Hallo,
ich war von März 2018 bis April 2021 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bekam anschließend sechs Monate ALG1. Darauf folgte ab November ein neuer Job, ebenfalls sozialversicherungspflichtig, und nach 5 1/2 Monaten musste ich nun wieder ALG1 beantragen. Dieses wurde jetzt für 6 Monate gewährt, wobei ich den gleichen Betrag erhalte wie das vorherige Mal, obwohl ich beim letzten Job etwas mehr verdient hatte. Ist das so rechtens? Ich hatte mir eigentlich erhofft, durch das höhere ALG1 auf den zusätzlichen Bezug von ergänzendem ALG2 verzichten zu können.
MfG
Davis
Zitat von: Davis am 07. April 2022, 17:16:48Ist das so rechtens?
Ja, weil du keinen neuen Anspruch erworben hast und nur der alte Anspruch wiederbewilligt wurde.
Zitat von: BigMama am 07. April 2022, 18:43:22
Ja, weil du keinen neuen Anspruch erworben hast und nur der alte Anspruch wiederbewilligt wurde.
OK, Danke.
MfG
Davis