Hallo zusammen,
ich brauche kurzfristig ein paar Infos. Habe gestern spontane Einladung zum Gespräch bekommen.
Hintergrund:
bin lt. ärztl. Attest nur für 3-6 Std zu vermitteln, da einige gesundheitliche Baustellen vorhanden sind. Zusätzlich seit ein paar Monaten auch Pflegeangehöriger meines Vaters mit ca12 (4x 3 Std) Wochenstunden. Und einen Aushilfsjob mit 1x wöchent. Arbeitszeit.
Mein neuer Jobheinzi ist leider ein super engagierter, und will mich unbedingt in Arbeit bringen, egal wie. Da sind Dinge die im ärztl. Attest für ihn nur Nebensache. Klar ist immer alles eine Auslegungssache, aber ich denke ich weiß was ich mir und meiner Gesundheit zumuten kann.
Auch die Pflege spielt für ihn keine Rolle. Mir ist klar lt. deren Anordnungen muss ich eine Teilzeitstelle annehmen. Aber im realen Leben ist sowas doch gar nicht machbar, da ja immer irgendwelche Artztermine oder unerwarte Pflegeleistungen anstehen. Ein Pflegedienst oder Heim sind für mein Vater keine Option.
Fakt ist, ich habe einen Job im Gespräch mit potentiellen Arbeitgeber auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen abgelehnt. Das wir wohl morgen dann Gesprächsthema sein. Wie kann ich am besten Agumentieren, wenn er mir eine Sanktion auf das Auge drücken wird.
Meine Ideen: Arbeit mit Pflege nicht vereinbar (zeitlich) und auf mein ärzt. Attest berufen ggf. ein neues erstellen lassen.
Leider sind die Sanktionen ja noch nicht vom Tisch, also durch den Bundestag. Aber wenn ich das richtig sehe, mehr als 30 % kann es grundsätzlich nicht geben, oder habe ich da einen Denkfehler? Wäre zwar ein hoher Preis, aber den ich bereit wäre zu zahlen. Nachdem dann Widerspruch usw. in die Wege geleitet werden.
Würde gerne noch Anregungen haben, ob es noch andere Schlupflöcher gibt. Weil, auch wenn das ausgestanden ist, die nächste Baustelle wartet sicherlich auf mich. Da er mich gerne auch irgendwo zum Probearbeiten unterbringen würde.
Wenn Pflegedienst und Heim für deinen Vater keine Option sind, dann muss er dir soviel bezahlen, dass du nicht vom JC abhängig bist. Bei 12 Stunden wöchentlich ist definitiv ein sozialpfl. Job machbar. In welchem Umfang hängt auch von deiner Krankheit ab. Außerdem finde ich es respektlos hier von "Jobheinzi" zu sprechen. Du möchtest schließlich Geld von diesem "Jobheinzi" haben. Man darf seine Eltern pflegen und wenn dein Vater rund-um-die-Uhr-Pflege benötigt, dann wirst du diese auch leisten dürfen. Aber 12 Stunden wöchentlich ist da zu wenig. Welchen Pflegegrad hat dein Vater überhaupt? Leidet er an Demenz? Das spielt auch eine Rolle bei der Vermittelbarkeit.
Zitat von: Birgit63 am 07. April 2022, 11:23:08
Wenn Pflegedienst und Heim für deinen Vater keine Option sind, dann muss er dir soviel bezahlen, dass du nicht vom JC abhängig bist. Bei 12 Stunden wöchentlich ist definitiv ein sozialpfl. Job machbar. In welchem Umfang hängt auch von deiner Krankheit ab. Außerdem finde ich es respektlos hier von "Jobheinzi" zu sprechen. Du möchtest schließlich Geld von diesem "Jobheinzi" haben. Man darf seine Eltern pflegen und wenn dein Vater rund-um-die-Uhr-Pflege benötigt, dann wirst du diese auch leisten dürfen. Aber 12 Stunden wöchentlich ist da zu wenig. Welchen Pflegegrad hat dein Vater überhaupt? Leidet er an Demenz? Das spielt auch eine Rolle bei der Vermittelbarkeit.
Birgit63, ich finde es sehr respektlos von dir, wie du Pixel0162 hier angreifst. Jemand der seinen Vater pflegt und treu für ihn sorgt, der sollte nicht von irgendwelchen Jobheinzis vom Mobcenter belästigt werden. Ich jedenfalls empfinde Respekt für das, was Pixel0162 da macht, sowas zeugt von Menschlichkeit und einen sozialen Wesen, beides Dinge die es anscheinend bei dir nicht gibt Brigit63! Es gibt wichtigeres als ein Knechtvertrag bei unbekannten Lebenszeitnehmern im Leben, nämlich das Leben selbst.
Nun zu dir Pixel0162, ich würde erstmal schauen, was dieser Typ da genau plant, nichts dort unterschreiben und auch klar machen, daß du auch was anderes zu tun hast. Sollte der dir ein Schreiben vorlegen, also z.B. eine EGV die deinen Plänen widerspricht und deine Zeitplanung tangiert, dann können hier hilfreiche Leute dabei unterstützend zur Seite stehen diese § für § zu zerpflücken für deine Widersprüche etc.
Bei einer direkten Sanktion würde ich mich gleich an Helena Steinhaus von Sanktionsfrei wenden, aber soweit wird es wohl nicht kommen.
Ich lese hier keinen Angriff.
Die Userin Brigit63 nennt die Fakten.
Natürlich ist es physisch als auch psychisch anstrengend, ein Familienmitglied zu pflegen. Aber wir reden hier von 12 Stunden in der Woche.
Warum ist da eine Teilzeitbeschäftigung denn nicht möglich?
Wenn es eine Stelle gibt, die zeitlich passt und auch seine gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt?
Aber zu sagen
Zitat von: DerSofti am 07. April 2022, 13:48:34daß du auch was anderes zu tun hast
kommt mal gar nicht gut an.
Für den TE kommt es darauf an, wie er der Thema im Gespräch mit seinem Arbeitsvermittler kommuniziert.
Sämtliche Vermittlungshemmnisse müssen berücksichtigt werden.
Danke für eure Antworten bisher :flag:
Klar sind es nur 12 Std die Woche, neben meinen nicht sozialpflichtigen Nebenjob. Aber man kann die Stunden in der Pflege leider nicht planen, das weiß jeder der sich schon mal gekümmert hat. Bei den älteren Herrschaften kommt es immer wieder zu unerwarteten Dingen oder spontanen Arztbesuchen.
Kein Arbeitgeber ist dann so human, und sagt, kein Problem, sie können jetzt mal gerade frei machen. Was jetzt nicht heißen soll, das ich nicht bereit bin einen Job zu machen. Homeoffice wäre ne Option, aber in meiner Branche nicht durchführbar.
Das zweite ist, das ich Vermittlungsvorschläge bekomme, die ich gesundheitlich nicht durchführen kann, ärztl. Gutachten vom Amt liegt vor. Interessiert nicht. Aber da mache ich mir den kleinsten Kopf was Widerspruch und Sanktionen angeht. Aber ist immer auch ne Auslegungssache.
Pixel0162 kann ich aus Erfahrung recht geben. Ist eine Person wirklich pflegebedürftig kommt er ohne Pflegedienst nicht aus. Da kann er soviel leisten wie er will. Über kurz oder lang geht dann nichts mehr.
Das JC muss Rücksicht auf seine Pflegetätigkeit nehmen. War hier bei einem Kollegen genauso.
Zitat von: Ratlos am 07. April 2022, 15:28:51
Pixel0162 kann ich aus Erfahrung recht geben. Ist eine Person wirklich pflegebedürftig kommt er ohne Pflegedienst nicht aus. Da kann er soviel leisten wie er will. Über kurz oder lang geht dann nichts mehr.
Das JC muss Rücksicht auf seine Pflegetätigkeit nehmen. War hier bei einem Kollegen genauso.
Danke, mein Vater verweigert einen Pflegedienst, er möchte nicht das "fremde Leute" in seine Wohnung kommen. Auch Pflegeheim ist keine Option für ihn. Er war dort mal zur Kurzzeitpflege. Wenn dann Äusserungen kommen, das er dann lieber sterben möchte, als ins Heim. Dann macht man sich schon Gedanken als Angehöriger. Und ja, es ist mir klar, das dies alles keine Agumente dafür sind, nicht eine Teilzeitstelle anzunehmen. Aber es ist halt einfach nicht unter einen Hut zu bekommen, und wird auch als Argument sicherlich scheitern. Ist mir faktlich bewußt. Dann werde ich es wohl auf einen Sanktion rauslaufen. Kann mir kurz noch jemand sagen, ob es mehr als die 30 % werden können. Also nach meiner Einschätzung nicht.
Das Verfassungsgericht hat entschieden dass dir 70 % vom Regelsatz immer bleiben müssen.
Die Worte ... lieber sterben als ins Heim ... darfst du nicht auf die Goldwaage legen.
Sollte dein Vater Demenz im Anfangsstadium haben ändert sich alles recht schnell.
Zitat von: Ratlos am 07. April 2022, 15:41:35
Das Verfassungsgericht hat entschieden dass dir 70 % vom Regelsatz immer bleiben müssen.
Danke :ok: Mit der Aussage kann ich notfalls 3 Mon. überbrücken. Hoffe dann sehr, das die Gesetzgebung die Sanktionen endlich vom Tisch putzt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig/
und noch etwas zur Pflege:
https://alligatura.de/information/pflegende-angehoerige-was-ist-bei-hartz-iv-bezug-zu-beachten
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46bin lt. ärztl. Attest nur für 3-6 Std zu vermitteln,
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46Da sind Dinge die im ärztl. Attest für ihn nur Nebensache.
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46Auch die Pflege spielt für ihn keine Rolle.
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46Meine Ideen: Arbeit mit Pflege nicht vereinbar (zeitlich) und auf mein ärzt. Attest berufen ggf. ein neues erstellen lassen.
Zitat von: Birgit63 am 07. April 2022, 11:23:08Welchen Pflegegrad hat dein Vater überhaupt?
Hierzu fehlen die Infos denn dann könnte man etwas zielgerichteter Antworten!
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46Würde gerne noch Anregungen haben, ob es noch andere Schlupflöcher gibt.
Du brauchst keine Schlupflöcher. Anhand der Infos die jetzt verfügbar sind sollte es kein Problem geben das nicht bewältigt werden könnte wenn
dein AÄAtest entsprechend ausgestaltet ist
der entsprechende Pflegegrad vorliegt
die VV Schrott sind
oder
Zitat von: Pixel0162 am 07. April 2022, 08:19:46
Fakt ist, ich habe einen Job im Gespräch mit potentiellen Arbeitgeber auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen abgelehnt. Das wir wohl morgen dann Gesprächsthema sein.
du hast eben die Gründe.
Zitat von: Birgit63 am 07. April 2022, 11:23:08Du möchtest schließlich Geld von diesem "Jobheinzi" haben.
Der zahlt sicher kein ALG 2 wenn dann sorgt er für Sanktionen oder was sonst so für interne Anweisungen vorliegen.
(Aber eins stimmt auch ein eLB sollte die Umgangsformen wahren.)Wenn nicht alles Mist ist was der TE geschrieben hat ist dieser SB eigtl. nicht für den Publikumsverkehr geeignet da alle Rechte des TE ignoriert werden.
MfG FN