ich einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt habe, wird nun bei den Nachforderungen eine komplette Ausweiskopie verlangt mit Bild. Ich hatte alle leistungsrelevanten Daten auf der Ausweiskopie sichtbar gelassen, damit diese mit den Daten anderer mitgeschickter Unterlagen verglichen werden können. Das Bild habe ich nicht sichtbar gelassen, da es sowieso nicht abgeglichen werden kann, weil alles per Post zugestellt wird. Gibt es denn irgendwo eine Bestimmung (Rechtsgrundlage), dass das Passbild unbedingt mitgeschickt werden muss und bei Nichteinhaltung die Leistung verweigert werden kann?
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: Der Friese am 04. April 2022, 13:35:25
Beantworten kann ich dir das nicht. Aber ich hätte auch eine Frage. Warum macht man sich mit solchen Dingen das eigene Leben unnötig schwer? Der Staat hat dein Foto schon. Sonst hättest du keinen Ausweis. Und spätestens beim ersten Termin weiß dein SB auch wie du aussiehst.  :weisnich:
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 04. April 2022, 14:05:10
Da hast du natürlich recht, mir geht es um die Logik, als auch ums Rechtliche und nebenbei auch um den Postweg. Vielleicht mache ich mir zuviele Gedanken, aber könnte ja sein, dass schon jemand Erfahrungen dazu hat. Wäre halt interessant.
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: am 04. April 2022, 14:34:36
Es ist halt ein Lichtbildausweis.
Ohne Bild ist er bei einer Legitimierung absolut Wertlos
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 04. April 2022, 15:01:20
Zitat von: Nö am 04. April 2022, 14:34:36Ohne Bild ist er bei einer Legitimierung absolut Wertlos
Ja eben, er ist wertlos, da das ganze per Post geschickt wird und sie keine Vergleichsmöglichkeit haben. Sie können allenfalls den Namen, Adr., Geb-Dat mit den anderen Unterlagen abgleichen, wobei ich ebenso den Ausstellungsort und -datum und Ablaufdatum sichtbar gelassen habe.
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2022, 15:34:46
 :grins: Der Ausweis ist zum vorzeigen und zur Bestätigung deiner Identität da. Den kann jeder Polizist bei jeder Kontrolle einsehen wenn er will. Mach dir mal wegen dem Sozialamt keine Gedanken.
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 04. April 2022, 16:01:10
@Ratlos: Das ist schon klar, da bin ich ja auch pers. anwesend und die Vergleichsmögl. besteht  :smile: Ich glaube, ich mache mir jetzt wirklich keine Gedanken mehr. Muss noch soviele andere Unterlagen zusammenkramen. Danke trotzdem  :zwinker:
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 05. April 2022, 11:34:10
Könnte mir jemand sagen, warum das Sozialamt darauf besteht, den vollständigen Rentenbescheid zu erhalten statt nur die bereits gesendete erste Seite mit allen relevanten Angaben? Der SB sagte mir am Tel. etwas von "überprüfen wegen Freibeträgen". Das verstehe ich nicht bzw. kenne mich damit nicht aus. Was bedeutet das? Und wird dafür wirklich der komplette Bescheid benötigt? Ist das überhaupt zulässig?  :scratch::weisnich:
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: asus1402 am 05. April 2022, 12:05:37
Bei meinem Antrag brauchte ich NUR die erste Seite kopieren.
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: Else Kling am 05. April 2022, 12:21:29
Zitat von: stern888 am 05. April 2022, 11:34:10
Könnte mir jemand sagen, warum das Sozialamt darauf besteht, den vollständigen Rentenbescheid zu erhalten statt nur die bereits gesendete erste Seite mit allen relevanten Angaben? Der SB sagte mir am Tel. etwas von "überprüfen wegen Freibeträgen". Das verstehe ich nicht bzw. kenne mich damit nicht aus. Was bedeutet das? Und wird dafür wirklich der komplette Bescheid benötigt? Ist das überhaupt zulässig?  :scratch::weisnich:

Es ist vermutlich der Freibetrag für mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII) gemeint.
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 05. April 2022, 12:52:46
Zitat von: Else Kling am 05. April 2022, 12:21:29Es ist vermutlich der Freibetrag für mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII) gemeint.
Da es bei mir weniger sind, dürfte das nicht infrage kommen.


Zitat von: asus1402 am 05. April 2022, 12:05:37Bei meinem Antrag brauchte ich NUR die erste Seite kopieren.
Hattest du auch keine 33 Jahre an Grundrentenzeiten?
Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: am 05. April 2022, 12:57:35

Zitat von: stern888 am 05. April 2022, 12:52:46Da es bei mir weniger sind, dürfte das nicht infrage kommen.
Und das hätten Sie gerne schwarz auf weiß. :)


Titel: Re: Datenschutz beim Sozialhilfe-Antrag/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Beitrag von: stern888 am 05. April 2022, 13:07:47
Zitat von: Nö am 05. April 2022, 12:57:35Und das hätten Sie gerne schwarz auf weiß. :)
:grins: Hab ich doch.

Mich würde interessieren, was man datenschutztechnisch nicht mit einreichen braucht von dem ganzen Stapel des Rentenbescheids. Auch sind ja nicht alle Daten leistungsrelevant.