Hallo zusammen, ich benötige dringend Hilfe.
Ich wurde Sanktioniert wegen nicht wahrnehmen eines Termins, ich habe es begründet warum
Ich nicht konnte.
Laut schreiben habe ich keine Stellungnahme zum diesem Fall genommen, was nicht stimmt.
Was kann ich jetzt machen gegen die Sanktion. Danke im voraus.
Wie hast denn dein Begründungsschreiben an das JC gegeben? Per Post 80 ct? Einschreiben? oder persönlichen Einwurf in deren Briefkasten.
Du musst jedenfalls beweisen, dass du deine Stellungnahme dem JC zugestellt hast, wenn sie den Zugang bestreiten
Leider per Post 80 ct.
Du kannst einen Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Am besten per Fax oder Einschreiben oder gegen einen Empfangsbestätigung bei der Abgabe, damit du einen Nachweis hast und das nicht untergehen kann. Wenn du irgendwie beweisen kannst, dass du wirklich nicht zum Termin kommen konntest und auch beschreibst, dass du den Brief an das Jobcenter abgeschickt hast, hast du vielleicht eine Chance, dass die Sanktion aufgehoben wird. Falls das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, könntest du Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das kostet nichts. Kann man alleine machen oder mit einem Anwalt, der auf Antrag vom Staat bezahlt wird. Das steht und fällt aber alles mit dem Grund. warum du nach deiner Aussage nicht zum Termin konntest, darüber hast du hier nichts geschrieben, und inwiefern du diesen Grund nachweisen kannst.
Schreibt das JC, dass du dich nicht geäußert hast oder dass du keinen wichtigen Grund vorgetragen hast. Es wäre möglich, dass das JC zwar deine Erklärung erhalten hat, diese aber nicht als wichtigen Grund anerkannt hat und deshalb die Sanktion verhängt hat. "Termin vergessen" ist kein wichtiger Grund, den das JC anerkennen muss.
Schneemann
Wichtig wäre deine Antwort auf das Anhörungsschreiben sowie das Anhörungsschreiben und dann noch die Antwort die die Sanktion begründet.
Bei so etwas geht es um jedes einzelne Wort da reichen so Angaben wie deine selten.
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren. (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0)
MfG FN
Zitat von: Schneemann am 08. April 2022, 18:05:04Was kann ich jetzt machen gegen die Sanktion. Danke im voraus.
Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid.
Antrag auf aufschiebende Wirkung.
Sollte aber der Anwalt machen, den du damit beauftragst.
Versuch da bitte nicht selber etwas zu verschlimmbessern.