Hallo
ich bin durchgehend AU geschrieben seit längerem. Jetzt wurde ich an eine neue SB verschoben. Die mich bald sehen möchte , mein Problem ist das ich kurz davor einen Arzttermin habe und auch meine AU verlängert wird. Ausserdem muss ich meine Jahresabrechnung vom Strom 2022 abgeben. Bei mir besteht das Recht auf einen LTA bis 01.2024.
Meine AU Bescheinigung muss ich bis kurz vor dem Termi bei ihr eingereicht haben. Ich vermute sie legt mir eine neue Eingliederungsvereinbarung vor.
Da die AU Bescheinigung kurz unmittelbar vor dem Termin im JC eintrifft habe ich Angst das sie denkt ich komme nicht. Bzw. ich würde am liebsten einfach nicht hingehen.Weil ich nicht weiss was sie mit jemand der dauerhaft AU besprechen will. Ausserdem steht keine Zimmernummer drauf sondern nur im Wartebereich ..ist das ein Einzeltermin oder Massenveranstaltung ?
In der Einladung steht das dies eine Einladung nach § 59 zweites Buch Sozialgesetzbuch( SGB2) in Verbindung mit §309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB 3). Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht folge leisten, wird ihr ALG2 bzw Sozialgeld um 10 Prozent des für sie nach §20 Zweites Buch Sozialgestzbuch( SGB2) maßgebenden Regelbedarfs grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten gemindert. Beachten sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Würdet ihr hingehen ? Ich habe Angst eine Eingliederungsvereinbarung vorgesetzt zu bekommen wo ich mich bewerben muss und das vor meinem anstehenden LTA. Und wie erkläre ich das erscheinen trotz AU ? Ich verstehe nicht was das soll ?
Da steht alless drin. Lese mal
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-krankschreibung/
Hallo
ja danke...habe nur Angst sanktioniert zu werden und überlege deswegen hinzugehen. Aber ich weiss nicht was ich mit der Dame reden soll. Ich werde vermutlich hingehen da man im JC länger nicht gesehen hat . Ich gehe davon aus das ich neue EGV unterschreiben soll.
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 12:35:54habe nur Angst sanktioniert zu werden und überlege deswegen hinzugehen. Aber ich weiss nicht was ich mit der Dame reden soll. Ich werde vermutlich hingehen da man im JC länger nicht gesehen hat . Ich gehe davon aus das ich neue EGV unterschreiben soll.
Wenn du AU bist musst du nicht hin und fertig.
Sanktion geht auch nicht
und was man mit einem SB reden soll wissen die allerwenigsten, außer man will etwas.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) muss man nicht unterschreiben.
MfG FN
Hallo Lilie79,
um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich hingehen.
Recht haben, wie hier im Forum häufig geantwortet wird und anschließend Recht bekommen, sind immer schon zwei paar Schuhe gewesen. Ich hätte auf eine solche Auseinandersetzung keine Lust, da der Grund zu unbedeutend ist.
Mein JC z. Bsp. schickt mir eine Email (1 x im Jahr) und bittet um einen Anruf. Der Ansprechpartner steht im Schreiben, seine Telefonnummer und die Uhrzeit, zu der ich bitte anrufen sollte, sind vermerkt.
Ich rufe an, sage am Telefon direkt mit einem Lächeln auf den Lippen: "Ja, Herr xxx, ich lebe noch, es gibt nichts Neues und ich hoffe, auch Ihnen geht es gut!" Danach ist das Gespräch mit Austausch von Höflichkeitsfloskeln auch schon beendet.
Ach übrigens, um die eigene Telefonnummer zu unterdrücken, einfach vor der Rufnummer *31# eintippen, dann wird für diesen Anruf die eigene dRufnummer nicht übermittelt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. April 2022, 14:48:53
Wenn du AU bist musst du nicht hin und fertig.
Kann man das wirklich so pauschal sagen? Eine AU bedeutet ja nicht auch automatisch eine Terminunfähigkeit. Bei einer ansteckenden Krankheit oder wo jemand wirklich nicht zugemutet werden kann den Terin wahrzunehmen ist klar, aber kann man nun pauschal sagen ich gehe zu keinem Termin weil ich mir beim Heckeschneiden ein Stück vom Ohrläppchen abgeschnitten habe, dies aber keinen Grund darstellt nicht zu einem Gespräch zu gehen, sondern eher als Schutz vor dem Staubigen Arbeitsplatz im Bergwerk dient?
Zitat von: Hary am 05. April 2022, 15:34:41
Kann man das wirklich so pauschal sagen?
Den SB geht die Diagnose nichts an.
Kann ja das nächste Mal eine WUB verlangen, wenn richtig begründet und das nicht mal permanent.
Wie genau man da dann vorgehen sollte steht im Anhang.
MfG FN
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Hallo
Ich komme mir eh blöd vor ich habe diesen Freitag einen Arzttermin wegen was und gleichzeitig wird meine AU verlängert. Und am Montag soll ich vormittags zum Termin erscheinen. Auf meine Jahresabrechnung Strom warte ich noch wenn ich Glück habe kann ich diese gleich mit abgeben.
Ich gehe also zum Termin und gebe direkt dort meine AU ab.
Ich denke das wird sicher negativ bewertet mit AU zum Termin zu erscheinen klar sicherer als gar nicht. Ich weiss auch nicht was man mit AU im JC zu suchen hat ?
Ich hatte sowas noch nie. Bin auch immer mit AU nicht hin. Mir wurde zwar eine Sanktion angedroht aber nie vollzogen.
Ich gehe hin und gebe meine AU ab und muss sicher eine neue EGV unterschreiben.
..ich denke ich liege auf Auflage bei ihr. Ich habe keine Lust mich übers Ohr hauen zu lassen da ich
denke ihr ist es im Prinzip egal ob ich komme oder nicht. Das sind eher Machtspiele wo sie am längeren Hebel sitzt.
Und ich mir doof vorkomme weil ich nichts neues zu erzählen habe.
Persönlich in einem Termin würde ich eine AU nicht abgeben, sondern per Einschreiben für 3,50 € senden.
Eine AU bedeutet erstmal dass du krank bist. Sie bedeutet nicht dass du deswegen bettlägerig sein musst. Wie schon geschrieben geht die Diagnose das JC nichts an.
Hallo
Ich gebe sie direkt während dem Gespräch ab. Ich muss ja auch hinfahren. Und extra Geld ausgeben dafür will ich nicht unbedingt.
Zitat von: Ratlos am 05. April 2022, 16:41:40
Wie schon geschrieben geht die Diagnose das JC nichts an.
Wobei das ja nur zum Teil richtig ist und dem Jobcenter die Diagnose auch bekannt werden kann. In dem Moment wo der SB/Jobcenter meint eine Teilnahme am Termin wäre möglich gewesen müsste der Kunde entsprechende Nachweise in einem Verfahren vorlegen die eine Unfähigkeit belegen. Somit würde das Jobcenter über Umwege auch an die Diagnose oder zumindest einen Anhaltspunkt dazu kommen.
Zitat von: Hary am 05. April 2022, 17:21:08müsste der Kunde entsprechende Nachweise in einem Verfahren vorlegen die eine Unfähigkeit belegen
Das glaube ich nicht ohne weiteres. Mit der AU bescheinigt ein Arzt dass der Patient krank ist.
Welche Nachweise sollte da ein Kunde noch vorlegen. Der kann ja nicht schlauer sein als der Arzt.
Man muss auch dem Arzt vom Med. Dienst keine Diagnose mitteilen, denn die festzustellen ist seine Aufgabe. Das ist aber nur meine Meinung.
Ich denke in der Praxis wird es auch eher nur genauer geprüft wenn jemand zufällig bei jedem Termin plötzlich krank ist. Ich hatte auch mal am Vortag mit einer Grippe angefangen und ein einfacher Anruf hat gereicht und der Termin war verschoben. Im Grunde kann es ja auch nicht im Sinne des SB's liegen selber krank zu werden bei einem Termin. Nur ich kenne auch Kandidaten die zu jedem Termin plötzlich einen Tag krankgeschrieben sind. Da wird tatsächlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt.
Zitat von: Ratlos am 05. April 2022, 17:54:17Man muss auch dem Arzt vom Med. Dienst keine Diagnose mitteilen, denn die festzustellen ist seine Aufgabe. Das ist aber nur meine Meinung.
Das macht überhaupt keinen Sinn. Dann müssten ja alle bisherigen Diagnoseverfahren erneut durchlaufen werden. Selbstverständlich wird der ärztliche Dienst nach den behandelnden Ärzten fragen und auch nach einer Schweigepflichtsentbindung für diese.
Wenn du mit AU da antanzt und den Termin wahrnimmst ist die AU ziemlich wertlos ... dann hast du ggf auch bald Spaß, weil sie die AU anzweifeln, du konntest ja schließlich auch den Termin wahrnehmen. Dementsprechend würde ich dir von abraten da hinzugehen! Du kannst ja Freitag die AU abgeben? Oder per "Boten" zustellen lassen (Abgabe durch Bekannte die als Zeuge herhalten zB).
Hingehen würde ich keinesfalls, so unsicher wie du klingst endet das mit einer Unterschrift unter einer Eingliederungsvereinbarung in der irgendwelcher Blödsinn gefordert wird.
Wenn du eine Anhörung erhältst wegen fernbleiben verweist du auf die dann und dann abgegebene (durch Boten!) AU. Sollten sie dann FÜR DIE ZUKUNFT - denn rückwirkend geht das nicht! - eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen dann ist das so.
Hallo
ja das was du sagst klingt logisch. Und macht auch Sinn. Nur habe ich Angst das wenn ich nicht hingehe sie mich sanktionieren. Ich werde falls ich doch hingehe nichts unterschreiben. Ich habe keine Ahnung was ich machen soll
.
Ich kann die AU am Freitag gleich abgeben ist möglich. Aber das JC kann immer wieder Einladungen verschicken und bei nicht kommen sanktionieren. Das ist es ja reine Willkür.
Die Frage ist doch wieso muss ich trotz AU einen Termin beim JC wahrnehmen?
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 20:17:06
ja das was du sagst klingt logisch. Und macht auch Sinn. Nur habe ich Angst das wenn ich nicht hingehe sie mich sanktionieren. Ich werde falls ich doch hingehe nichts unterschreiben. Ich habe keine Ahnung was ich machen soll
Du könntest dir auch gleich morgen Früh das Telefon schnappen und einmal bei deinem Jobcenter/SB anrufen und betreffend deinem Termin mitteilen, dass du gerade erkrankt bist und eine Krankschreibung für den Zeitraum x-y hast. Dann kann sich dein Problem von ganz alleine auflösen.
Nur wenn du bis zum Tage des Termins wartest, dann sieht es schon etwas doof aus wenn man den Termin kennt aber erst eine Stunde vorher auf die Idee kommt die Krankmeldung zu machen.
Ich werde den Termin wahrnehmen...habe inzwischen gelesen das aufgrund des Ukraine Krieges das JC bemüht ist Bestandskunden zu aktivieren und deshalb bei nicht erscheinen fleißig sanktioniert. um Geld zu sparen@ Hary es kann durchaus sein das du Recht hast und das JC das gelten ließe.
In meinem Kopf schwirrt nur nebenbei das Zitat rum meiner alten SB "Ich sei nicht vermittelbar"....
Deswegen werde ich hingehen und sagen bei mir ist alles beim Alten geblieben und ihr meine AU geben ...und werde nichts unterschreiben und auch keine Bewerbungen schreiben. Bzw eine EGV muss ich ja unterschreiben nur nicht zu meinem Nachteil.
EGV würde ich mitnehmen und hier zerpflücken lassen vorher, damit kannst du das ganze noch weiter rauszögern bis zum Stichtag wo die 30% Sanktionen vorerst ausgesetzt werden.
Wäre nice wenn die Jobcenter Sachbearbeiter im Forum mal kürzer treten würden.
Hallo zusammen,
@derSofti: Grundsätzlich eine gute Idee, ich war nur mit der letzten EGV zufrieden. Bzw man hat mich nicht gezwungen eine Anzahl von Bewerbungen zu schreiben. Der ganze Bewerbungskram würde bei mir weggelassen... deswegen
befürchte ich das man mich logischerweise fragt wann ich gedenke den LTA anzutreten ( stationär) und man wird mich zwecks bewerben(EGV) versucht zu verpflichten...ich gehe am Montag hin bin weiterhin AU geschrieben....ich verstehe nicht was das soll ehrlich gesagt?
Ich war auch fimmer AU geschrieben bei Terminen und bin nicht zum Termin gegangen...das werde ich jetzt nicht mehr machen...
Wenn Du zum Termin aufgrund der Krankheit nicht hingehen kannst spreche deinen Arzt an, dass dieses zur AU schriftlich bestätigt wird. Inwieweit die AU ohne diese Bestätigung anerkannt wird ist anscheinend je nach Sachbearbeiter unterschiedlich, ist jedoch egal, wenn ich zu krank bin um hinzugehen werde ich mir das direkt zukünftig im Attest schriftlich bestätigen lassen und fertig.
Was jetzt nun wann gilt und ob es Sanktionen gibt oder nicht weiß ich nicht, bin auch nur Laie.
Ich glaube inzwischen das das JC wenn es ihm nicht passt extrem viel machen kann was es will besonders einfach bei Leuten die sich nicht im SGB 2 auskennen. Ich bat Ottokar um Hilfe warum er sich nicht meldet verstehe ich nicht. Habe ihn schon 2 Mal angeschrieben.
Deine Antwort # 17:
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 21:45:57Ich werde den Termin wahrnehmen..
Das ist eine gute und richtige Entscheidung. Damit sollte doch alles geklärt sein, oder?
Ich wollte Ottokars fachliche Meinung lesen. Aber ok.
Lilie79
Du drehst dich nicht nur im Kreis du ignorierst auch die Infos
das als Beispiel:
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 21:45:57Bzw eine EGV muss ich ja unterschreiben nur nicht zu meinem Nachteil.
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 20:17:06Nur habe ich Angst das wenn ich nicht hingehe sie mich sanktionieren.
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 16:17:51und muss sicher eine neue EGV unterschreiben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. April 2022, 14:48:53ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) muss man nicht unterschreiben.
und beim Sanktionieren ist es auch das selbe.
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 20:17:06Nur habe ich Angst das wenn ich nicht hingehe sie mich sanktionieren.
Du kannst wenn du AU bist NICHT sanktioniert werden!
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 21:45:57Ich werde den Termin wahrnehmen...habe inzwischen gelesen das aufgrund des Ukraine Krieges das JC bemüht ist Bestandskunden zu aktivieren und deshalb bei nicht erscheinen fleißig sanktioniert
Du musst nicht jeden Schmarrn glauben.
Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 20:17:06
Ich kann die AU am Freitag gleich abgeben ist möglich. Aber das JC kann immer wieder Einladungen verschicken und bei nicht kommen sanktionieren. Das ist es ja reine Willkür.
auch die Frequenz der Einladungen darf nicht maßlos und übertrieben sein.
usw..usf...
Wenn du wirklich hingehst dann vergiß auf keinen Fall den Antrag auf Kostenerstattung zu stellen!
MfG FN
Ich wollte nur von Ottokar wissen was er dazu meint.
Es geht mir darum nehme ich den Termin nicht wahr kommen Folge Einladungen mit einer Anhörung. Ich habe keinen Nerv auf Papier Krieg mit dem JC. Nur um das zu umgehen werde ich hingehen. Fahrtkosten werde ich anfordern. Ist auch bei uns immer unterschiedlich bei einem SB geht das ohne viel Papier beim Anderen nicht.
Zitat von: Lilie79 am 06. April 2022, 17:30:30Ist auch bei uns immer unterschiedlich bei einem SB geht das ohne viel Papier beim Anderen nicht.
guckst du in den Anhang!
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Was mache ich wenn ich morgen meine AU abgebe und die SB von Maßnahmen oder Arbeit spricht ? Kann man dann sagen das den Termin wahrgenommen hat und auf die AU hinweisen und einfach gehen?
Zitat von: Lilie79 am 10. April 2022, 13:18:07
Was mache ich wenn ich morgen meine AU abgebe und die SB von Maßnahmen oder Arbeit spricht ? Kann man dann sagen das den Termin wahrgenommen hat und auf die AU hinweisen und einfach gehen?
Bei einer AU liegt ein wichtiger Grund vor diesem Termin fernzubleiben ohne das hierfür eine Sanktion ausgesprochen wird. Wer trotz einer AU vor dem SB auf die Knie fällt der signalisiert die AU missbräuchlich, insb. mit Verweis kommender Maßnahmen, zu benutzen.
Ich gehe morgen nur hin um mich nach einem SB Wechsel seit langem blicken zu lassen. Und eine Sanktion zum umgehen. Im TV habe ich gehört wer bei Terminen im JC nicht erscheint kann evtl sanktioniert werden.
Ich werde sicher aufgefordert eine neue EGV zu unterschreiben. Allgemein ist alles beim Alten und ich weiß nicht was mit Folge AU Bescheinigung bis 30.6.2022 zu bereden habe. Ich habe die Bewilligung des LTA ( Antritt bis 01.24) vorliegen. Sie hat nicht geschrieben das sie diese Bewilligung sehen möchte. Soll ich diese mitnehmen?
Außerdem hat sich noch ein anderes Problem ergeben. Ich wohne im Haus meiner verstorbenen Grosseltern. Meine Mutter hat am Donnerstag oder Freitag einen Brief von Rechtsanwalt einer ihrer Schwestern erhalten. Ich habe auch mit einem Anwalt telefoniert und der meinte man müsse erst reagieren wenn eine Räumungsklage mir zugekommen ist. Man wiird aber evtl sagen ich solle ausziehen falls das Haus wegen dem Pflichtteil des Erbes meiner Mutter und ihrer Schwestern verkauft werden wird.
Das JC und Familie entscheiden über mich derzeit.
Zitat von: Lilie79 am 10. April 2022, 13:48:29Soll ich diese mitnehmen?
Natürlich, wenn sie davon noch nichts weiß. Womöglich geht es genau darum, nämlich zu klären ob ein anderer Kostenträger wie beispielsweise die DRV hier zu Leistungen verpflichtet ist, die deiner Gesundheit dienen und letztendlich zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen.
Der alte SB wusste davon....es ist beim JC alles beim Alten geblieben. Und die DRV hat ja die Bewilligung für den LTA geschrieben. Ich bin halt nur AU geschrieben und weiß ehrlich gesagt nicht was man dann von mir wieder will.
Zitat von: Lilie79 am 10. April 2022, 13:59:24Ich bin halt nur AU geschrieben und weiß ehrlich gesagt nicht was man dann von mir wieder will.
Du machst daraus ne riesen Geschichte. Womöglich ist das morgen alles ganz harmlos.
Woher willst du das wissen? Ich wollte nur wissen was andere an meiner Stelle machen würden. Ich habe schon Mal im JC eine SB gehabt die mich fertig gemacht hat. Und ich deswegen nicht weiss was mich erwartet.
Zitat von: Lilie79 am 10. April 2022, 17:52:22Ich habe schon Mal im JC eine SB gehabt die mich fertig gemacht hat. Und ich deswegen nicht weiss was mich erwartet.
Dann nimm dir in jedem Fall einen Beistand mit.
Denn habe ich leider nicht. Wird schon schief gehen.
Gibt es wirklich niemanden, der dich begleiten könnte? Das kann ein Freund, ein Familienangehöriger oder ein Nachbar sein, ganz egal wer sein.
Das ist es entweder muss man arbeiten oder andere Sachen erledigen.
Meine AU wurde vom letzten SB anerkannt. Meine Ärztin stellt mir keine DIN A2 ( schwarz weiß) aus und auch keinen kleinen gelben AU Schein aus. Sondern die AU ist schwarz weiß auf DIN A4 geschrieben.
Bzw Jahresstromabrechnung muss ich auch sobald ich diese erhalten habe und im JC einreichen und im Mai muss ich den wba im JC abgeben.
Der Termin heute war soweit in Ordnung soweit vielleicht bisschen viel Information. Wo ich ja schon die Hälfte vergessen habe.
Ein Grund sich immer Notizen zu machen. Schon um zu wissen ob da demnächst was auf dich zukommt an Änderungen etc.
und Fahrtkostenerstattung beantragt?
Nein habe ich wirklich nicht mehr dran gedacht. Ich hatte zuvor noch andere Sachen zu erledigen.
@ maunzi : ja das wäre eine gute Idee...
Habe mich schon gefragt ob das Taktik ist so viel zu reden?
Hallo
Ich finde hier nicht mehr den Button neues Thema eröffnen also schreib ich hier weiter. Ich habe heute meinen WBA zugeschickt bekommen und darin steht man muss Kontoauszüge ( nicht das Original) zum WBA hinzufügen. Es steht aber nicht dabei von wieviel Monaten? Was meint ihr reichen die letzten 2 Monate?
Habe den Button für neues Thema inzwischen gefunden.
Meist wollen die JC die Kontoauszüge für 3 Monate.
Ich schick nie welche mit, wenn sie die wollen sollen die nochmal schreiben, bis jetzt war es nie der Fall das ich nachreichen soll
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 11. April 2022, 19:44:46Nein habe ich wirklich nicht mehr dran gedacht. Ich hatte zuvor noch andere Sachen zu erledigen.
Macht nix das kannst du nachholen
und wenn du noch andere Erstattungsfähige Termine hattest die auch gleich mit auflisten.
MfG FN
Hi zusammen,
wo ist der Button neues Thema hin ? Ich würde gernzein neues Thema eröffnen....
Kurz zu meinem Termin beim JC...ich sagte der Termin war OK....war er auch teilweise...aber irgendwie auch nicht...
So nun zu meinem hausgemachtem Problem...das Haus meiner verstorbenen Grosseltern soll verkauft werden. Wie und wann soll ich das dem JC verklickern?
Ich will nicht ausziehen...der eine Rechtsanwalt sagt man muss ausziehen der nächste sagt das Gegenteil...
Ich würde dazu an Deiner Stelle einen vierten Thread auf machen. Vielleicht kommen ja da andere Antworten.
AN DEINEM MIETVERTRAG ÄNDERT SICH MOMENTAN GAR NICHTS! Dass Du Dir eine neue Wohnung suchen kannst, weil Du eine nette Tochter bist, ist davon unabhängig.
Es müsste dir gekündigt werden damit du ausziehen musst. Das geht nur dann, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Der neue Besitzer kann Eigenbedarf anmelden, ansonsten bleibt es bei deinem Mietvertrag wie er ist.
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 03. Mai 2022, 17:12:45wo ist der Button neues Thema hin ? Ich würde gernzein neues Thema eröffnen....
Such den Bereich zu dem der Inhalt passt dann klicke ihn an und oben steht dann Neues Thema.
Bildschirmfoto vom 2022-05-04 14-27-19.png
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Hary am 05. April 2022, 17:21:08Wobei das ja nur zum Teil richtig ist und dem Jobcenter die Diagnose auch bekannt werden kann. In dem Moment wo der SB/Jobcenter meint eine Teilnahme am Termin wäre möglich gewesen müsste der Kunde entsprechende Nachweise in einem Verfahren vorlegen die eine Unfähigkeit belegen. Somit würde das Jobcenter über Umwege auch an die Diagnose oder zumindest einen Anhaltspunkt dazu kommen.
Das ist falsch ! Eine AU enthält KEINEN Diagnosechlüssel, auch nicht über Umwege.
Sollte der SB dennoch Zweifel an der Arbeitsfähigkeit seines "Kunden" haben, kann er einen Amtsarzt oder den medizinischen Dienst dazu befragen. NUR Amtsarzt und MDK kennen dann die Diagnosen. Dem MUSS aber vorher zugestimmt werden !
Ein Amtsarzt entscheidet nach den medizinischen Unterlagen die er erhält.
Man kann den "Kunden" auch für eine befristete Zeit aus der Arbeitsvermittlung rausnehmen.
Über Erwerbsunfähigkeit entscheidet die DRV.
Es ist schon richtig - die Diagnosen interssieren den SB nicht, weil er keine Entscheidungen über Erwerbsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit treffen kann/darf !
Bei einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse wegen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bedarf es keiner Zustimmung.
Gut, zumindest darf der MDK keine medizinischen Details an die JC weitergeben.