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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ilin19 am 07. April 2022, 22:33:48

Titel: Jahres-Nebenkostenabrechn.-bei nur anteiliger KdU-Übernahme
Beitrag von: Ilin19 am 07. April 2022, 22:33:48
Hallo,
wie ich schon erwähnte, zahlt das Jc nur anteilig die KdU seit 3 Jahren.
760€ ist unsere Warmmiete.
Bewilligt wurde uns 628€(Warmmiete der vorherigen Wohnung ).
Mein Anwalt hat Klage eingereicht.

Nun,da meine Tochter einen Minijob neben ihrer Schulausbildung aufgenommen hat, bekamen wir einen neuen Bescheid und die Aufforderung, Wohngeld zu beantragen, weil wir dann,bei Bewilligung, aus H4 rausfallen.

In diesem Zusammenhang möchte das Jc nun auch die Jahres-Nebenkostenabrechnungen von 2019 und 2020.

Ich habe beide  nicht eingereicht, weil bei der 1. bekam ich Geld zurück, bei der zweiten musste ich nachzahlen.
Da ich der Meinung war, dass sie eh nichts übernehmen, habe ich Beides nicht  eingereicht.

Es geht mir aber nicht darum, dass ich irgendetwas versäumt habe einzureichen, es geht mir um folgende Frage:

Ist es korrekt, dass das Jobcenter anteilig die Nachzahlung übernehmen muss?

Und trifft es zu,dass das Jc keinen Anspruch auf mein Nebenkosten-Guthaben hat,weil ich die Miete teilweise selber zahle?

Wenn ja,könnt ihr mir bitte den zuständigen Paragraphen dazu nennen.

Vielen Dank.
Titel: Re: Jahres-Nebenkostenabrechn.-bei nur anteiliger KdU-Übernahme
Beitrag von: Yavanna am 08. April 2022, 05:00:57
Wenn die KDU gesenkt wurden, wird auch keine Nachzahlung übernommen.
Guthaben steht dir in der Höhe zu, bis zu dem Betrag, den du selbst in dem Jahr gezahlt hast. Ist das Guthaben höher, steht der Rest dem JC zu.
Steht nicht ganz explizit in §22, gibt auch Rechtsprechung dazu.
Titel: Re: Jahres-Nebenkostenabrechn.-bei nur anteiliger KdU-Übernahme
Beitrag von: CCR am 08. April 2022, 16:28:26
Zitat von: Ilin19 am 07. April 2022, 22:33:48Und trifft es zu,dass das Jc keinen Anspruch auf mein Nebenkosten-Guthaben hat,weil ich die Miete teilweise selber zahle?
aber nur die Bruttokaltmiete, wenn die unter der angemessenen liegt, Heizkosten werden immer nach dem tatsächlichen Verbrauch der Angemessenheit beim schlüssigen Konzept. Deine Heizkostengutschrift ist durch eine VÄM zu melden.