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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Angelika XY am 04. April 2022, 16:41:48

Titel: Sanktionsmoratorium ab Juli, Frage
Beitrag von: Angelika XY am 04. April 2022, 16:41:48
Hallo.

Mir droht evtl eine 30% Sanktion weil ich meine Maßnahme nicht weiter mache, wegen 6 Leute im engen Raum , alle ungetestet und ohne Maske. Wenn ich erkranke falle ich wegen der Quarantäne ja lange aus dem Arbeitsmarkt raus. Ob er Grund nun reicht ist zweitrangig.

Sollte ich vor dem SG verlieren und ich eine 30% Sperre bekommen habe ich eine Frage. Sollte das Sanktionsmoratorium am Anfang Juli kommen was Sanktionen verbietet sollte man einen Job ablehnen / Maßnahme besuchen, hebt das die 30% Sanktion auf? Oder läuft die weiter die 3 Monate? Hab auch angegeben das ich mich impfen lassen würde, wenn im Gegenzug auf eine Sanktion verzichtet wird. Dafür hab ich um eine neue Maßnahme gebeten ab 1 Mai.

Danke für eure wertvolle Zeit :)

Liebe Grüße
Titel: Re: Sanktionsmoratorium ab Juli, Frage
Beitrag von: Kein Bittsteller am 04. April 2022, 18:06:34
Ich habe schon viel Blödsinn gelesen in meinem Leben. Aber du schießt den Vogel ab.  :lol:
Titel: Re: Sanktionsmoratorium ab Juli, Frage
Beitrag von: MagnaCharta am 04. April 2022, 18:16:50
Der 1. April war letzten Freitag, nur mal so zur Info...
Titel: Re: Sanktionsmoratorium ab Juli, Frage
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. April 2022, 15:25:52
 :mocking:

Zitat von: Angelika XY am 04. April 2022, 16:41:48Sollte das Sanktionsmoratorium am Anfang Juli kommen was Sanktionen verbietet sollte man einen Job ablehnen / Maßnahme besuchen, hebt das die 30% Sanktion auf? Oder läuft die weiter die 3 Monate?
Keine Aussetzung von Sanktionen(?), keine Regelsatzerhöhung (Stand: 05.04.2022) (https://hartz.info/index.php?topic=128066.0)

Angelika XY
Du machst jetzt also nicht mehr mit und befürchtest 30% Sanktion und "bettelst" jetzt schon um die nächste Maßnahme mit Sanktionsmöglichkeit.
Ob man gegen das momentane Problem etwas machen kann  :weisnich: Genauso was dass
Zitat von: Angelika XY am 04. April 2022, 16:41:48
Sollte ich vor dem SG verlieren
heißen soll.

Für die folgende Maßnahme mit Sanktionsmöglichkeit solltest du zumindest mal das folgende lesen.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

MfG FN
Titel: Re: Sanktionsmoratorium ab Juli, Frage
Beitrag von: Angelika XY am 08. April 2022, 10:11:23
Kann zu. Sanktion wurde nicht verhängt.

An die 2 Kinder die zuerst kommentiert haben. Soviel Beiträge und soviel Müll schreiben. GG