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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Torsten37 am 05. April 2022, 18:58:47

Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: Torsten37 am 05. April 2022, 18:58:47
Ich habe eine Steuerrückerstattung von ein bissel mehr als  600 € bekommen. Dummerweiße lebe ich (Ü25) seit 2 Monaten wieder von ALG 2! Das Geld war gestern auf dem Konto heute habe ich eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter geschrieben und den das mitgeteilt. (Wegen Datenabgleich :blum:) Jetzt weiß ich das es als Einkommen zählt. Sind da nicht trozdem 100 € Freibetrag also wären das ja 500 € die angerechnet werden oder? Also wurde ich April mit ALG II "Überzahlt" :mail:. Das zuviele Geld wird dann auf die nächsten Monate verrechnet oder kann ich das auch einmalig zurückzahlen? Kennt sich da jemand aus!
Titel: Re: Steuerrückerstattung
Beitrag von: Maunzi am 05. April 2022, 19:53:08
https://www.hartziv.org/blog/20200610-steuerrueckzahlung-wird-auf-hartz-iv-angerechnet.html

Zitat

Werden Steuerrückzahlung bei Hartz 4 angerechnet?

Ja, Steuerrückzahlungen gelten als einmalige Einnahme und werden bedarfsmindern berücksichtigt. Bis auf eine Pauschale in Höhe von 30 Euro werden sie auf die Grundsicherung angerechnet.

Ist kein Erwerbseinkommen -> kein Freibetrag von 100€