Guten Morgen, wie nennt sich hier der Betreff, wenn ich jetzt melde, der Untermieter kündigte Stellplatz und das Bundessozialgericht urteilte, die vollständigen Kosten müssen vom Jobcenter übernommen werden. Ausdrücklich bestehe in einem solchen Fall keine Obliegenheit zur Kostensenkung durch Untervermietung, da sich diese Pflicht weder aus § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II noch aus § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II noch ergebe.
Bundessozialgericht vom 19.05.2021 – Az.: B 14 AS 39/20 R
Link:
https://www.hartziv.org/news/20210526-hartz-iv-jobcenter-muss-pkw-stellplatz-zahlen.html
Das ist doch kein Überprüfungsantrag mehr? Wie nenne ich den Antrag jetzt ggf. mit Paragraphen?
Entweder neu untervermieten oder selber zahlen. Das JC wird dir den Stellplatz nicht bezahlen, da der Stellplatz nicht direkt zu den KdU gehört.
Sorry, aber die Stellplatzkosten gehören bei mir noch deutlich aufgrund Wohnungsangemessenheitzeitsgrenzen mit rein. Dies wurde so auch geurteilt von den Sozialgerichten und dies ist schon Mal der Fall bei mir. Das Jobcenter zahlte mir die Differenz zu der Untervermietung. Und zahlte auch vorherige unterlassene Zahlungen zurück. Nur ich muss jetzt wissen wie ich den Antrag nenne? Einfach nur Antrag?
Antrag auf Übernahme der Kosten ab xx.xx.2022
Und dann genau bezeichnen - ggf auch belegen anhand von Unterlagen wie Mietvertrag, Urteilen usw - was übernommen werden soll und wieso!
Ob es klappt siehst du dann.
Ist der Stellplatz Bestandteil deines Mietvertrages?
Oder wurde dieser separat angemietet?
Der Stellplatz ist im selben Haus(Tiefgarage), nicht teilkündbar und im selben Mietvertrag der Wohnung automatisch mit drin, und untrennbar gehörend zur Mietwohnung. Die monatl. Kosten sind noch angemessen in der kdu
Dann schreib es so, wie die Userin Maunzi schrieb und lege die entsprechende Passage aus dem Mietvertrag in Kopie bei.