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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sarah am 08. April 2022, 16:01:18

Titel: Wohnen auf Probe mit meinem Partner
Beitrag von: Sarah am 08. April 2022, 16:01:18
Hallo ihr lieben ,
Mein Partner und ich würden gerne zusammenziehen. Wir haben keine gemeinsamen Konten usw. Haben auch noch nie zsm gewohnt. Er und ich beziehen beide alg2 ( ich bin erwerbsunfähig und mein Partner hat aufgrund der Corona Lage seine Arbeit verloren. Meine Frage ist jetzt wie läuft das mit dem Mietvertrag. Muss jeder einzeln einen einreichen. Oder reicht einer wo unsere beider Namen drauf stehen?? Ich habe Stunden im Internet geschaut Aubergine ich finde dazu einfach nichts. Vlt kann mir hier wer weiter helfen. Danke im Voraus.
Titel: Re: Wohnen auf Probe mit meinem Partner
Beitrag von: CCR am 08. April 2022, 17:09:18
einer ist der Hauptmieter und der andere der Untermieter, wichtig auch die Genehmigung des VM.
Titel: Re: Wohnen auf Probe mit meinem Partner
Beitrag von: BigMama am 08. April 2022, 17:45:48
Wie kannst du erwerbsunfähig sein und Alg II beziehen? Lebst du aktuell mit jemandem in einer BG?